Bildungsministerium verbietet Impfungen an Saar-Schule
Noch vor den Ferien Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren freiwillig impfen lassen, von einer Arztpraxis aus der Umgebung: Endlich, dachten sich Eltern an einer Schule in Merchweiler. Doch die Aktion wurde untersagt.
MERCHWEILER (SZ/sop) Das saarländische Bildungsministerium hat die Corona-Impfung von rund 90 Schülern an der Max von der Grün-Schule in Merchweiler untersagt. Eine Arztpraxis hatte die Aktion angeboten und war auf große Resonanz gestoßen. Doch das Ministerium stoppte die für diese Woche geplanten Impfungen unter anderem mit der Begründung, dass der mit der Impfung in Zusammenhang stehende Informations- und Entscheidungsprozess in den privaten Bereich gehöre.
MERCHWEILER Rund 90 Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren wollten sich diese Woche an der Max von der Grün-Schule in Merchweiler gegen das neuartige Coronavirus impfen lassen. Eine Arztpraxis aus der Umgebung hatte angeboten, sie an einem Vormittag direkt in der Schule zu impfen. Die Praxis, die nicht genannt werden will, hatte erfahren, dass sie in dieser Woche eine besonders große Lieferung Impfstoff bekommen würde. Nicht einmal vier Tage nachdem die Ärzte die freiwillige Impfaktion an der Schule vorgeschlagen hatten, lagen an die 90 Zusagen von erleichterten Eltern und deren Kindern zum freiwilligen Impfen vor. Auch einige Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulpersonal, die trotz Priorisierung noch ungeimpft auf Wartelisten stehen, hatten nach SZ-Informationen Interesse bekundet.
Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission ist allen Kindern und Jugendlichen ohne Vorerkrankung ab zwölf Jahren freigestellt, bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz sowie nach gründlicher ärztlicher Aufklärung die Impfung zu erhalten.
Allerdings hat das Bildungsministerium die für diese Woche geplante Impfaktion an der Schule vorab untersagt. „Es war ein freiwilliges Impfangebot, deswegen bin ich ein bisschen enttäuscht, dass es an der Schule nicht machbar ist“, sagt Michael Lupp, Schulelternsprecher. Auch seine Tochter wollte geimpft werden, die Zwölfjährige wartet noch auf einen Termin beim Kinderarzt beziehungsweise beim Kinderarzt. „Als Vater eines betroffenen Kindes frage ich mich, wie viele andere Eltern bestimmt auch, wie das mit der Anordnung der Ministerin zum Präsenzunterricht ohne Maske und Abstand zusammenpasst“, sagt Lupp.
Aus dem Bildungsministerium heißt es dazu: „Ähnliche Angebote gab es auch an anderen Standorten. Die damit verbundene Absicht von Arztpraxen und Schulen einen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Bekämpfung der Pandemie zu leisten, erkennen wir an. Wir wissen dieses Engagement zu schätzen“, teilt ein Sprecher auf SZ-Anfrage mit. Aber: Nach Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und dem Landkreistag als Vertretung der Schulträger und Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium sehe man sich veranlasst, die Schulen darauf hinzuweisen, dass „ein solches Angebot von einer Schule nicht angenommen werden kann und dass Impfaktionen nicht in der Schule stattfinden können.“
Das Ministerium begründet das so: Weil der mit der Impfung in Zusammenhang stehende Informati
„Es war ein freiwilliges Impfangebot, deswegen bin ich ein bisschen enttäuscht, dass es an der Schule nicht machbar ist.“
Michael Lupp Schulelternsprecher
ons- und Entscheidungsprozess allein im privaten Bereich, zwischen Arzt/Ärztin und Erziehungsberechtigten beziehungsweise deren Kinder liegen, kann die Schule nicht der Adressat eines solchen Angebotes sein. Ein weiter Grund liegt für das Ministerium in der Impft-Freiwilligkeit: „Wir möchten betonen, dass weder eine Impfverpflichtung geplant ist, noch der Zugang zum Unterricht von einer Impfung abhängig sein wird.“Auch deshalb, so der Ministeriumssprecher weiter, sei es wichtig, jeglichen Anschein zu vermeiden, der darauf hindeuten könnte, dass die Impfungen im Verantwortungsbereich der Schule liegen. Auch solle bei den Eltern keinesfalls der Eindruck entstehen, dass die Schule die Impfentscheidung zu beeinflussen versucht. Auch vermieden werden solle, dass aus der individuellen Entscheidung für oder gegen eine Impfung Konflikte im schulischen Zusammenleben entstehen.
Das Ministerium empfiehlt aber, die Thematiken „Impfen“und „Immunisierung“an geeigneter Stelle, etwa in Biologieunterricht oder im Fach Gesundheit, zu behandeln, wobei dies keinesfalls eine Impfaufklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt ersetze und damit „eine Einflussnahme auf die Impfentscheidung ebenfalls nicht verbunden sein darf“. Auch im Unterricht sei die Neutralität im Sinne des Überwältigungsverbotes hinsichtlich der individuellen Impfentscheidung unbedingt beizubehalten. Vereinzelte Impfaktionen an anderen Schulen sind nach SZ-Informationen nicht über die jeweilige Schule organisiert, sondern über ausgegliederte Vereine, die formal nichts mit den entsprechenden Schulen zu tun haben.
Das Gesundheitsministerium orientiert sich an der Empfehlung der Ständigen Impfkommission und empfahl Mitte des Monats, dass impfwillige Kinder und Jugendliche nach Wunsch und vorheriger Absprache mit ihren Eltern bei Kinder- und Jugendärzten zu impfen seien, da diese „ihre Patienten mit Vorerkrankung besonders gut kennen“.