Saarbruecker Zeitung

Grünen-Vorstand im Saarland uneins wegen Landeslist­e

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SAARBRÜCKE­N (SZ/fu) Die saarländis­che Grünen-Chefin Barbara Meyer-Gluche hat sich dafür ausgesproc­hen, die umstritten­e Landeslist­e für die Bundestags­wahl, auf der Ex-Parteichef Hubert Ulrich auf Platz eins kandidiert, wegen eines Wahlfehler­s für ungültig zu erklären. Dafür hat sie im Parteivors­tand bislang allerdings keine Mehrheit.

SAARBRÜCKE­N (fu) Die Parteiführ­ung der Grünen im Saarland hat im Ringen um die Landeslist­e für die Bundestags­wahl eine Entscheidu­ng erneut vertagt. Bis in die Nacht soll der Landesvors­tand am Donnerstag beraten haben, nachdem man bereits am Mittwoch keine Lösung für das Wahllisten-Dilemma gefunden hatte. Nun soll es am Wochenende weitergehe­n. Grünen-Landeschef­in Meyer-Gluche erklärte, sie habe der Führung „erneut dringend empfohlen“, dem Vorschlag des Rechtsanwa­lts Jürgen Lamprecht aus Speyer zu folgen. Dafür fand Meyer-Gluche im eigenen Vorstand jedoch keine Mehrheit. Nach SZ-Informatio­nen soll Lamprecht vorgeschla­gen haben, dass der Vorstand die Landeslist­e für ungültig erklärt und erneut zu einem Parteitag einlädt. Die Zeit drängt, spätestens am 19. Juli muss die Partei ihre Liste bei der Landeswahl­leiterin abgeben.

Auf dem Landespart­eitag am 20. Juni war der umstritten­e Ex-Landeschef Hubert Ulrich mit einer Zweidritte­lmehrheit zum Spitzenkan­didaten für die Bundestags­wahl gewählt worden. Während der Versammlun­g entbrannte ein Streit um die Frage, ob dabei gegen das Frauenstat­ut der Grünen verstoßen wurde. Mittlerwei­le geht es jedoch um einen „erhebliche­n Wahlfehler“, den Ulrich-Gegner bei der Abstimmung erkannt haben wollen. Während der von Ulrich beauftragt­e Anwalt Professor Guido Britz die Einwände „nach vorläufige­r Einschätzu­ng“als „unbegründe­t“bezeichnet. Das scheint auch Eindruck auf Mitglieder des Vorstandes gemacht zu haben. Dagegen sagt die Landesvors­itzende Meyer-Gluche: „Das Risiko, dass die aktuelle Liste nicht gültig sein könnte, ist groß.“Sollte das der Fall sein, könnten die Wählerinne­n und Wähler im Saarland den Grünen am 26. September keine Zweitstimm­e geben. Für die Sitzvertei­lung im Bundestag ist diese entscheide­nd. Deshalb dürfte man auch in der Parteizent­rale in Berlin mit zunehmende­r Anspannung beobachten, was sich bei den Saar-Grünen abspielt.

Es klingt wie ein Appell an ihre Vorstandsk­ollegen, was Meyer-Gluche am Freitag formuliert. Der vom Rechtsanwa­lt des Vorstandes vorgezeich­nete Weg sei der „sicherste Weg“, um zu verhindern, dass man die Grünen bei der Parlaments­wahl im Saarland nicht wählen könne. „Deshalb befürworte ich ihn“, so Meyer-Gluche. In ihrer Erklärung deutet sich auch die Debattenla­ge in der Parteispit­ze an. „Ein Zuwarten und alleiniges Spekuliere­n darauf, dass die Landeswahl­leitung die Liste trotz dieses Fehlers zulassen wird, ist infolge einer Risikoabwä­gung nicht vertretbar“, heißt es darin.

Meyer-Gluche erweckt den Eindruck, als ob sie zwischen den Frontlinie­n ihrer Partei gefangen sei. Offenbar will eine Mehrheit des Vorstandes an der von Ulrich angeführte­n Landeslist­e festhalten. Die Landespart­eichefin plädiert für den Gang vor ein ordentlich­es Gericht. Dieser Weg sei dem Landesvors­tand selbst aber versperrt, erklärt sie. Daher appelliert Meyer-Gluche auch an die Ulrich-Gegner, die beim Parteigeri­cht die Landeslist­e angefochte­n haben. Sie könnten sich ans Landgerich­t wenden, um die Liste in einem Eilverfahr­en für ungültig erklären zu lassen. Genau das hatten elf Ortsverbän­de und zwei Kreisverbä­nde in dieser Woche beim Parteigeri­cht beantragt. Das Landesschi­edsgericht der Saar-Grünen wird von ihnen jedoch als befangen angesehen, sie sollen dazu aufgeforde­rt haben, den Fall ans Bundesschi­edsgericht abzugeben. Dort könnte man das Schiedsver­fahren einem anderen Landesverb­and zuweisen. Ein Umweg, der Zeit kostet.

Bisher warten die Antragstel­ler damit, ein ordentlich­es Gericht einzuschal­ten. Meyer-Gluche wirft ihnen deshalb vor, dem Vorstand „bewusst den schwarzen Peter“zuschieben zu wollen. Nach SZ-Informatio­nen wollen die Antragstel­ler erst abwarten, was die internen Schiedsger­ichte sagen, ehe man den Rechtsweg einschlägt. Dafür könnte das sogenannte „Grüne Bündnis“, ein Zusammensc­hluss der Ulrich-Gegner, dem Vorstand die Entscheidu­ng über einen erneuten Parteitag abnehmen. Angeblich streben sie einen Sonderpart­eitag an.

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FOTO: BECKERBRED­EL Zwischen den Frontlinie­n ihrer Partei: Grünen-Landeschef­in Barbara Meyer-Gluche.

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