Überhängende Äste dürfen entfernt werden
KARLSRUHE (wbü) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass vom Nachbargrundstück überhängende Äste abgeschnitten werden dürfen. In dem konkreten Fall ging es um einen Grundstückseigentümer, der letztlich erfolglos dagegen klagte, dass ein Baum auf seinem Grundstück vom Nachbarn beschnitten worden war. Zuvor hatte der Nachbar den Baumeigentümer erfolglos aufgefordert, die Äste selbst zu stutzen. Hier greife das Selbsthilferecht des Betroffenen, urteilten die Bundesrichter (BGH, V ZR 234/19).