Der Nachlass in der digitalen Welt
Bei einem Todesfall kommt zum Schmerz über den Verlust für die Angehörigen auch ein Verwaltungsmarathon. Dabei muss auch an Verträge digitaler Dienstleister wie Mobilfunkanbieter gedacht werden. Das ist nicht immer einfach.
SAARBRÜCKEN Wenn ein geliebter Mensch stirbt, haben die Hinterbliebenen häufig einiges zu regeln. Einige Punkte wie eine Sterbeurkunde an die Rentenversicherung oder Bank zu schicken, übernimmt häufig der Bestatter. Beim Thema Erbe und Nachlass denken die meisten wohl an ein Testament. Doch dabei wird meist das digitale Erbe vernachlässigt. Was passiert mit Konten bei sozialen Netzwerken, Kurznachrichtendiensten oder Mobilfunkverträgen? Das kann kompliziert werden. Für die Familie kann dann zum Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen noch der Stress eines Verwaltungsmarathons kommen. Ein persönlicher Erfahrungsbericht.
Wer beim digitalen Nachlass nicht vorsorgt, hinterlässt den Anbietern seine Daten. „Deshalb ist es für jeden ratsam, seine Daten im Blick zu haben, wenn es um Regelungen nach dem Ableben geht“, erklärt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Aber die meisten Menschen müssen sich eingestehen, dass sie nicht so weit denken – so auch im Falle meiner Familie. Nach dem Tod eines Angehörigen mussten wir zunächst einmal sortieren: Welche Online-Konten gibt es überhaupt? Wo müssen wir eine Kündigung einreichen? Was benötige ich dazu?
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rät zu einem Testament, in dem eine Person bevollmächtigt wird, alle Konten zu verwalten. Bestenfalls sollte es auch eine Liste mit allen Zugangsdaten umfassen. Glücklicherweise ist unser Umgang mit Passwörtern zu Hause recht offen, zumindest kennen wir Kinder die Zugangsdaten unserer Eltern zum größten Teil. Kinder sind bekanntlich in den meisten Familien die Rettung, wenn es bei der Technik klemmt.
Eine Kopie der Sterbeurkunde ist beim digitalen Nachlass das wichtigste Dokument. Bestenfalls hat man sie auch als PDF-Datei eingescannt auf dem Computer. Damit lässt sich nahezu alles regeln, sofern ein Nachweis gebraucht wird. Auch ein Erbschein kann hilfreich sein, wie die Frankfurter Rechtsanwältin Maria Anwari erklärt: „Bei gmx.de und web.de können Erben nach Vorlage eines Erbscheins auf das Postfach zugreifen, es aufrechterhalten oder löschen.“
Beim sozialen Netzwerk Facebook gibt es gleich zwei Möglichkeiten: Gedenkzustand oder Löschung. Das ist wohl am Ende eine Frage des persönlichen Interesses. Wir haben erstmal den Gedenkzustand des Profils beantragt. Das klappt mit wenigen Angaben und Klicks. Diese Form des Kontos kann jeder veranlassen – auch Freunde. Das Netzwerk verspricht, sich per E-Mail zu melden, sobald der Antrag bearbeitet wurde. Nach einigen Tagen ist das Profil umgestellt – eine Mail hat mich jedoch nicht erreicht. Ich hatte es nur zufällig bemerkt.
Das Konto beim Kurznachrichtendienst Whatsapp zu löschen, ist vermutlich noch die leichteste Aufgabe – wenn man Zugriff auf das Smartphone hat. Dazu muss die Software geöffnet werden. Über das Drei-Punkte-Menü werden die Einstellungen und anschließend der Punkt Account geöffnet. Dort ist „Meinen Account löschen“zu finden. Nachdem ich die Handynummer eingegeben hatte, wähle ich einen Grund aus, warum ich das Konto löschen will und damit werden der Account, der Chatverlauf und etwaige Sicherungen gelöscht. Nach spätestens 90 Tagen ist das Konto nach Angaben von Whatsapp dann vollständig verschwunden.
Auch Festnetz- und Internetverträge sowie Verträge digitaler Dienstleister müssen umgeschrieben werden. Eigentlich hatte ich gehofft, dass das mit einem Anruf jeweils erledigt sei. Bei unserem Vertrag fürs Fernsehen beim Telekommunikationsanbieter Vodafone hat alles gut geklappt. Nach einem Anruf waren die Daten geändert. Leider ist es dort nicht möglich, den Benutzernamen zu ändern.
Beim Konkurrenten Telekom habe ich auch mit einem Anruf alle Daten ändern können – so zumindest der Plan. Doch es kamen keine Rechnungen mehr. Beim Blick auf die Kontaktdaten war auch klar warum. Die Nachrichten wurden ans Konto des Verstorbenen verschickt.
Dann wäre da noch ein Mobilfunkvertrag – auch bei der Telekom. Der erste Versuch war misslungen, weil ich im Internet auf eine falsche E-Mail-Adresse des Kundenservice stieß. Nach einer weiteren Recherche über Google landete ich bei einem Formular „Kündigung wegen Todesfall“. Das scheint normalerweise einfach, war in unserem Fall aber komplizierter. Denn es handelte sich um eine Zweitkarte, die auf meinen Namen lief. Schließlich hatte ich Bedenken, dass mein kompletter Vertrag gekündigt werden könnte. Also ab in den Kunden-Chat. Nach einem Verhör durch einen Robo-Assistenten (Chatbot) wurde ich mit einem Mitarbeiter verbunden. Er teilt mir mit, dass das kein Problem sei und ich das Online-Formular bedenkenlos ausfüllen könnte. Das war auch in wenigen Minuten erledigt. Nach etwas mehr als zwei Stunden war dann die Bestätigung im E-Mailpostfach.
Nachdem Warteschleifen- und Kundendienstmarathon habe ich eines gelernt: Vorsorge ist das A und O – auch beim digitalen Nachlass. Bei Stiftung Warentest und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen gibt es Mustervorlagen für diesen Fall. Sie sind unbedingt zu empfehlen. www.test.de www.verbraucherzentrale.de
Vorsorge ist das
A und O – auch beim digitalen Nachlass.