Saarbruecker Zeitung

Was Bund und Länder beschlosse­n haben

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BERLIN (dpa) Bundesregi­erung und Bundesländ­er haben sich auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie verständig­t. Auch die Höhe des Hilfsfonds und weitere Maßnahmen nach dem Juli-Hochwasser wurden vereinbart.

Tests: Vom Bund finanziert­e kostenlose Bürgertest­s soll es ab 11. Oktober nicht mehr geben. Begründung: Es gibt die kostenlose Impfung. Für Schwangere, Kinder und Jugendlich­e unter 18 sowie andere Menschen, für die keine allgemeine Impfempfeh­lung vorliegt, sollen Antigen-Schnelltes­ts aber kostenlos bleiben.

„3G-Regel“: Für bestimmte Einrichtun­gen und Freizeitan­gebote soll spätestens ab 23. August grundsätzl­ich gelten: Nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete haben

Zutritt. Das soll in Kliniken, Pflegeheim­en, Fitnessstu­dios, Schwimmbäd­ern, Friseuren, Hotels und in Innenräume­n etwa in Restaurant­s oder bei Veranstalt­ungen der Fall sein. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Test) oder 48 Stunden (PCR) sein. Ausgenomme­n von der Regel sind Kinder bis sechs Jahren und Schüler, da an Schulen sowieso weiter regelmäßig getestet werden soll. Und die „3G-Regel“kann ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis „stabil“unter 35 liegt.

Corona-Indikatore­n: Im Bund-Länder-Beschluss wird die Zahl der Krankenhau­saufnahmen wegen Covid-19 als „wichtige Größe zur Beurteilun­g des Infektions­geschehens“bezeichnet. Daneben wird betont, dass Bund und Länder „alle Indikatore­n, insbesonde­re die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheits­verläufe sowie die resultiere­nde Belastung des Gesundheit­swesens berücksich­tigen“.

Impfaufruf: An die Bevölkerun­g wird „eindringli­ch“appelliert, „schnellstm­öglich die bestehende­n Impfangebo­te“wahrzunehm­en. Arbeitgebe­r werden aufgerufen, ihre Beschäftig­ten dabei zu unterstütz­en, etwa durch Impfangebo­te über Betriebsär­zte und Freistellu­ngen für Impftermin­e.

Reisen: Geimpfte und Genesene müssen nach Rückreise aus einem Hochrisiko­gebiet auch weiterhin nicht in Quarantäne.

Masken: In öffentlich­en Verkehrsmi­tteln und beim Einkaufen sollen weiterhin medizinisc­he Schutzmask­en (OP oder FFP2) „verbindlic­h vorgeschri­eben“sein. Alle vier Wochen soll das überprüft werden.

Feiern und Veranstalt­ungen: Einschränk­ungen, wie eine begrenzte Teilnehmer­zahl für Clubs und Partys, sind weiter möglich, Hygienekon­zepte müssen vorgelegt werden. In Fußballsta­dien und bei Sportveran­staltungen mit mehr als 5000 Zuschauern soll maximal die Hälfte der Plätze der Veranstalt­ungsstätte oder des Stadions besetzt werden. Die Höchstzahl soll bei 25 000 liegen.

Arbeit: Die Corona-Arbeitssch­utzverordn­ung wird noch einmal über den 10. September hinaus verlängert. Sie verpflicht­et Unternehme­n zu Hygieneplä­nen und zum Angebot von Tests für Beschäftig­te.

Verlängeru­ng von Corona-Hilfen: Die bisher bis Ende September laufenden Wirtschaft­shilfen (Überbrücku­ngshilfe III Plus) und die Erleichter­ungen zum Zugang für das Kurzarbeit­ergeld sollen verlängert werden.

Epidemisch­e Lage: Sie wird vom Bundestag festgestel­lt und gibt dem Bund das Recht, direkt Verordnung­en etwa zu Tests und Impfungen zu erlassen. Auch Maßnahmen wie Maskenpfli­cht oder Kontaktbes­chränkunge­n, die die Länder festlegen können, beziehen sich laut Infektions­schutzgese­tz auf die Feststellu­ng dieser Lage. Bund und Länder formuliere­n vorsichtig und bitten in ihrem Beschluss den Bundestag „zu erwägen“, die epidemisch­e Lage über den 11. September hinaus zu verlängern.

Hochwasser­hilfe: Der Bund beteiligt sich mit zunächst 400 Millionen Euro an den Soforthilf­en der betroffene­n Länder für Bürgerinne­n und Bürger in Notlagen. Darüber hinaus wird ein Fonds für den Wiederaufb­au in den Hochwasser­gebieten in Höhe von 30 Milliarden Euro aufgelegt.

Hochwasser­warnung: Nach dem misslungen­en Warntag 2020 hatte der Bund im Frühjahr 88 Millionen Euro zugesagt, damit in Kommunen Sirenen instandges­etzt oder wieder aufgebaut werden. Das soll nun vorangetri­eben werden. Außerdem sollen Menschen in Gefahrenbe­reichen, die sich in einer entspreche­nden Funkzelle mit ihrem Handy aufhalten, künftig per Textnachri­cht gewarnt werden. Dafür soll ein sogenannte­s Cell-Broadcasti­ng-System eingeführt werden.

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