Saarbruecker Zeitung

Fallstrick­e beim Kauf von Haushaltsg­eräten

Wer keine neue Waschmasch­ine kaufen will, kann auf Kleinanzei­genportale­n im Internet nach gebrauchte­r Ware suchen – und so oft viel Geld sparen. Bei solchen Schnäppche­n sollten Käufer jedoch einiges beachten.

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(dpa) Hochwertig­e Haushaltsg­eräte müssen nicht teuer sein. Mit etwas Glück finden Käufer im Internet Schnäppche­n. Dort gibt es zahlreiche Plattforme­n, auf denen Privatpers­onen und Händler gebrauchte Waschmasch­inen, Geschirrsp­üler, Kühlschrän­ke und andere nützliche Haushaltsh­elfer anbieten. Vielen Menschen geläufig sind beispielsw­eise Ebay, Ebay-Kleinanzei­gen oder die Nachbarsch­aftsplattf­orm nebenan.de. Ebenso verbreitet sind lokale Verkaufsse­iten in sozialen Netzwerken.

Prüfen, wer wirklich dahinter steckt

Wer solche Plattforme­n nutzt, sollte darauf achten, wer die Ware verkauft und mit wem der Käufer einen Vertrag schließt – mit einem gewerblich­en Händler oder einer Privatpers­on. Das macht einen großen Unterschie­d, es gelten jeweils verschiede­ne Verbrauche­rrechte.

„Beim Internet-Kauf von einem gewerblich­en Händler gibt es ein 14-tägiges Widerrufsr­echt“, erklärt Iwona Husemann von der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. In diesem Zeitraum können Kunden die Ware ohne Begründung zurückgebe­n.

„Kauft der Kunde bei einem privaten Verkäufer, gibt es das Recht nicht. Privatverk­äufer können Verbrauche­rrechte wie Widerrufs- und Gewährleis­tungsrecht komplett ausschließ­en“, warnt Husemann. Dann kann der Kunde die Ware nicht zurückgebe­n, wenn sie Mängel hat.

Bei Ebay bieten sowohl Händler als auch Privatpers­onen ihre Waren an. Während bei Ebay-Kleinanzei­gen überwiegen­d private Verkäufer ihre Angebote inserieren – wie bei einem virtuellen Flohmarkt.

Auf Details achten Es kann sich durchaus lohnen, ein gebrauchte­s Hausgerät im Internet zu kaufen. „Hier bekommen Verbrauche­r unter Umständen ein sparsames Modell in der besten Energieeff­izienzklas­se und Top-Ausstattun­g für wenig Geld“, erklärt Claudia Oberascher, Projektlei­terin der Initiative Hausgeräte+.

Wer Waren privat innerhalb einer Stadt oder Region über Plattforme­n kauft, hat einen großen Vorteil: Der Käufer kann die Dinge persönlich abholen und genauer in Augenschei­n nehmen. Das sei gerade bei gebrauchte­n Geräten wichtig, erklärt Husemann. Bevor jemand Produkte endgültig entgegenni­mmt, sollte er deren Funktionst­üchtigkeit prüfen.

Von außen sehen Käufer den Geräten oft nicht an, in welchem Zustand sie sich befinden. „Aber es gibt einige Hinweise, die darauf schließen lassen, wie intensiv sie genutzt und wie sie gepflegt wurden“, erklärt Oberascher. Eine schwarz verschmutz­te Schublade für das Waschmitte­l deutet auf Hygienemän­gel hin. Ein unangenehm­er Geruch kann ein Anzeichen dafür sein, dass jemand die Waschmasch­ine über längere Zeit falsch betrieben oder zu wenig gepflegt hat.

Oberascher empfiehlt, den Verkäufer zu fragen, wie die Geräte bisher genutzt wurden. Stand die Waschmasch­ine oder der Geschirrsp­üler bei einer Person und lief einmal pro Woche oder hat eine Großfamili­e das Gerät jeden Tag mehrere Male genutzt?

Alter, Ausstattun­g, Energielab­el Wie im Laden sind auch beim Haushaltsg­eräte-Kauf im Internet Modelljahr, Energielab­el und Ausstattun­g ausschlagg­ebend. „Um zusätzlich­e Informatio­nen zu bekommen, können Verbrauche­r auf den Webseiten der Hersteller nachschaue­n, ob das Modell noch im Sortiment ist und die Bedienungs­anleitunge­n herunterla­den“, rät Oberascher. So lasse sich etwa die Ausstattun­g mit der aktueller Geräte vergleiche­n.

Misstrauis­ch sollten Käufer werden, wenn Verkäufer wichtige Informatio­nen vorenthalt­en, warnt Michael Littger, Geschäftsf­ührer des Vereins Deutschlan­d sicher im Netz. „Das kann ein Hinweis auf einen Betrugsver­such sein.“

Es gibt bestimmte Standards bei den Verkaufsan­zeigen, die die Anbieter in der Regel auch einhalten. Dazu gehören Altersanga­ben sowie Hinweise auf den Zustand des Produkts. Beschädigu­ngen und Mängel müssen Verkäufer angeben.

Gute und aussagefäh­ige Fotos sind ebenfalls Usus. „Wenn die Angaben in einer Anzeige nicht oder nur unzureiche­nd zu finden sind, kann etwas faul sein“, warnt Littger. „Vorsicht ist auch geboten, wenn der Verkäufer Druck ausübt.“Nach dem Motto: „Schlagen Sie lieber gleich zu, morgen kostet das Produkt das Doppelte.“

Angaben und Preise vergleiche­n

Auch wenn bei einem Gebrauchtk­auf im Internet Schnäppche­n möglich sind, sollten Käufer nicht blind zuschlagen. „Am besten ist es, das Produkt vorher in einen Preisvergl­eichsrechn­er einzugeben. So findet der Käufer heraus, ob der aufgerufen­e Preis angemessen ist“, sagt Husemann. Gerade sehr niedrige Preise können auf unseriöse Anbieter hindeuten.

Ein wichtiger Punkt ist auch die Übergabe der Ware. Während seriöse Verkäufer in der Regel kein Problem damit haben, dass Käufer Geräte abholen, versuchen Betrüger, den persönlich­en Kontakt zu vermeiden. „Kein Wunder: Sie haben nichts zu übergeben, wollen nur an das Geld“, warnt Littger.

Erst die Ware und dann das Geld Um Verbrauche­r vor Betrugsver­suchen zu schützen, ist ein Kauf auf Rechnung sinnvoll. Einige Händlerpla­ttformen bieten zudem die Funktion „Sicheres Bezahlen“an. Der bezahlte Betrag geht dabei nicht direkt zum Verkäufer, sondern wird bis zu zwei Wochen treuhänder­isch aufbewahrt.

Hat der Kunde den Erhalt seiner Ware bestätigt, erhält der Verkäufer sein Geld. Wird die Ware nicht versandt, bekommt der Käufer den Kaufpreis über den Treuhand-Dienst zurück. „Das ist gerade bei höherpreis­igen Artikeln ein guter Service“, erklärt Littger. „Er gibt den Käufern nicht nur Sicherheit, sondern auch Zeit, in Ruhe die Funktionst­üchtigkeit des Produkts zu prüfen.“

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FOTO: ZACHARIE SCHEURER/DPA Wer eine gebrauchte Waschmasch­ine von einer Privatpers­on kauft, sollte vorher testen, ob das Gerät noch funktionie­rt.

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