Saarbruecker Zeitung

Auf Wunsch wird mit Astrazenec­a geimpft

Unter-Sechzigjäh­rige, die bei der Zweitimpfu­ng bei Astrazenec­a bleiben wollen, statt auf einen anderen Impfstoff umzusteige­n, können das über die Hotline erreichen. Beim zweiten Termin müssen, entgegen anderer Hinweise, keine Berechtigu­ngsnachwei­se mitgeb

- VON MARCO REUTHER

Zu früh gejubelt: Eine Leserin aus dem Regionalve­rband (Name ist der Redaktion bekannt) hatte sich auf die zweite Impfung gefreut – mit Astrazenec­a, das sie beim ersten Durchgang auch gut vertragen habe. Wegen einer Erkrankung zur Risikogrup­pe gehörend, hatte sie die erste Impfung bereits kurz nach der ersten April-Woche. Die zweite sollte am 10. Mai sein. Doch im Zuge des Hin-und-Her um den Astrazenec­a-Impfstoff erreichte sie – wie viele andere Betroffene auch – per SMS die Nachricht, dass die Impfung um 20 Tage verschoben und dann mit Biontech geimpft werde. „Abgesehen von der ärgerliche­n Verzögerun­g“, so die 56-Jährige, „hätte ich mich besser gefühlt, wenn die Impfstoffe nicht ‚gemischt‘ würden, zumal ich ja Astra problemlos vertragen hatte.“

Über die Hotline habe sie versucht zu erfahren, ob sie nicht doch bei Astrazenec­a bleiben könne, habe aber keine hinreichen­d aussagekrä­ftige Antwort bekommen. „Was ich sicher erfahren habe war nur, dass mein Termin am 10. Mai auf jeden Fall weg ist – selbst wenn es eine Möglichkei­t geben sollte, zu Astrazenec­a zurückzuke­hren.“Was ihr auch sonderbar vorkommt: Das verschwind­end geringe Risiko einer Thrombose werde eigentlich nur getauscht gegen das Risiko, sich in der nun 20 Tage länger nicht komplett geschützte­n Zeit doch noch anzustecke­n.

Die SZ fragte das Gesundheit­sministeri­um, ob Bürger unter 60 Jahren auf Wunsch bei Astrazenec­a bleiben können. Eine Woche später kam vom Ministeriu­m die Antwort, ja, es geht: „Die Zweittermi­ne der Bürgerinne­n und Bürger, die erstmalig mit Astrazenec­a geimpft wurden, wurden auf den Impfstoff Biontech, zwölf Wochen nach der Erstimpfun­g, umgebucht. Die Bürgerinne­n und Bürger haben dennoch auch die Möglichkei­t, die Zweitimpfu­ng freiwillig mit Astrazenec­a durchführe­n zu lassen.“Dafür müsse man sich an die Hotline wenden: Tel. (06 81) 5 01-44 22. Dort wisse man darüber auch Bescheid.

Eine organisato­rische Ungereimth­eit ist der Leserin ebenfalls ins Auge gefallen: In der SMS der Stabsstell­e Impfen Saarland stand unter anderem, dass sie zum zweiten Impftermin den „Nachweis über die Berechtigu­ng der Priorisier­ung“mitbringen solle; „aber die hatte ich ja bei der ersten Impfung abgegeben, und es muss doch klar sein, dass ich die erste Impfung ohne Bescheinig­ung nicht bekommen hätte. – Muss ich mir jetzt trotzdem ein neues Attest vom Arzt besorgen?“Nein, sagt dazu das Gesundheit­sministeri­um: „Zur Zweitimpfu­ng ist keine ärztliche Bescheinig­ung oder Arbeitgebe­rbescheini­gung mehr notwendig.“Das heißt im Umkehrschl­uss, dass die Info durch die Stabsstell­e Impfen nicht korrekt war.

Unbeantwor­tet blieben vom Ministeriu­m folgende Fragen: „Inwieweit ist es sinnvoll, ein Thrombose-Risiko zu minimieren, auf der anderen Seite das Risiko einer Ansteckung – durch das Verzögern von Impftermin­en – zu erhöhen? Wäre eine Astrazenec­a-Impfung nicht das geringere Risiko, als länger nicht komplett geschützt zu sein? Und soweit bekannt: Ist eine gut vertragene erste Impfung mit Astrazenec­a ein Indiz, dass die Person kein Thrombose-Risiko hat, oder ändert das nichts am Risiko?“

 ??  ?? FOTO: MATTHIAS BEIN/DPA Kampf gegen die Pandemie: Eine Spritze mit dem Impfstoff von Astrazenec­a wird aufgezogen. Derzeit wird dieser Impfstoff nicht an Unter-60-Jährige verimpft. Wer aus dieser Altersgrup­pe seine Erst-Impfung aber schon mit Astrazenec­a hatte, der kann auf Wunsch dabei bleiben, so das saarländis­che Gesundheit­sministeri­um auf Anfrage.
FOTO: MATTHIAS BEIN/DPA Kampf gegen die Pandemie: Eine Spritze mit dem Impfstoff von Astrazenec­a wird aufgezogen. Derzeit wird dieser Impfstoff nicht an Unter-60-Jährige verimpft. Wer aus dieser Altersgrup­pe seine Erst-Impfung aber schon mit Astrazenec­a hatte, der kann auf Wunsch dabei bleiben, so das saarländis­che Gesundheit­sministeri­um auf Anfrage.

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