Missbrauchsvorwürfe gegen Saar-Hausarzt
Nachdem zwei Patientinnen einen Saarbrücker Mediziner angezeigt haben, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen mutmaßlicher Sexualdelikte. In seiner Praxis wird der Arzt vertreten.
Nachdem zwei Patientinnen einen Saarbrücker Mediziner angezeigt haben, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen mutmaßlicher Sexualdelikte. Das bestätigte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde. In seiner Praxis lässt sich der Arzt vertreten.
SAARBRÜCKEN (fu) Lässt sich ein Hausarzt vertreten, ist er normalerweise in den Ferien oder selbst erkrankt. Bei einem Mediziner aus Saarbrücken hat die Abwesenheit einen anderen Grund: Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen mutmaßlicher Sexualdelikte gegen ihn. Zwei Patientinnen haben den Mann angezeigt. Das bestätigte Mario Krah, der Sprecher der Ermittlungsbehörde, der Saarbrücker Zeitung.
Strafrechtlich geht es um den Verdacht des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses. Im Raum stehen auch der Vorwurf der sexuellen Nötigung oder ein möglicher Übergriff. Beides fällt im Strafgesetzbuch unter denselben Paragraphen. Genauere Angaben machte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken auf Nachfrage nicht. Ihr Sprecher verwies ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung, die Ermittlungen seien „nicht abgeschlossen“. Offenbar befinden sich diese noch in einem frühen Stadium. Deshalb wollte sich auch der Rechtsanwalt des Arztes am Dienstag noch nicht zu dem laufenden Verfahren äußern.
Die Staatsanwaltschaft geht einem möglichen Fehlverhalten bei ärztlichen Untersuchungen nach. Die Vorwürfe beziehen sich nach Behördenangaben auf zwei Fälle. Ob zwischen diesen ein Zusammenhang besteht, blieb am Dienstag offen. Nach SZ-Informationen soll der Beschuldigte erklärt haben, dass er vorerst nicht mehr als Arzt praktiziere. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) im Saarland soll mit der Approbationsbehörde vereinbart haben, dass die Hausarztpraxis zunächst durch Vertreter weitergeführt werden darf. Dadurch sollen der Betrieb und die medizinische Versorgung von Kranken vorerst gesichert werden. Auf der Homepage der Praxis erfahren Patienten, dass der bisherige Inhaber voraussichtlich nicht zurückkehren werde.
Ob die Anzeigen berufsrechtliche Folgen für den Hausarzt haben werden, ist nicht bekannt. Über die ärztliche Zulassung entscheidet im Saarland die Approbationsbehörde beim Landesamt für Soziales. Sie kann etwa anordnen, dass Mediziner ihre Approbation ruhen lassen. Faktisch bedeutet das ein vorläufiges Berufsverbot. Möglich ist eine solche Maßnahme laut Bundesärzteordnung, wenn jemand einer Straftat verdächtigt wird, „aus der sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergeben kann“. Wie die zuständige Behörde die Vorwürfe gegen den Hausarzt aus Saarbrücken einordnet, ist nicht klar, zum konkreten Fall gab sie keine Stellungnahme ab.