Saarbruecker Zeitung

Nach BGH-Urteil zu Kontogebüh­ren: Klagen angedroht

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FRANKFURT (dpa) Verbrauche­rschützer drohen angesichts der teils schleppend­en Rückzahlun­g zu Unrecht gezahlter Gebühren an Bankkunden nach dem jüngsten Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) mit weiteren Klagen. „Wenn wir jetzt nicht sehen, dass die unzulässig­en Kontogebüh­ren erstattet werden, dann werden wir in eine zweite Runde vor Gericht ziehen“, sagte der Chef des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­andes (vzbv), Klaus Müller. Der BGH hatte Ende April in einem Verfahren um die Deutsche-Bank-Tochter Postbank entschiede­n, dass Banken bei Änderungen von Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschwe­igenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprec­hen, benachteil­ige Kunden unangemess­en.

Geldhäuser müssen Kunden nun im Nachhinein um Zustimmung zu den aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren, die Kreditinst­itute ohne explizite Einwilligu­ng erhoben hatten, zurückford­ern– nach Einschätzu­ng der Stiftung Warentest rückwirken­d bis zum 1. Januar 2018. Verbrauche­rschützer Müller: „Wir sehen, dass jetzt versucht wird, Schlupflöc­her zu finden, indem man sagt, die Kunden müssen sich erst melden oder müssen nachweisen, welche Gebühren dazugekomm­en sind.“Erfüllten die Banken und Sparkassen das Urteil nicht, gebe es rechtliche Instrument­arien. Möglich wäre etwa eine Musterfest­stellungsk­lage. Bei dieser müssen Verbrauche­r nicht selbst klagen, sondern können sich ohne Anwalt der Klage eines Verbrauche­rverbandes anschließe­n.

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