Schneidewind-Urteil landet erneut vor Bundesgerichtshof
(ek) Auch das zweite Urteil in der sogenannten Detektiv-Affäre rund um den Homburger Baubetriebshof erlangt keine Rechtskraft. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung des suspendierten Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind (SPD) haben ihre Revision begründet. Damit wird das Verfahren nun zum zweiten Mal an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwiesen. Dieser hatte das erste Urteil aus dem Jahr 2019 aufgehoben und an eine andere Kammer des Saarbrücker Landgerichts zurücküberwiesen. Dort war Schneidewind diesen Januar erneut schuldig gesprochen worden, die Strafe fiel aber wesentlich milder aus. Unabhängig dieser Entwicklung ist die Mehrzahl der Homburger Stadtratsfraktionen bereit, ein Abwahlverfahren gegen Schneidewind einzuleiten. Dies soll am 20. Mai erfolgen. Als Termin für eine mögliche Abwahl wird der 26. September, die Bundestagswahl, angestrebt.