Saarbruecker Zeitung

Gericht weist Klage gegen Briefwahl ab

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(dpa) Sachsen-Anhalts Verfassung­sgericht hält eine reine Briefwahl unter engen Voraussetz­ungen für zulässig. Es wies am Montag eine Klage von 22 Landtagsab­geordneten, darunter 21 von der AfD, als unbegründe­t zurück. Diese waren mit einem Normenkont­rollverfah­ren gegen Änderungen des Wahlgesetz­es vorgegange­n, die eine reine Briefwahl ermögliche­n. Sie sahen Wahlfreihe­it und -geheimnis und den Grundsatz der Öffentlich­keit der Wahl verletzt. Eine reine Briefwahl bei der Landtagswa­hl am 6. Juni ist indes bislang nicht geplant.

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