Nach Trennung Streit um die Miete
Gericht: Ex-Partner muss nach seinem Auszug nicht weiter bezahlen.
FRANKFURT (dpa) Will einer der Partner nach der Trennung in der gemeinsamen Mietwohnung bleiben, kann er vom ausgezogenen Ex-Partner nicht verlangen, dass dieser weiterhin im Mietvertrag steht und Miete bezahlen muss.
Nach einer Trennung zieht meist einer der Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung aus. Möchte er diese Wohnung kündigen, muss der dort wohnende Ex-Partner mitwirken oder zustimmen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden (Az: 477 F 23297/20 RI).
Im vorliegenden Fall bestand ein Mietvertrag zwischen Vermieter und beiden Ehepartnern. Als die Ehe scheiterte, war der Ehemann mit dem Sohn aus der gemeinsamen
Wohnung ausgezogen. Seine Frau ließ sich jedoch von ihrem Mann die monatliche Miete von 1850 Euro und 350 Euro Nebenkosten für die Fünf-Zimmer-Wohnung weiterhin bezahlen. Acht Monate später forderte der Mann seine Noch-Ehefrau auf, den Vermieter zu ersuchen, ihn aus dem Mietverhältnis zu entlassen. Als eine Frau darauf nicht einging, kündigte er zwei Monate später die Wohnung.
Seine Frau wollte den Vertrag jedoch nicht allein übernehmen und stimmte der Kündigung nicht zu. Unter anderem wies sie auf die Verpflichtung ihres Mannes zur ehelichen Solidarität hin.
Vor Gericht hatte sie damit keinen Erfolg. Nach einer Trennung könne der Ehepartner, der ausgezogen sei, vom anderen verlangen, zuzustimmen oder daran mitzuwirken, ihn aus dem Mietverhältnis zu entlassen, heißt es im Urteil. Der Ex-Partner, der noch in der Wohnung lebe, könne nicht mehr beanspruchen, dass der andere Partner weiterhin Miete zahle, erklärte das Gericht.
Zwar gebe es durchaus nacheheliche Solidarität, allerdings nicht im vorliegenden Fall. Der Grundsatz gebiete es zwar, dass der Mann seiner Frau nach der Trennung einen angemessenen Zeitraum zur Neuorientierung zubilligen müsse. Die Richter bemaßen diesen Zeitraum in diesem konkreten Fall mit einem Jahr. Der sei jedoch bereits vergangen.