Entscheidung zur Grubenflutung steht an
Eine Entscheidung über die vom Bergbaukonzern RAG beantragte Teilflutung ehemaliger Bergwerke im Saarland steht offenbar unmittelbar bevor. Ein Vertreter des Oberbergamtes habe von einer „Endabstimmungsphase“gesprochen.
SAARBRÜCKEN (jos) Eine Entscheidung über die vom Bergbaukonzern RAG beantragte Teilflutung ehemaliger Bergwerke im Saarland steht offenbar unmittelbar bevor. Ein Vertreter des Oberbergamtes habe am Donnerstag im Landtagsausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau von einer „Endabstimmungsphase zwischen Oberbergamt und Umweltministerium“gesprochen, wie der Ausschussvorsitzende Eugen Roth (SPD) der SZ mitteilte. Ein konkreter Termin für die Entscheidung sei aber nicht genannt worden.
In der nicht-öffentlichen Sitzung äußerten sich Vertreter von Oberbergamt, Umweltministerium und des Dresdner Grundwasserforschungszentrums zu einem sogenannten Obergutachten, das am 17. Juni veröffentlicht worden war (wir berichteten). Das von dem Dresdner Institut erarbeitete Papier bescheinigt dem saarländischen Umweltministerium, genügend Informationen zusammengetragen zu haben, um aus wasserrechtlicher Sicht „eine fundierte und sachgerechte Prüfung“der beantragten Teilflutung auf minus 320 Meter vornehmen zu können. Zudem sieht es ebenso wie andere Gutachten in dieser Sache keine Gefahr für das Grund- beziehungsweise Trinkwasser im Saarland. Erst eine mögliche Phase 2 der Grubenflutung, die von der RAG noch gar nicht beantragt wurde, werde „wirklich relevant für die Schutzgüter an der Tagesoberfläche, für die Oberflächenwasserkörper und für oberflächennahe Grundwasserkörper“.
Zudem sei von den Befragten im Ausschuss einhellig versichert worden, so Roth, dass für die Phase 2 (Anstieg des Grubenwassers bis zum drucklosen Überlauf in die Saar) ein separates Genehmigungsverfahren notwendig sei. Soll heißen: Eine mögliche Genehmigung der derzeit beantragten Phase 1 (Grubenwasser-Anstieg bis minus 320 Meter) ziehe nicht automatisch eine Genehmigung der Phase 2 nach sich – was von Gegnern der Flutungspläne immer wieder behauptet wird. Auch sei von Behördenseite erneut darauf hingewiesen worden, dass die Flutung jederzeit gestoppt werden könne, da funktionstüchtige Pumpen untertage blieben. Darüberhinaus sei die Frage des Linken-Abgeordneten Jochen Flackus, ob ein weiteres Gutachten zum Überwachungskonzept der Teilflutung nötig sei, einhellig verneint worden, so Roth. Denn die Überwachung selbst sei ja bereits ein Prozess dauerhafter Beobachtung.