Nach BGH-Urteil zu Kontogebühren: Klagen angedroht
FRANKFURT (dpa) Verbraucherschützer drohen angesichts der teils schleppenden Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Gebühren an Bankkunden nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) mit weiteren Klagen. „Wenn wir jetzt nicht sehen, dass die unzulässigen Kontogebühren erstattet werden, dann werden wir in eine zweite Runde vor Gericht ziehen“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller. Der BGH hatte Ende April in einem Verfahren um die Deutsche-Bank-Tochter Postbank entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen.
Geldhäuser müssen Kunden nun im Nachhinein um Zustimmung zu den aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren, die Kreditinstitute ohne explizite Einwilligung erhoben hatten, zurückfordern– nach Einschätzung der Stiftung Warentest rückwirkend bis zum 1. Januar 2018. Verbraucherschützer Müller: „Wir sehen, dass jetzt versucht wird, Schlupflöcher zu finden, indem man sagt, die Kunden müssen sich erst melden oder müssen nachweisen, welche Gebühren dazugekommen sind.“Erfüllten die Banken und Sparkassen das Urteil nicht, gebe es rechtliche Instrumentarien. Möglich wäre etwa eine Musterfeststellungsklage. Bei dieser müssen Verbraucher nicht selbst klagen, sondern können sich ohne Anwalt der Klage eines Verbraucherverbandes anschließen.