Kindergeld-gAntragg wird zum Ärgernis für Oma
Bei Versäumnissen der Meldepflicht in punkto Kindergeld drohen harte Konsequenzen. Das zeigt der Fall einer Saarländerin, bei der ein Vollstreckungsbeamter schon vor der Tür stand.
Bei Versäumnissen der Meldepflicht drohen harte Konsequenzen. Das zeigt der Fall einer Saarländerin, die Kindergeld für das Kind ihrer minderjährigen Tochter beantragt hatte. Nachdem die Tochter auszog, sollte Geld zurückgezahlt werden.>
SAARBRÜCKEN Als sie an jenem Tag im vergangenen Mai die Post öffnet, bleibt ihr das Herz stehen. So erzählt es Sandra Baum (Name wurde von der Redaktion geändert). In einem Brief vom Hauptzollamt Koblenz steht, dass ein Vollstreckungsbeamter bei ihr gewesen sei und sie nicht angetroffen habe. Und die Ankündigung mit einem neuen Termin. An dem Tag werde er sie zwischen 8 und 11 Uhr nochmals aufsuchen. Sollte sie nicht zu Hause sein, könnte er die Vollstreckung trotzdem durchführen. „Ich war wirklich schockiert, ich habe davon Angstzustände bekommen“, berichtet Baum. Der Grund für die geplante Vollstreckung: Baum habe unberechtigterweise Kindergeld für ihre Enkelin erhalten und solle mehr als 3600 Euro an die Familienkasse zurückbezahlen. Tatsächlich stellte Sandra Baum 2013 einen Antrag auf Kindergeld für ihre
Enkelin, da ihre eigene Tochter mit 14 das Kind bekommen hatte und sie mit dem Baby erstmal bei ihrer Mutter wohnen blieb. 2016 informiert Sandra Baum die Familienkasse darüber, dass das Kindergeld für ihre Tochter und ihre Enkelin nicht mehr auf ihr eigenes Konto ausgezahlt werden sollte, sondern auf das ihrer Tochter. Als die beiden 2019 aus Sandra Baums Haus auszogen, war die Enkelin sechs Jahre alt. Das Kindergeld für sie floss weiterhin auf das Konto ihrer – mittlerweile volljährigen – Mutter.
Doch durch den Umzug ergab sich auch eine Änderung, die Sandra Baum nicht bewusst war. Denn mit dem Auszug der Enkelin war sie nicht mehr kindergeldberechtigt, ihre Tochter hätte vielmehr einen neuen Antrag stellen müssen. „Gründet der Elternteil mit seinem Kind einen eigenen Haushalt und ein Großelternteil hat das Kindergeld für das Enkelkind bezogen, muss der Elternteil selbst Kindergeld beantragen. Denn der Anspruch fällt dann für die Großeltern weg, sobald das Enkelkind den Haushalt verlässt“, erklärt eine Sprecherin der Familienkasse auf Anfrage. „Beträge sind an die kindergeldberechtigte Person ausgezahlt, wenn die Zahlung auf ein von ihr benanntes Konto erfolgt, auch wenn sie nicht Kontoinhaberin ist. Dies entbindet die kindergeldberechtigte Person gegenüber der Familienkasse jedoch nicht von ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht. Weitere für den Kindergeldanspruch wesentliche Änderungen wie Wohnortwechsel, Änderung des Familienstandes oder Auszug eines Kindes sind der Familienkasse dann weiterhin mitzuteilen“, erklärt die Sprecherin weiter.
Und so ging die Familienkasse davon aus, dass Sandra Baum weiterhin das Kindergeld für ihre Enkelin kassiert, obwohl der Betrag schon länger direkt an die Mutter ausgezahlt wurde. Sie schickte Rückzahlungsforderung und Mahnungen, die aus Sandra Baums Sicht nicht berechtigt waren, da sie das Geld nicht erhalten hatte. „Ich habe Kontoauszüge gezeigt, um den Mitarbeitern zu beweisen, dass nicht ich, sondern meine Tochter das Geld bekommen hat, aber es hat niemanden interessiert“, sagt Baum, der selbst nicht klar war, dass sie aus Sicht der Behörde weiterhin als Kindergeldberechtigte verzeichnet war, obwohl das Geld längst auf dem Konto ihrer Tochter landete. Stattdessen nahmen die Dinge ihren Lauf. „Bleibt die Mahnung erfolglos, ist unverzüglich die zuständige Vollstreckungsbehörde zu beteiligen. Das heißt, die Familienkasse muss unverzüglich eine Rückstandsanzeige an das Hauptzollamt richten“, heißt es aus der Familienkasse.
Eine Vollstreckung muss Sandra Baum heute nicht mehr befürchten. Denn zwischenzeitlich hat sie einen Anwalt engagiert, der mit der Familienkasse klären konnte, dass das Geld nicht doppelt ausgezahlt wurde, sondern lediglich an die berechtigte Empfängerin, die Mutter der Kindes. „Es ist erfreulich, dass der Fall meiner Mandantin nun in der Klärung ist. Er zeigt dennoch, wie schnell solche Situationen eskalieren können. Nicht selten fühlen sich Menschen in einer etwas komplizierten Ausgangslage auf sich allein gestellt. Sie fühlen sich den Behördenvorgängen ausgeliefert und wissen nicht mehr, wie sie diese stoppen können“, sagt ihr Anwalt Frank-Thomas Bienko aus Saarbrücken.
Euro sollten an die Familienkasse zurückbezahlt werden Quelle: Betroffene