Wie der Impfstoff verteilt wird
Abhängig von der Liefermenge
auf Bundesebene wird den deutschen Arztpraxen nach Abzug von 2,3 Millionen Impfdosen für die Impfzentren die jeweilige Restmenge zur Verfügung gestellt, wie die Kassenärztliche Vereinigung im Saarland erläutert. Die den Praxen zur Verfügung gestellte Impfstoffmenge werde anschließend gemäß Bevölkerungsschlüssel auf die Bundesländer aufgeteilt und dem Pharmagroßhandel zur Verfügung gestellt. Abhängig von der aus den Arztpraxen bestellten Impfstoffmenge würden dann auf der Grundlage des zur Verfügung stehenden Impfstoffes die Apothekenliefermengen festgelegt. Dabei gelten aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit Oberund Untergrenzen, die auf Bundesebene festgelegt werden.