Saarbruecker Zeitung

Briefwahl kann ab 16. August beantragt werden

- Produktion dieser Seite: Sarah Tschanun Frank Kohler

QIERSCHIED (red) Die Beantragun­g der Briefwahl kann bereits ab 16. August beim Wahlamt der Gemeinde Quierschie­d schriftlic­h oder mündlich (nicht telefonisc­h) erfolgen. Schriftlic­h können Anträge per Telegramm, Fernschrei­ben, Fax oder E-Mail gestellt werden, schreibt die Gemeinde Quierschie­d. Für die elektronis­che Beantragun­g des Wahlschein­es könne der Link beziehungs­weise der QR-Code genutzt werden. Beide sind auf der Homepage der Gemeinde Quierschie­d unter https://www.quierschie­d.de/ eingestell­t. Der QRCode befinde sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenach­richtigung. Für die schriftlic­he Beantragun­g eigne sich auch das auf der Rückseite der Wahlbenach­richtigung abgedruckt­e Antragsfor­mular. Die Wahlbenach­richtigung soll nach dem 15. August per Post zugestellt werden. Eine fernmündli­che Beantragun­g von Briefwahlu­nterlagen sei leider nicht möglich. Es besteht auch die Möglichkei­t, persönlich beim Wahlamt vorzusprec­hen und die Briefwahl vor Ort auszuüben. Beim Wahlamt ist dafür ein Briefwahlb­üro vom 16. August bis einschließ­lich 24. September eingericht­et. Bei Fragen zur Briefwahl können die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r des Wahlamtes unter Tel. (0 68 97) 96 12 51 oder (06897) 96 11 11 erreicht werden.

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