Briefwahl kann ab 16. August beantragt werden
QIERSCHIED (red) Die Beantragung der Briefwahl kann bereits ab 16. August beim Wahlamt der Gemeinde Quierschied schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) erfolgen. Schriftlich können Anträge per Telegramm, Fernschreiben, Fax oder E-Mail gestellt werden, schreibt die Gemeinde Quierschied. Für die elektronische Beantragung des Wahlscheines könne der Link beziehungsweise der QR-Code genutzt werden. Beide sind auf der Homepage der Gemeinde Quierschied unter https://www.quierschied.de/ eingestellt. Der QRCode befinde sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Für die schriftliche Beantragung eigne sich auch das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antragsformular. Die Wahlbenachrichtigung soll nach dem 15. August per Post zugestellt werden. Eine fernmündliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sei leider nicht möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, persönlich beim Wahlamt vorzusprechen und die Briefwahl vor Ort auszuüben. Beim Wahlamt ist dafür ein Briefwahlbüro vom 16. August bis einschließlich 24. September eingerichtet. Bei Fragen zur Briefwahl können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes unter Tel. (0 68 97) 96 12 51 oder (06897) 96 11 11 erreicht werden.