Schlussplädoyers im Prozess um Tötung von George Floyd
MINNEAPOLIS (dpa) Der weiße Ex-Polizist Derek Chauvin ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft direkt für Tod des Afroamerikaners George Floyd verantwortlich und muss verurteilt werden. Dessen exzessive und erbarmungslose Gewaltanwendung habe Floyd umgebracht, sagte Staatsanwalt Steve Schleicher am Montag im Schlussplädoyer am Gericht in Minneapolis. Floyd habe Chauvin bis zu seinem letzten Atemzug gebeten, ihn atmen zu lassen, während dieser neun Minuten und 29 Sekunden erbarmungslos auf ihm gekniet habe. „Der Angeklagte hat nicht geholfen“und damit klar gegen die Regeln für Polizeieinsätze verstoßen, betonte Schleicher.
Nach Ansicht der Verteidigung habe die Staatsanwaltschaft hat die Schuld Chauvins am Tod von Floyd nicht zweifelsfrei bewiesen. Falls nur ein Aspekt fehle, ein begründeter Zweifel bestehe, müsse das Urteil auf nicht schuldig lauten, forderte Anwalt Eric Nelson in seinem Schlussplädoyer. Anschließend berieten die Mitglieder der Jury über Schuld oder Unschuld Chauvins. Der schwerwiegendste Anklagepunkt gegen Chauvin lautet Mord zweiten Grades ohne Vorsatz. Darauf stehen bis zu 40 Jahre Haft. Nach deutschem Recht entspräche dies eher dem Totschlag. Zudem wird Chauvin auch Mord dritten Grades vorgeworfen, was mit bis zu 25 Jahren Haft geahndet werden kann. Auch muss er sich wegen Totschlags zweiten Grades verantworten, worauf zehn Jahre Haft stehen. Das entspräche nach deutschem Recht fahrlässiger Tötung. Chauvin hat auf nicht schuldig plädiert.
Schleicher bezeichnete die Argumentation der Verteidigung, dass Floyd nicht infolge von Chauvins Gewaltanwendung gestorben sei, als „Unsinn“. Chauvins Verteidiger hat argumentiert, dass Floyds vorbelastete Gesundheit und Rückstände von Drogen in seinem Blut eine entscheidende Rolle bei seinem Tod gespielt hätten.