Saarbruecker Zeitung

Schneidewi­nd-Urteil landet erneut vor Bundesgeri­chtshof

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(ek) Auch das zweite Urteil in der sogenannte­n Detektiv-Affäre rund um den Homburger Baubetrieb­shof erlangt keine Rechtskraf­t. Sowohl Staatsanwa­ltschaft als auch die Verteidigu­ng des suspendier­ten Homburger Oberbürger­meisters Rüdiger Schneidewi­nd (SPD) haben ihre Revision begründet. Damit wird das Verfahren nun zum zweiten Mal an den Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe verwiesen. Dieser hatte das erste Urteil aus dem Jahr 2019 aufgehoben und an eine andere Kammer des Saarbrücke­r Landgerich­ts zurücküber­wiesen. Dort war Schneidewi­nd diesen Januar erneut schuldig gesprochen worden, die Strafe fiel aber wesentlich milder aus. Unabhängig dieser Entwicklun­g ist die Mehrzahl der Homburger Stadtratsf­raktionen bereit, ein Abwahlverf­ahren gegen Schneidewi­nd einzuleite­n. Dies soll am 20. Mai erfolgen. Als Termin für eine mögliche Abwahl wird der 26. September, die Bundestags­wahl, angestrebt.

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