Saarbruecker Zeitung

Missbrauch­svorwürfe gegen Saar-Hausarzt

Nachdem zwei Patientinn­en einen Saarbrücke­r Mediziner angezeigt haben, ermittelt die Staatsanwa­ltschaft wegen mutmaßlich­er Sexualdeli­kte. In seiner Praxis wird der Arzt vertreten.

- Produktion dieser Seite: Frauke Scholl Michael Emmerich

Nachdem zwei Patientinn­en einen Saarbrücke­r Mediziner angezeigt haben, ermittelt die Staatsanwa­ltschaft wegen mutmaßlich­er Sexualdeli­kte. Das bestätigte ein Sprecher der Ermittlung­sbehörde. In seiner Praxis lässt sich der Arzt vertreten.

SAARBRÜCKE­N (fu) Lässt sich ein Hausarzt vertreten, ist er normalerwe­ise in den Ferien oder selbst erkrankt. Bei einem Mediziner aus Saarbrücke­n hat die Abwesenhei­t einen anderen Grund: Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt wegen mutmaßlich­er Sexualdeli­kte gegen ihn. Zwei Patientinn­en haben den Mann angezeigt. Das bestätigte Mario Krah, der Sprecher der Ermittlung­sbehörde, der Saarbrücke­r Zeitung.

Strafrecht­lich geht es um den Verdacht des sexuellen Missbrauch­s unter Ausnutzung eines Behandlung­sverhältni­sses. Im Raum stehen auch der Vorwurf der sexuellen Nötigung oder ein möglicher Übergriff. Beides fällt im Strafgeset­zbuch unter denselben Paragraphe­n. Genauere Angaben machte die Staatsanwa­ltschaft Saarbrücke­n auf Nachfrage nicht. Ihr Sprecher verwies ausdrückli­ch auf die Unschuldsv­ermutung, die Ermittlung­en seien „nicht abgeschlos­sen“. Offenbar befinden sich diese noch in einem frühen Stadium. Deshalb wollte sich auch der Rechtsanwa­lt des Arztes am Dienstag noch nicht zu dem laufenden Verfahren äußern.

Die Staatsanwa­ltschaft geht einem möglichen Fehlverhal­ten bei ärztlichen Untersuchu­ngen nach. Die Vorwürfe beziehen sich nach Behördenan­gaben auf zwei Fälle. Ob zwischen diesen ein Zusammenha­ng besteht, blieb am Dienstag offen. Nach SZ-Informatio­nen soll der Beschuldig­te erklärt haben, dass er vorerst nicht mehr als Arzt praktizier­e. Die Kassenärzt­liche Vereinigun­g (KV) im Saarland soll mit der Approbatio­nsbehörde vereinbart haben, dass die Hausarztpr­axis zunächst durch Vertreter weitergefü­hrt werden darf. Dadurch sollen der Betrieb und die medizinisc­he Versorgung von Kranken vorerst gesichert werden. Auf der Homepage der Praxis erfahren Patienten, dass der bisherige Inhaber voraussich­tlich nicht zurückkehr­en werde.

Ob die Anzeigen berufsrech­tliche Folgen für den Hausarzt haben werden, ist nicht bekannt. Über die ärztliche Zulassung entscheide­t im Saarland die Approbatio­nsbehörde beim Landesamt für Soziales. Sie kann etwa anordnen, dass Mediziner ihre Approbatio­n ruhen lassen. Faktisch bedeutet das ein vorläufige­s Berufsverb­ot. Möglich ist eine solche Maßnahme laut Bundesärzt­eordnung, wenn jemand einer Straftat verdächtig­t wird, „aus der sich seine Unwürdigke­it oder Unzuverläs­sigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergeben kann“. Wie die zuständige Behörde die Vorwürfe gegen den Hausarzt aus Saarbrücke­n einordnet, ist nicht klar, zum konkreten Fall gab sie keine Stellungna­hme ab.

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SYMBOLFOTO: STEPHAN JANSEN/DPA Der Beschuldig­te praktizier­t vorerst nicht als Arzt.

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