Bürger werfen Saarbrücker Verwaltung Waldfrevel vor
Das Bündnis Saarländischer Waldbürgerinitiativen meint, die Stadt habe rund 90 über 100 Jahre alte Bäume zu Unrecht gefällt. Die Stadt sagt: Es ging um die Sicherheit der Waldbesucher.
(ulo/red) Heftige Vorwürfe von Waldfrevel erhebt das Bündnis Saarländischer Waldbürgerinitiativen gegen die Stadtverwaltung. Aber die Stadt Saarbrücken schwört Stein und Bein, dass sie recht gehandelt hat – um die Sicherheit ihrer Bürger zu gewährleisten.
Laut Bündnis hat die Stadt im Stadtwald in der Gegend um Wildpark, Meerwiesertalweg, Sportschule und Stuhlsatzenhausweg rund ein Dutzend teilweise über 100 Jahre alte Laubbäume fällen lassen – obwohl das im Moment verboten ist, weil die Brut- und Setzzeit der Vögel und Tiere läuft.
Und die Stadt habe noch weitere Bäume markiert, die ebenfalls gefällt werden sollen. Bündnissprecherin Nicole Brill hat an Oberbürgermeister Uwe Conradt geschrieben und „sofortige Aufklärung“verlangt.
„Es handelt sich um einen Straftatbestand: Verstoß gegen § 44 Bundesnaturschutzgesetz und § 1 Tierschutzgesetz“, erklärte Brill der SZ. Sie beruft sich auf ein Gutachten des Biologen Dr. Georg Möller aus Wadern, der die Fällungen dieser Tage vor Ort erlebt habe.
In seinem Gutachten heißt es: Die gefällten und markierten Bäume (laut Möller insgesamt um die 90) „haben/hatten zum Teil einen sehr hohen Wert als Dauerniststätten
streng geschützter Arten: Vögel, Fledermäuse und Holzkäfer“. Und von diesen Bäumen, so glaubt Möller, sei auch keine Gefahr für Waldbesucher ausgegangen.
Laut Bündnis-Sprecherin Brill haben Oberbürgermeister Conradt und die Stadt bislang nicht auf den Brief reagiert.
Die Sprecherin des Umweltministeriums, Sabine Schorr, sagte auf SZ-Anfrage, der Stadtwald sei Angelegenheit der Stadt. Dennoch lasse auch das Ministerium prüfen, ob Ordnungswidrigkeiten vorliegen.
Stadt-Pressesprecher Thomas Blug wehrt sich entschieden gegen die Vorwürfe der Waldbürgerinitiativen.
Nach seiner Darstellung waren die Bäume sehr wohl gefährlich für Waldbesucher. Blug erläutert:
„Verkehrssicherheitskontrollen der Stadtwaldbäume laufen das ganze Jahr über. Fachlich ausgebildetes und fortlaufend geschultes Forstpersonal überprüft kontinuierlich die Stadtwaldbäume entlang der Bebauung und entlang der Straßen. Das Ergebnis wird für jeden Einzelbaum protokolliert. Bei der diesjährigen laufenden Kontrolle wurden im Meerwiesertalweg, in der Talstraße und im Grumbachtalweg verkehrsgefährdende Bäume entdeckt – zum Beispiel durch Kronenbruch und Trockenheit vorgeschädigte Buchen, durch Insekten vorgeschädigte Bäume oder Bäume mit Pilzbefall.“
Deshalb habe die Stadt handeln müssen – um Unfälle zu vermeiden. Blug: „Aus diesen Gründen war das Fällen der Bäume von der Zweckrichtung her keine Verletzung der angesprochenen Schutzgüter in § 44 Bundesnaturschutzgesetz sowie § 1 Tierschutzgesetz, da hier dringender Handlungsbedarf bezüglich der Verkehrssicherungspflicht gegeben war. Gefahr für Leib und Leben ist immer höher zu bewerten als die ökologischen Folgen einer Beseitigung. Daher läuft die Beseitigung dieser Gefahren auch nicht dem Naturschutzrecht zuwider. In solchen Fällen ist es notwendig, unabhängig von der Jahreszeit nach Priorität vorzugehen und weiterhin die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.“