Saarbruecker Zeitung

Renten-Anträge bei Berufsunfä­higkeit werden oft abgelehnt

- Produktion dieser Seite: David Seel Martin Wittenmeie­r

BERLIN (dpa) Mehr als 42 Prozent der Menschen, die wegen Berufsunfä­higkeit in Rente wollten, sind im vergangene­n Jahr mit ihrem Antrag gescheiter­t. Der Anteil sank seit 2001 nie unter 42, mitunter kletterte er seither auf bis zu 45 Prozent. Das zeigt die Antwort der Bundesregi­erung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag. Die Zahl der abgelehnte­n Anträge stieg demnach von rund 143 000 im Jahr 2019 auf 154 000 im vergangene­n Jahr.

Eine Ablehnung kann mehrere Gründe haben. Eine sogenannte EM-Rente bekommt nur, wer mindestens fünf Jahre in der Rentenvers­icherung versichert ist, davon die letzten drei mit Pflichtbei­trägen. Am Ende zählt die Meinung eines Amtsarztes.

In die Höhe gegangen sind in den vergangene­n Jahren die bei der EM-Rente gezahlten Summen. Die durchschni­ttlichen Zahlbeträg­e wegen vermindert­er Erwerbsfäh­igkeit im Rentenzuga­ng lagen im Jahr 2020 bei 882 Euro, bei 524 Euro wegen teilweiser Erwerbsmin­derung und bei 936 Euro wegen voller Erwerbsmin­derung. 2019 waren es noch 806 Euro im Schnitt insgesamt, im Jahr davor 735 Euro und ein Jahr früher 716 Euro.

Die Linken-Abgeordnet­en Sabine Zimmermann, die die Anfrage gestellt hatte, forderte, Konsequenz­en aus der Lage zu ziehen. Der Zugang zu EM-Renten müsse leichter werden. „Menschen, die sich kaputt gearbeitet haben, müssen abgesicher­t aus dem Erwerbsleb­en ausscheide­n können“, sagte Zimmermann.

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