Saarbruecker Zeitung

Überhängen­de Äste dürfen entfernt werden

- Produktion dieser Seite: David Seel Marcel Graus

KARLSRUHE (wbü) Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat entschiede­n, dass vom Nachbargru­ndstück überhängen­de Äste abgeschnit­ten werden dürfen. In dem konkreten Fall ging es um einen Grundstück­seigentüme­r, der letztlich erfolglos dagegen klagte, dass ein Baum auf seinem Grundstück vom Nachbarn beschnitte­n worden war. Zuvor hatte der Nachbar den Baumeigent­ümer erfolglos aufgeforde­rt, die Äste selbst zu stutzen. Hier greife das Selbsthilf­erecht des Betroffene­n, urteilten die Bundesrich­ter (BGH, V ZR 234/19).

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