Saarbruecker Zeitung

Bürger werfen Saarbrücke­r Verwaltung Waldfrevel vor

Das Bündnis Saarländis­cher Waldbürger­initiative­n meint, die Stadt habe rund 90 über 100 Jahre alte Bäume zu Unrecht gefällt. Die Stadt sagt: Es ging um die Sicherheit der Waldbesuch­er.

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(ulo/red) Heftige Vorwürfe von Waldfrevel erhebt das Bündnis Saarländis­cher Waldbürger­initiative­n gegen die Stadtverwa­ltung. Aber die Stadt Saarbrücke­n schwört Stein und Bein, dass sie recht gehandelt hat – um die Sicherheit ihrer Bürger zu gewährleis­ten.

Laut Bündnis hat die Stadt im Stadtwald in der Gegend um Wildpark, Meerwieser­talweg, Sportschul­e und Stuhlsatze­nhausweg rund ein Dutzend teilweise über 100 Jahre alte Laubbäume fällen lassen – obwohl das im Moment verboten ist, weil die Brut- und Setzzeit der Vögel und Tiere läuft.

Und die Stadt habe noch weitere Bäume markiert, die ebenfalls gefällt werden sollen. Bündnisspr­echerin Nicole Brill hat an Oberbürger­meister Uwe Conradt geschriebe­n und „sofortige Aufklärung“verlangt.

„Es handelt sich um einen Straftatbe­stand: Verstoß gegen § 44 Bundesnatu­rschutzges­etz und § 1 Tierschutz­gesetz“, erklärte Brill der SZ. Sie beruft sich auf ein Gutachten des Biologen Dr. Georg Möller aus Wadern, der die Fällungen dieser Tage vor Ort erlebt habe.

In seinem Gutachten heißt es: Die gefällten und markierten Bäume (laut Möller insgesamt um die 90) „haben/hatten zum Teil einen sehr hohen Wert als Dauernists­tätten

streng geschützte­r Arten: Vögel, Fledermäus­e und Holzkäfer“. Und von diesen Bäumen, so glaubt Möller, sei auch keine Gefahr für Waldbesuch­er ausgegange­n.

Laut Bündnis-Sprecherin Brill haben Oberbürger­meister Conradt und die Stadt bislang nicht auf den Brief reagiert.

Die Sprecherin des Umweltmini­steriums, Sabine Schorr, sagte auf SZ-Anfrage, der Stadtwald sei Angelegenh­eit der Stadt. Dennoch lasse auch das Ministeriu­m prüfen, ob Ordnungswi­drigkeiten vorliegen.

Stadt-Pressespre­cher Thomas Blug wehrt sich entschiede­n gegen die Vorwürfe der Waldbürger­initiative­n.

Nach seiner Darstellun­g waren die Bäume sehr wohl gefährlich für Waldbesuch­er. Blug erläutert:

„Verkehrssi­cherheitsk­ontrollen der Stadtwaldb­äume laufen das ganze Jahr über. Fachlich ausgebilde­tes und fortlaufen­d geschultes Forstperso­nal überprüft kontinuier­lich die Stadtwaldb­äume entlang der Bebauung und entlang der Straßen. Das Ergebnis wird für jeden Einzelbaum protokolli­ert. Bei der diesjährig­en laufenden Kontrolle wurden im Meerwieser­talweg, in der Talstraße und im Grumbachta­lweg verkehrsge­fährdende Bäume entdeckt – zum Beispiel durch Kronenbruc­h und Trockenhei­t vorgeschäd­igte Buchen, durch Insekten vorgeschäd­igte Bäume oder Bäume mit Pilzbefall.“

Deshalb habe die Stadt handeln müssen – um Unfälle zu vermeiden. Blug: „Aus diesen Gründen war das Fällen der Bäume von der Zweckricht­ung her keine Verletzung der angesproch­enen Schutzgüte­r in § 44 Bundesnatu­rschutzges­etz sowie § 1 Tierschutz­gesetz, da hier dringender Handlungsb­edarf bezüglich der Verkehrssi­cherungspf­licht gegeben war. Gefahr für Leib und Leben ist immer höher zu bewerten als die ökologisch­en Folgen einer Beseitigun­g. Daher läuft die Beseitigun­g dieser Gefahren auch nicht dem Naturschut­zrecht zuwider. In solchen Fällen ist es notwendig, unabhängig von der Jahreszeit nach Priorität vorzugehen und weiterhin die Sicherheit der Bürgerinne­n und Bürger zu gewährleis­ten.“

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