Was tun, wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird
Der neue Leitfaden für Pflegebedürftige und Angehörige begleitet Sie kompetent und pragmatisch in gesundheitlichen Krisenzeiten
Ein unerwarteter Pflegefall wirft viele Fragen auf und ist eine große Herausforderung sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Familie. Dabei geht dieses Thema nicht nur die Älteren an. Auch jüngere Menschen können von heute auf morgen durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall selbst Hilfe benötigen oder müssen Verantwortung für ihre Eltern oder andere nahe Verwandte übernehmen. Eine Pflegebedürftigkeit kann einen körperlichen, geistigen oder seelischen Ursprung haben und sowohl plötzlich als auch schleichend eintreten. Wer selbst entscheiden möchte, wo, wie und von wem er oder sie gepflegt wird, sollte frühzeitig konkrete Instruktionen schriftlich hinterlegen. So entlastet er zudem nahe Angehörige, die im Ernstfall vieles sehr schnell organisieren müssen, von der Kurzzeitpflege über die Wahl des Pflegeortes bis zur Beantragung eines Pflegegrades, um finanzielle und personelle Hilfen zu erhalten.
Leicht verständlich und praxisnah begleitet Sie der Ratgeber „Pflege – geregelt!“von Dr. Diana Rodekohr-Grimmig durch eine mögliche Pflegesituation. Im ersten Teil des Leitfadens geht es um die Belange des Pflegebedürftigen. Zunächst muss festgestellt werden, wie viel Hilfe er im Alltag benötigt und auf welche Art und
Weise diese umsetzbar ist. Wichtig dabei ist zudem, welche Leistungen wo beantragt werden können.
Im zweiten Teil werden pflegende Angehörige sachkundig über die aktuelle Rechtslage in Sachen Pflegezeit informiert. Danach widmet sich die Autorin Vorsorge- und Gesundheitsthemen und stellt dazu Vordrucke und Formulare zur Verfügung. Für eine optimale Vorbereitung ist beispielsweise die Krankengeschichte mit Befunden und aktueller Medikation wichtig, ebenso wie die Kontaktdaten der behandelnden Ärzte. Viele nützliche Tipps rund um die Beantragung des Pflegegrades, ein Pflegetagebuch, die bundesweit wichtigsten Rufnummern für Krankenversorgung sowie Musterschreiben runden den Ratgeber ab und geben weitere Hilfestellung, um die Pflegebedürftigkeit bestmöglich zu bewältigen.
Bei einem plötzlichen Pflegefall ist rasches Handeln wichtig. Wer muss informiert werden Mit wem darf der Arzt über den Gesundheitszustand des Patienten sprechen Und mit wem nicht Wer soll meine Interessen vertreten, wenn ich es nicht mehr kann Wem gebe ich Vollmachten für meine Angelegenheiten Was gehört in eine Vorsorgevollmacht Und worauf muss ich bei einer Betreuungs- oder einer Patientenverfügung achten
Ohne schriftlich niedergelegte Vereinbarungen kann es bereits im Krankenhaus zu ersten Konflikten kommen. Denn laut deutschem Gesetz ist der behandelnde Arzt auch gegenüber nahen Angehörigen an seine Schweigepflicht gebunden und darf nicht über den Gesundheitszustand seines Patienten Auskunft geben. „Für jemanden handeln kann nur der, der ausdrücklich dazu autorisiert ist, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder Verfügung“, stellt die versierte Autorin klar.
Der Ratgeber dient Angehörigen, die plötzlich vor der Herausforderung stehen, Verantwortung für die Lebensumstände eines anderen Menschen zu übernehmen. Was muss als erstes bedacht werden Wie erhält der Patient die in seinem Sinne bestmögliche Versorgung Wo erhalte ich Unterstützung Woran erkenne ich einen qualifizierten Pflegedienst Was muss ich beachten, wenn ich selbst eine Pflegekraft einstelle Wer kann personell oder auch finanziell entlasten Welche Hilfsmittel gibt es, um den Pflegealltag zu erleichtern Wie bewältige ich als pflegende Angehörige ab jetzt meinen Alltag zwischen Pflege, Familienfürsorge und Berufstätigkeit Pflegende Angehörige werden heute als wichtige Säule im deutschen Pflegesystem anerkannt und unterstützt. Im Pflegezeitgesetz ist genau geregelt, welche Ansprüche es zum Beispiel bei der Arbeits-Freistellung gibt, und auch eine soziale Absicherung innerhalb der Pflegezeit ist möglich. Doch wer Familienmitglieder pflegt, hat oft keine schützende emotionale Distanz. Wer springt also ein, wenn man selbst erkrankt oder eine Auszeit von der kräftezehrenden Pflege benötigt Dazu rät Dr. Diana Rodekohr-Grimmig: „Sorgen Sie gut für sich! Denn niemand kann einen anderen pflegen, wenn es ihm selbst nicht gut geht.“
Zur Umsetzung der Pflegeaufgaben bedarf es einiger Vollmachten und weiterer Informationen. Auch diese sind als Vordrucke im Pflege-Ratgeber zu finden. Nur wenn bereits im Vorfeld alles geregelt ist, können Sie sich im Ernstfall auf das Wichtigste konzentrieren: Die Zeit mit Ihren Liebsten zu genießen.
Bestellen können Sie den Ratgeber ganz einfach per E-Mail an: sz@pflege-vorsorgegeregelt.de oder schriftlich an SZ-Marketing, c/o Trierischer Volksfreund, Marketing, Hanns-Martin-Schleyer-Straße 8, 54294 Trier. (WICHTIG: Bitte geben Sie Ihren Namen, Adresse und im Betreff „Pflege-Ratgeber“an) Der 84-seitige Ratgeber kostet 14,80 Euro zuzüglich 2,20 Euro für Porto und Verpackung.
Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. Es gilt das Widerrufsrecht nach § 312 g BGB. HDW.VERDEN Anita-Augspurg-Platz 7, 27283 Verden