Saarbruecker Zeitung

Eilantrag zu Nachhilfeu­nterricht scheitert vor OVG

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(red) Das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) in Saarlouis hat einen Eilantrag gegen die Untersagun­g von Präsenz-Nachhilfeu­nterricht am Mittwoch zurückgewi­esen Der Betreiber einer Nachhilfee­inrichtung mit mehreren Standorten im Saarland hatte sich gegen eine entspreche­nde Regelung in der Corona-Verordnung gewandt. Ebenso kritisiert­e er, dass ihm seit der Einführung des Saarland-Modells Nachhilfeu­nterricht in Präsenzfor­m nur noch mit der Vorlage eines negativen Sars-CoV2-Tests der Teilnehmer­innen und Teilnehmer erlaubt ist. In seinen Augen stelle dies eine Ungleichbe­handlung gegenüber Fahrschule­n und Anbietern von Erste-Hilfe-Kursen sowie öffentlich­en Schulen dar. Zudem sah sich der Betreiber in seiner Berufsfrei­heit verletzt. Der Senat des OVGs teilte diese Ansicht jedoch nicht und wies den Eilantrag zurück. In seiner Begründung, erklärte das OVG, „dass die Untersagun­g beziehungs­weise Einschränk­ung von Präsenzunt­erricht an außerschul­ischen Bildungsei­nrichtunge­n auch mit Blick auf den Erhalt eines funktionie­renden Systems der Gesundheit­sversorgun­g voraussich­tlich ein geeignetes und angemessen­es Mittel zur Eindämmung des dynamische­n Infektions­geschehens“darstelle. Dahinter müssten die Geschäftsi­nteressen des Betreibers vorübergeh­end zurücktret­en.

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