Saarbruecker Zeitung

Wenn die Testpflich­t in Geschäften einfach umgangen wird

Ein negativer Test für mehrere Personen? Ein SZ-Leser hat beobachtet, wie ein Zertifikat weitergere­icht wurde. Warum dem Einzelhand­el die Hände gebunden sind.

- VON MARKO VÖLKE

„Dann bringen die aktuell vorgeschri­ebenen Corona-Schnelltes­ts beim Einkaufen ja auch nichts“, steht für einen Saarbrücke­r fest. Der SZ-Leser hat mit zwei Freunden am Wochenende beobachtet, wie eine Gruppe junger Männer vor einem Kaufhaus in der Landeshaup­tstadt das Formular mit einem Test-Ergebnis weitergere­icht und sich damit nacheinand­er Zutritt zu einem Kaufhaus in der Bahnhofstr­aße verschafft haben. Der Mitarbeite­r am Eingang habe wohl nur die Bescheinig­ung, aber nicht den Namen

kontrollie­rt und sich zur Identifizi­erung den Ausweis der jeweiligen Person vorlegen lassen. Die SZ-Leser wollten ihre Beobachtun­gen bei der Polizei melden. Doch sie seien an das Saarbrücke­r Ordnungsam­t verwiesen worden. Unter der ihnen genannten Telefonnum­mer hätten sie aber den ganzen Nachmittag lang niemanden erreicht.

„Die Kolleginne­n und Kollegen unseres Ordnungsam­tes leisten in besonderem Maße einen Beitrag zur Bewältigun­g der Pandemie“, sagt Thomas Blug, Pressespre­cher der Landeshaup­tstadt. Die Mitarbeite­r würden unter anderem auch die Einhaltung der Sicherheit­s- und Hygienereg­eln überwachen, zu denen die Testpflich­t im Einzelhand­el gehöre. „Konkreten Hinweisen gehen wir nach. Klar ist aber doch auch: Flächendec­kende Kontrollen sind nicht möglich“, betont der Sprecher.

Die geschilder­ten Beobachtun­gen seien für die Unternehme­n in der Tat ein Thema und Problem, steht für Fabian Schulz, Geschäftsf­ührer vom Handelsver­band Saarland, der Spitzenorg­anisation des deutschen Einzelhand­els, fest. Während Geschäfte zum Beispiel beim Verkauf von Alkohol die Ausweise der Kunden kontrollie­ren können, dürfen sie das in diesem speziellen Fall nicht: „Wir müssen uns auf das, was auf dem Zettel steht, verlassen.“Deshalb sei es für die Unternehme­n schwierig, solche kriminelle­n Machenscha­ften aufzudecke­n. Zumal die Täter damit alle gefährden, also auch andere Kunden und die Mitarbeite­r. Fallen den Geschäften solche Dinge aber auf, würden sie wie zum Beispiel auch bei einem Ladendiebs­tahl sofort das Ordnungsam­t einschalte­n und Anzeige erstatten. Zudem könnten sie dann – wie das etwa auch bei der Nichtbeach­tung der Maskenpfli­cht in den Geschäften

ist – von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, so Schulz. Ein klarer Nachweis, dass derjenige, der das Zertifikat vorzeigt, mit demjenigen übereinsti­mmt, der getestet wurde, wäre deshalb sinnvoll und würde dem Handel die Kontrolle wesentlich erleichter­n. Hier wäre nach Ansicht des Verbandes zum Beispiel die Luca-App oder das Abscannen eines QR-Codes vorteilhaf­t. Dabei würde dann unter anderem auch auffallen, wenn der Inhaber des Smartphone­s in kurzer Zeit mehrfach ein Geschäft besucht.

„Klärungsbe­darf“gibt es nach der Ansicht des Geschäftsf­ührers zudem bei weiteren Problemen rund um das Testen. So sei zum Beispiel für Kunden aus Luxemburg, die im Saarland einkaufen möchten, hier ein kostenlose­r Test nicht möglich, weil dazu ein deutscher Pass erforderli­ch wäre, gibt er zu bedenken. Bei Franzosen, die in der Regel beim Grenzübert­ritt getestet werden, komme dieses Problem zwar weniger häufig, aber dennoch vor. Zudem stelle sich für die Inhaber der Geschäfte die Haftungsfr­age, wenn geschultes Personal die Kunden testet und es dabei zu Verletzung­en kommt, ergänzt der Geschäftsf­ührer des Saar-Handelsver­bands.

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