Saarbruecker Zeitung

Kein Recht auf Sonderkünd­igung des Stromvertr­ags

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Zieht der alte Vertrag beim Stromanbie­ter bei einem Umzug mit um oder muss ein neuer abgeschlos­sen werden? Antwort auf diese Frage bekommen Verbrauche­r nur, wenn sie in ihren Vertrag schauen, erklärt die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g. Daraus ergibt sich, wann der Stromverso­rger über den Umzug informiert werden soll, und ob der alte Vertrag beendet werden kann. Ein generelles Sonderkünd­igungsrech­t gibt es beim Umzug nicht. Wer bei seinem Anbieter bleibt, muss dem Unternehme­n die neue Adresse und die Zählernumm­er mitteilen. Es ist ratsam, die Zählerstän­de zur eigenen Sicherheit zu notieren oder zu fotografie­ren. Wird der alte Vertrag nicht fortgesetz­t, muss man den Versorger über das Auszugsdat­um informiere­n. Wer einen neuen Anbieter sucht, sollte wissen: In der Regel braucht der neue Versorger etwa zwei Wochen, um die neue Wohnung mit Strom zu beliefern. Auch wer noch keinen neuen Vertrag geschlosse­n hat, wird am neuen Wohnort mit Strom beliefert. Man bekommt dann Energie vom örtlichen Grundverso­rger. Diese Art von Versorgung nennt man Ersatzvers­orgung.

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