Saarbruecker Zeitung

Kirchenger­icht urteilt zu Missbrauch­sverdacht

- Stephan Ackermann, Bischof von Trier FOTO: M. BECKER/DPA Produktion dieser Seite: D. Bonenberge­r, T. Prommersbe­rger, Oliver Schwambach

Ein ehemaliger Priester im Bistum Trier soll vor 15 Jahren einen Jugendlich­en missbrauch­t haben. Nun muss er sich vor einem Kirchenger­icht verantwort­en. Die Glaubensko­ngregation im Vatikan hatte den Prozess angeordnet.

TRIER (sey) Ein Novum im Bistum Trier: Weil er vor mehr als 15 Jahren einen Jugendlich­en missbrauch­t haben soll, muss sich ein Ruhestands­geistliche­r aus der Region demnächst vor einem Kirchenger­icht verantwort­en. Das hat die Glaubensko­ngregation im Vatikan mitgeteilt, wie eine Bistumsspr­echerin jetzt bestätigte. Das Bistum hatte eine kirchenrec­htliche Voruntersu­chung der Vorwürfe gegen den 73 Jahre alten Geistliche­n Anfang des Jahres abgeschlos­sen und das Ergebnis nach Rom gemeldet. Die dortige Glaubensko­ngregation sei nun den Empfehlung­en des Trierer Bischofs Stephan Ackermann gefolgt und habe einen Strafproze­ss angeordnet. Die Missbrauch­svorwürfe gegen den Priester waren vor zwei Jahren bekannt geworden. Auch die Trierer Staatsanwa­ltschaft wurde seinerzeit informiert, stellte die Ermittlung­en aber wieder ein. Parallel dazu hatte das Bistum ein kirchenrec­htliches Verfahren eingeleite­t.

Wann der kirchliche Strafproze­ss gegen den Ruhestands­geistliche­n beginnt, ist noch offen. Je nach Schwere der Tat könne am Ende auch die Höchststra­fe ausgesproc­hen werden, also die Entlassung des Geistliche­n aus dem Klerikerst­and.

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