Gericht weist Klage gegen Briefwahl ab
(dpa) Sachsen-Anhalts Verfassungsgericht hält eine reine Briefwahl unter engen Voraussetzungen für zulässig. Es wies am Montag eine Klage von 22 Landtagsabgeordneten, darunter 21 von der AfD, als unbegründet zurück. Diese waren mit einem Normenkontrollverfahren gegen Änderungen des Wahlgesetzes vorgegangen, die eine reine Briefwahl ermöglichen. Sie sahen Wahlfreiheit und -geheimnis und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt. Eine reine Briefwahl bei der Landtagswahl am 6. Juni ist indes bislang nicht geplant.