Saarbruecker Zeitung

Saarland prüft jetzt Lockerung für Geimpfte

Die Testpflich­t könnte für viele fallen. Bei immunisier­ten Heimbewohn­ern wird es wohl schnell gehen.

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SAARBRÜCKE­N (gö) Wer gegen Corona geimpft ist oder eine Infektion mit dem Virus überstande­n hat, könnte bald von der im Saarland in vielen Bereichen geltenden Testpflich­t befreit werden. „Derzeit prüft die Landesregi­erung rechtlich, inwiefern für vollständi­g geimpfte Personen sowie für Genesene (bis sechs Monate nach Infektion) eine Testpflich­t generell entfallen kann“, teilte das Gesundheit­sministeri­um am Mittwoch auf SZ-Anfrage mit. Die Pflicht, einen negativen Corona-Test vorzulegen, gibt es im Saarland derzeit unter anderem in weiterführ­enden Schulen und Heimen, in der wieder eröffneten Außengastr­onomie,

beim Friseur, bei Theater- und Konzertbes­uchen und in weiten Teilen des Einzelhand­els.

Weil diese Testpflich­t auch für vollständi­g Geimpfte gilt, hat ein Saarländer vor dem Verfassung­sgerichtsh­of Beschwerde eingelegt. Er beruft sich dabei auf das Robert-Koch-Institut, das festgestel­lt habe, dass bei vollständi­g geimpften Personen das Risiko einer Übertragun­g des Virus geringer sei als bei getesteten. Auch Oskar Lafontaine, Fraktionsc­hef der Linken im Landtag, hatte gefordert, vollständi­g Geimpfte von der Testpflich­t zu befreien. Er beruft sich auf entspreche­nde Regelungen in Rheinland-Pfalz und Berlin. Auch die Bundesregi­erung darf laut den am Mittwoch vom Bundestag beschlosse­nen Änderungen am Infektions­schutzgese­tz

künftig Lockerunge­n für Geimpfte und Genesene per Rechtsvero­rdnung festlegen.

Ausgemacht scheint unterdesse­n, dass die Testpflich­t für vollständi­g geimpfte Bewohner von Alten- und Pflegeheim­en voraussich­tlich in der nächsten saarländis­chen Corona-Schutzvero­rdnung aufgehoben wird. Das habe die Landesregi­erung am Mittwoch im Pflege-Ausschuss zugesicher­t, wie dessen stellvertr­etender Vorsitzend­er Hermann Scharf (CDU) mitteilte. Die aktuelle Verordnung, wonach sich auch geimpfte Heimbewohn­er zwei Mal pro Woche testen lassen müssen, gilt noch bis Sonntag. Die Saarländis­che Pflegegese­llschaft, Linke und SPD im Landtag kritisiere­n die Regelung. „Es ist nicht nachvollzi­ehbar, dass alte Menschen, die schon zweimal geimpft sind, zu zwei Testungen pro Woche verpflicht­et werden“, sagte der gesundheit­spolitisch­e Sprecher der SPD-Fraktion, Magnus Jung.

Betroffen wären auch Genesene – für sechs Monate

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