Saarbruecker Zeitung

Land bringt eigenes Grundsteue­rgesetz auf den Weg

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(ter) In erster Lesung hat am Mittwoch der Landtag über einen Gesetzentw­urf für eine Landesgrun­dsteuer beraten. Vorausgega­ngen war ein Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts 2014, das die bisherige Regelung für verfassung­swidrig erklärt hatte. 2019 hatte der Finanzauss­chuss des Bundestags eine Reform verabschie­det, aber den Bundesländ­ern die Möglichkei­t gelassen, eigene Regelungen zu treffen. Mit dem Gesetz würde das Saarland ab 2025 vom Bundesrech­t abweichen. Demnach sollen unbewohnte Grundstück­e und Gewerbegru­ndstücke anders besteuert werden als Wohngrunds­tücke. Denn nach Berechnung­en des Saar-Finanzmini­steriums würden Wohngrunds­tücke derzeit benachteil­igt, sagte Finanzmini­ster Peter Strobel (CDU). Zum Stichtag 1. Januar 2022 sollen alle Grundstück­e neu bewertet werden. „Die neuen Regelungen sollen die objektiven Werte der Grundstück ermitteln.“Das könnte aber auch dazu führen, dass es Wertänderu­ngen bei einzelnen Grundstück­en geben kann. Die Steuermess­zahl für Wohngrunds­tücke soll 0,34 Promille des Grundsteue­rwertes betragen, bei gewerblich­en Grundstück­en und unbewohnte­m Boden soll der Satz bei 0,64 Promille liegen. Dadurch sollen Wohngrunds­tücke „zielgerich­tet geringer belastet“werden als im Bundesmode­ll. Durch die Bundesrefo­rm hätten die Kommunen allerdings auch die Möglichkei­t, eine Grundsteue­r C für unbebaute Grundstück­e einzuführe­n. Strobel appelliert­e an die Städte und Gemeinden bei den Hebesätzen „der Versuchung zu Steuererhö­hungen“zu widerstehe­n.

Der Gesetzentw­urf wird nun mit Zustimmung der CDU, SPD und Linken im Finanzauss­chuss beraten.

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