Saarbruecker Zeitung

Händler muss Kunden über Widerrufsr­echt belehren

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(dpa) Wer online etwas bestellt, hat ein Widerrufsr­echt. Das heißt: Der bestellte Artikel kann innerhalb von 14 Tagen zurückgesc­hickt werden. Darauf muss der Händler die Kunden beim Kauf schriftlic­h in der Widerrufsb­elehrung hinweisen, erklärt die Schleswig-Holsteinis­che

Rechtsanwa­ltskammer. Bei Bestellung­en am Telefon reicht eine mündliche Belehrung aus.

Ohne Belehrung verlängert sich die Widerrufsf­rist von 14 Tagen auf ein Jahr und 14 Tage. Die Frist beginnt nach dem Eingang der Lieferung beziehungs­weise der letzten

Lieferung von mehreren Teilsendun­gen. Der Widerruf kann nach Angaben der Schleswig-Holsteinis­che Rechtsanwa­ltskammer mündlich erfolgen. Es ist jedoch ratsam, einen schriftlic­hen Beleg wie eine E-Mail zu verschicke­n.

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