Händler muss Kunden über Widerrufsrecht belehren
(dpa) Wer online etwas bestellt, hat ein Widerrufsrecht. Das heißt: Der bestellte Artikel kann innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden. Darauf muss der Händler die Kunden beim Kauf schriftlich in der Widerrufsbelehrung hinweisen, erklärt die Schleswig-Holsteinische
Rechtsanwaltskammer. Bei Bestellungen am Telefon reicht eine mündliche Belehrung aus.
Ohne Belehrung verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf ein Jahr und 14 Tage. Die Frist beginnt nach dem Eingang der Lieferung beziehungsweise der letzten
Lieferung von mehreren Teilsendungen. Der Widerruf kann nach Angaben der Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer mündlich erfolgen. Es ist jedoch ratsam, einen schriftlichen Beleg wie eine E-Mail zu verschicken.