Das taugt die Versicherung gegen Elementarschäden.
Nur für 36 Prozent aller Gebäude im Saarland besteht eine Versicherung gegen Elementarschäden. Viele Saarländer überlegen jetzt, ob sie noch eine abschließen.
REGIONALVERBAND Die katastrophalen Folgen des heftigen Dauerregens der vergangenen Wochen in weiten Teilen Deutschlands bescheren der Versicherungswirtschaft reichlich Arbeit. Erstens müssen etliche Schäden beglichen werden, zweitens steigt derzeit sprunghaft die Nachfrage nach sogenannten Elementarschadenversicherungen.
Das Saarland hatte in diesem Jahr Glück und blieb – zumindest bislang – von den Wassermassen verschont. Trotzdem fragen sich natürlich auch viele saarländische Hauseigentümer: Brauchen wir jetzt schnell noch eine Elementarversicherung? Denn nur 36 Prozent der saarländischen Gebäude sind derzeit gegen Elementarschäden versichert. Deutschlandweit sind es 43 Prozent.
Um unseren Lesern die Entscheidung in dieser Sache zu erleichtern, hat die SZ hier einige Infos zum Themenkomplex Versicherung, Dauerregen, Hagel und Überschwemmung zusammengestellt.
Ganz wichtig: Wer eine Elementarschadenversicherung abschließen will, der muss vorher zuerst einmal eine Wohngebäudeversicherung oder eine Hausratversicherung haben. Denn die Elementarschadenversicherung ist in der Regel eine Ergänzung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
Eine Wohngebäudeversicherung sollte jeder Hauseigentümer unbedingt abschließen. Sie springt in der Regel ein, wenn Sturm, Hagel, Frost, Feuer oder Leitungswasser das Haus beschädigen – oder zerstören. Eine Hausratversicherung übernimmt die Schäden, die aus den genannten Gründen am Hausrat entstehen. Voraussetzung ist allerdings bei beiden Versicherungen, dass der Eigentümer nicht durch Leichtfertigkeit zum Schaden beigetragen hat.
Zu den Schäden, die meist nicht von der Gebäudeversicherung bzw. von der Hausratversicherung gedeckt sind, gehören die Schäden durch sogenannten „Starkregen“, durch Rückschlag aus der Kanalisation, durch Hochwasser, durch Erdsenkung, Erdrutsch oder Schneedruck.
Wer sich gegen diese Gefahren wappnen will, der braucht Elementarschadenversicherungen – als Ergänzungen zur Wohngebäude- und/ oder Hausratversicherung. Allerdings empfiehlt es sich, beim Abschluss der Elementarschadenversicherung genau nachzufragen bzw. nachzulesen, was sie alles abdeckt.
Denn einige Versicherungen bezahlen zum Beispiel Schäden nach Rückschlag aus der Kanalisation nur, wenn das Haus mit Rückschlagklappen gesichert ist. Der Einbau solcher Klappen kann bei manchen Häusern aber extrem aufwändig und teuer werden – wie beispielsweise bei einigen Gebäuden auf dem Saarbrücker Eschberg, die 2020 von Rückschlag aus der Kanalisation betroffen waren. Außerdem müssen diese Klappen regelmäßig gewartet werden – und der Eigentümer muss die Wartung nachweisen können, sonst erlischt sein Schutz.
Als üblicherweise nicht versicherbar gelten Schäden durch Grundwasser. Die entstehen, wenn mehr Regen fällt, als die Grundwasserspeicher unter den bebauten Gebieten aufnehmen können. Dann drückt das Grundwasser unter dem Haus hoch und fließt zwischen Bodenplatte und Wänden oder durch die Wände oder die Kellerfenster ins Haus. So geschehen beispielsweise vor wenigen Wochen in Baden-Württemberg – in einer Siedlung, in der zahlreiche Häuser mit Rückschlagklappen gegen Wasser aus der Kanalisation ausgestattet sind, was den Eigentümern dann nichts mehr nutzte.
Wer seine Wohngebäudeversicherung um eine Elementarschadensversicherung ergänzt, muss dafür sorgen, dass sein Haus wasserdicht ist – also beispielsweise keine Risse hat, weder über noch unter der Erde und dass die Fenster auch im Keller dicht sind.
Wer seine Hausratversicherung um eine Elementarschadenversicherung ergänzt, der muss meist alle Gegenstände in seinem Keller mindestens 12 Zentimeter hoch über dem Boden lagern – sonst bezahlt die Versicherung womöglich nur einen Teil des Schadens oder gar nichts.
Wer sich darauf vorbereiten will, dass er vielleicht sein ganzes Haus verliert und es gleichwertig neu aufbauen und ausstatten will, der muss darauf achten, dass die Versicherungssummen hoch genug sind.
Ob ein Eigentümer für sein Gebäude eine Elementarschadenversicherung abschließen kann und was sie kostet, das hängt davon ab, wie oft das Gebäude in den letzten Jahrzehnten beschädigt wurde und wo es liegt. Die Versicherungsfirmen haben ganz Deutschland in Gefahrenzonen eingeteilt.
Laut Verbraucherzentrale sind diese Zonen wie folgt charakterisiert: „Klasse 4 (hohe Gefährdung), statistisch einmal in 10 Jahren ein Hochwasser; Klasse 3 (mittlere Gefährdung), statistisch einmal in 10100 Jahren ein Hochwasser; Klasse 2 (geringe Gefährdung), statistisch einmal in 100-200 Jahren ein Hochwasser, oder Gebäude, die durch höhere Deiche geschützt sind, Klasse 1 (sehr geringe Gefährdung), statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser.“
Über Saarbrücken und dem Regionalverband stoßen immer wieder kalte und warme Luftmassen zusammen. Dabei verursachen sie extremen Regen und Überschwemmungen wie 2009 auf der Rußhütte und in Quierschied, 2016 in Sulzbach und 2018 in Kleinblittersdorf.
Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) der Stadt Saarbrücken hat eine Starkregen-Gefahrenkarte entwickelt, die er allerdings nicht ins Internet stellen darf. Aber wer überlegt, ob er eine Elementarschadenversicherung abschließen soll und deshalb wissen will, ob sein Haus in Saarbrücken in einer Starkregen-Gefahrenzone liegt, der kann sich beim ZKE persönlich beraten lassen.
Kontakt: Tel. (0681) 905-7666 oder per E-Mail unter zke-starkregen@saarbruecken.de.