Kein Recht auf Sonderkündigung des Stromvertrags
Zieht der alte Vertrag beim Stromanbieter bei einem Umzug mit um oder muss ein neuer abgeschlossen werden? Antwort auf diese Frage bekommen Verbraucher nur, wenn sie in ihren Vertrag schauen, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg. Daraus ergibt sich, wann der Stromversorger über den Umzug informiert werden soll, und ob der alte Vertrag beendet werden kann. Ein generelles Sonderkündigungsrecht gibt es beim Umzug nicht. Wer bei seinem Anbieter bleibt, muss dem Unternehmen die neue Adresse und die Zählernummer mitteilen. Es ist ratsam, die Zählerstände zur eigenen Sicherheit zu notieren oder zu fotografieren. Wird der alte Vertrag nicht fortgesetzt, muss man den Versorger über das Auszugsdatum informieren. Wer einen neuen Anbieter sucht, sollte wissen: In der Regel braucht der neue Versorger etwa zwei Wochen, um die neue Wohnung mit Strom zu beliefern. Auch wer noch keinen neuen Vertrag geschlossen hat, wird am neuen Wohnort mit Strom beliefert. Man bekommt dann Energie vom örtlichen Grundversorger. Diese Art von Versorgung nennt man Ersatzversorgung.