Handwerker dürfen mit Fotos fertiger Projekte werben
BRANDENBURG (dpa) Handwerker dürfen zeigen, welche Projekte sie erfolgreich beendet haben. Dazu dürfen sie Bilder der Baustelle auf ihre Webseite stellen. Das Persönlichkeitsrecht des Auftraggebers werde dadurch nicht in jedem Fall verletzt, befand das Oberlandesgericht Brandenburg (Az.: 12 U 114/19), berichtet die Zeitschrift NJW-Spezial. Das Persönlichkeitsrecht des Auftraggebers werde in dem konkreten Fall zwar berührt, es wiege aber nicht so schwer, wie das Recht des Auftraggebers, für seine Leistungen zu werben. Die gezeigten Bilder gäben Betrachtern einen wahrheitsgemäßen Eindruck über die Leistung. Details der Betriebsstätte seien nicht zu erkennen. Daher könne der Auftraggeber die Verwendung der Bilder nicht grundsätzlich verbieten.