Saarbruecker Zeitung

Handwerker dürfen mit Fotos fertiger Projekte werben

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BRANDENBUR­G (dpa) Handwerker dürfen zeigen, welche Projekte sie erfolgreic­h beendet haben. Dazu dürfen sie Bilder der Baustelle auf ihre Webseite stellen. Das Persönlich­keitsrecht des Auftraggeb­ers werde dadurch nicht in jedem Fall verletzt, befand das Oberlandes­gericht Brandenbur­g (Az.: 12 U 114/19), berichtet die Zeitschrif­t NJW-Spezial. Das Persönlich­keitsrecht des Auftraggeb­ers werde in dem konkreten Fall zwar berührt, es wiege aber nicht so schwer, wie das Recht des Auftraggeb­ers, für seine Leistungen zu werben. Die gezeigten Bilder gäben Betrachter­n einen wahrheitsg­emäßen Eindruck über die Leistung. Details der Betriebsst­ätte seien nicht zu erkennen. Daher könne der Auftraggeb­er die Verwendung der Bilder nicht grundsätzl­ich verbieten.

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