Eilantrag zu Nachhilfeunterricht scheitert vor OVG
(red) Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis hat einen Eilantrag gegen die Untersagung von Präsenz-Nachhilfeunterricht am Mittwoch zurückgewiesen Der Betreiber einer Nachhilfeeinrichtung mit mehreren Standorten im Saarland hatte sich gegen eine entsprechende Regelung in der Corona-Verordnung gewandt. Ebenso kritisierte er, dass ihm seit der Einführung des Saarland-Modells Nachhilfeunterricht in Präsenzform nur noch mit der Vorlage eines negativen Sars-CoV2-Tests der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlaubt ist. In seinen Augen stelle dies eine Ungleichbehandlung gegenüber Fahrschulen und Anbietern von Erste-Hilfe-Kursen sowie öffentlichen Schulen dar. Zudem sah sich der Betreiber in seiner Berufsfreiheit verletzt. Der Senat des OVGs teilte diese Ansicht jedoch nicht und wies den Eilantrag zurück. In seiner Begründung, erklärte das OVG, „dass die Untersagung beziehungsweise Einschränkung von Präsenzunterricht an außerschulischen Bildungseinrichtungen auch mit Blick auf den Erhalt eines funktionierenden Systems der Gesundheitsversorgung voraussichtlich ein geeignetes und angemessenes Mittel zur Eindämmung des dynamischen Infektionsgeschehens“darstelle. Dahinter müssten die Geschäftsinteressen des Betreibers vorübergehend zurücktreten.