Auf Wunsch wird mit Astrazeneca geimpft
Unter-Sechzigjährige, die bei der Zweitimpfung bei Astrazeneca bleiben wollen, statt auf einen anderen Impfstoff umzusteigen, können das über die Hotline erreichen. Beim zweiten Termin müssen, entgegen anderer Hinweise, keine Berechtigungsnachweise mitgeb
Zu früh gejubelt: Eine Leserin aus dem Regionalverband (Name ist der Redaktion bekannt) hatte sich auf die zweite Impfung gefreut – mit Astrazeneca, das sie beim ersten Durchgang auch gut vertragen habe. Wegen einer Erkrankung zur Risikogruppe gehörend, hatte sie die erste Impfung bereits kurz nach der ersten April-Woche. Die zweite sollte am 10. Mai sein. Doch im Zuge des Hin-und-Her um den Astrazeneca-Impfstoff erreichte sie – wie viele andere Betroffene auch – per SMS die Nachricht, dass die Impfung um 20 Tage verschoben und dann mit Biontech geimpft werde. „Abgesehen von der ärgerlichen Verzögerung“, so die 56-Jährige, „hätte ich mich besser gefühlt, wenn die Impfstoffe nicht ‚gemischt‘ würden, zumal ich ja Astra problemlos vertragen hatte.“
Über die Hotline habe sie versucht zu erfahren, ob sie nicht doch bei Astrazeneca bleiben könne, habe aber keine hinreichend aussagekräftige Antwort bekommen. „Was ich sicher erfahren habe war nur, dass mein Termin am 10. Mai auf jeden Fall weg ist – selbst wenn es eine Möglichkeit geben sollte, zu Astrazeneca zurückzukehren.“Was ihr auch sonderbar vorkommt: Das verschwindend geringe Risiko einer Thrombose werde eigentlich nur getauscht gegen das Risiko, sich in der nun 20 Tage länger nicht komplett geschützten Zeit doch noch anzustecken.
Die SZ fragte das Gesundheitsministerium, ob Bürger unter 60 Jahren auf Wunsch bei Astrazeneca bleiben können. Eine Woche später kam vom Ministerium die Antwort, ja, es geht: „Die Zweittermine der Bürgerinnen und Bürger, die erstmalig mit Astrazeneca geimpft wurden, wurden auf den Impfstoff Biontech, zwölf Wochen nach der Erstimpfung, umgebucht. Die Bürgerinnen und Bürger haben dennoch auch die Möglichkeit, die Zweitimpfung freiwillig mit Astrazeneca durchführen zu lassen.“Dafür müsse man sich an die Hotline wenden: Tel. (06 81) 5 01-44 22. Dort wisse man darüber auch Bescheid.
Eine organisatorische Ungereimtheit ist der Leserin ebenfalls ins Auge gefallen: In der SMS der Stabsstelle Impfen Saarland stand unter anderem, dass sie zum zweiten Impftermin den „Nachweis über die Berechtigung der Priorisierung“mitbringen solle; „aber die hatte ich ja bei der ersten Impfung abgegeben, und es muss doch klar sein, dass ich die erste Impfung ohne Bescheinigung nicht bekommen hätte. – Muss ich mir jetzt trotzdem ein neues Attest vom Arzt besorgen?“Nein, sagt dazu das Gesundheitsministerium: „Zur Zweitimpfung ist keine ärztliche Bescheinigung oder Arbeitgeberbescheinigung mehr notwendig.“Das heißt im Umkehrschluss, dass die Info durch die Stabsstelle Impfen nicht korrekt war.
Unbeantwortet blieben vom Ministerium folgende Fragen: „Inwieweit ist es sinnvoll, ein Thrombose-Risiko zu minimieren, auf der anderen Seite das Risiko einer Ansteckung – durch das Verzögern von Impfterminen – zu erhöhen? Wäre eine Astrazeneca-Impfung nicht das geringere Risiko, als länger nicht komplett geschützt zu sein? Und soweit bekannt: Ist eine gut vertragene erste Impfung mit Astrazeneca ein Indiz, dass die Person kein Thrombose-Risiko hat, oder ändert das nichts am Risiko?“