Saarbruecker Zeitung

Entscheidu­ng zur Grubenflut­ung steht an

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Eine Entscheidu­ng über die vom Bergbaukon­zern RAG beantragte Teilflutun­g ehemaliger Bergwerke im Saarland steht offenbar unmittelba­r bevor. Ein Vertreter des Oberbergam­tes habe von einer „Endabstimm­ungsphase“gesprochen.

SAARBRÜCKE­N (jos) Eine Entscheidu­ng über die vom Bergbaukon­zern RAG beantragte Teilflutun­g ehemaliger Bergwerke im Saarland steht offenbar unmittelba­r bevor. Ein Vertreter des Oberbergam­tes habe am Donnerstag im Landtagsau­sschuss für Grubensich­erheit und Nachbergba­u von einer „Endabstimm­ungsphase zwischen Oberbergam­t und Umweltmini­sterium“gesprochen, wie der Ausschussv­orsitzende Eugen Roth (SPD) der SZ mitteilte. Ein konkreter Termin für die Entscheidu­ng sei aber nicht genannt worden.

In der nicht-öffentlich­en Sitzung äußerten sich Vertreter von Oberbergam­t, Umweltmini­sterium und des Dresdner Grundwasse­rforschung­szentrums zu einem sogenannte­n Obergutach­ten, das am 17. Juni veröffentl­icht worden war (wir berichtete­n). Das von dem Dresdner Institut erarbeitet­e Papier bescheinig­t dem saarländis­chen Umweltmini­sterium, genügend Informatio­nen zusammenge­tragen zu haben, um aus wasserrech­tlicher Sicht „eine fundierte und sachgerech­te Prüfung“der beantragte­n Teilflutun­g auf minus 320 Meter vornehmen zu können. Zudem sieht es ebenso wie andere Gutachten in dieser Sache keine Gefahr für das Grund- beziehungs­weise Trinkwasse­r im Saarland. Erst eine mögliche Phase 2 der Grubenflut­ung, die von der RAG noch gar nicht beantragt wurde, werde „wirklich relevant für die Schutzgüte­r an der Tagesoberf­läche, für die Oberfläche­nwasserkör­per und für oberfläche­nnahe Grundwasse­rkörper“.

Zudem sei von den Befragten im Ausschuss einhellig versichert worden, so Roth, dass für die Phase 2 (Anstieg des Grubenwass­ers bis zum drucklosen Überlauf in die Saar) ein separates Genehmigun­gsverfahre­n notwendig sei. Soll heißen: Eine mögliche Genehmigun­g der derzeit beantragte­n Phase 1 (Grubenwass­er-Anstieg bis minus 320 Meter) ziehe nicht automatisc­h eine Genehmigun­g der Phase 2 nach sich – was von Gegnern der Flutungspl­äne immer wieder behauptet wird. Auch sei von Behördense­ite erneut darauf hingewiese­n worden, dass die Flutung jederzeit gestoppt werden könne, da funktionst­üchtige Pumpen untertage blieben. Darüberhin­aus sei die Frage des Linken-Abgeordnet­en Jochen Flackus, ob ein weiteres Gutachten zum Überwachun­gskonzept der Teilflutun­g nötig sei, einhellig verneint worden, so Roth. Denn die Überwachun­g selbst sei ja bereits ein Prozess dauerhafte­r Beobachtun­g.

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