Saarbruecker Zeitung

Bußgeld droht bei verpasstem Schulstart

Nach den Ferien in einem Hochrisiko­gebiet müssen Ungeimpfte zunächst in Quarantäne. Was das für Familien zum Schulstart bedeutet.

- VON TERESA PROMMERSBE­RGER

Ferien in einem Hochrisiko­gebiet können für Eltern teuer werden. Denn wenn ein ungeimpfte­s Kind in Quarantäne muss und daher nicht am Unterricht teilnehmen kann, droht unter Umständen ein Bußgeld.

SAARBRÜCKE­N Das vergangene Schuljahr – es war anstrengen­d, für Schüler wie für Eltern. Familien kamen zwischen Homeschool­ing und Homeoffice an ihre Grenzen. Die Sommerferi­en scheinen dringender als sonst nötig, um durchzuatm­en. Auf den Sommerurla­ub wollen nur wenige verzichten. Raus aus dem Saarland, raus aus Deutschlan­d. Trotz angespannt­er Corona-Lage vielleicht sogar in ein Hochrisiko­gebiet. Beliebte Reiseziele wie Südfrankre­ich, die Türkei, Spanien und Teile von Portugal stuft das Robert-Koch-Institut als solche Gebiete ein. Das bedeutet, vor der Einreise nach Deutschlan­d muss der Nachweis erbracht werden, dass keine Corona-Infektion besteht. Außerdem müssen die, die nicht vollständi­g geimpft oder genesen sind, für zehn Tage in Quarantäne, wobei die Isolation durch einen negativen Test nach fünf Tagen verkürzt werden kann.

Nicht geimpft sind in erster Linie Kinder und Jugendlich­e. Sie müssen also mindestens für fünf Tage in die heimische Isolation. Und fällt die Quarantäne zeitlich mit dem Schulstart zusammen, so dürfen sie auch erstmal nicht zum Präsenzunt­erricht.

„Schüler und Schülerinn­en müssen ihrer Schulpflic­ht grundsätzl­ich im Präsenzunt­erricht in der Schule nachkommen“, erklärt Fabian Bosse, Sprecher von Saar-Bildungsmi­nisterin Christine Streichert-Clivot (SPD) der SZ auf Nachfrage. Heißt, wer dem Unterricht fern bleibt – schwänzt – der verstößt gegen die Schulpflic­ht. Das wiederum ist eine Ordnungswi­drigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht. Was aber ist bei einer Quarantäne? Dieser Tage sorgten Berichte in Medien wie dem Spiegel, Deutschlan­dfunk und dem MDR für Verunsiche­rung. In den Artikeln wird ein Rechtsanwa­lt aus

Gelsenkirc­hen zitiert: „Eltern, die jetzt in ein Hochrisiko­gebiet reisen, riskieren bei Rückkehr aus dem Urlaub hohe Bußgelder, wenn ihre – nicht geimpften – Kinder in Quarantäne müssen und nicht pünktlich zur Schule können.“Die Schulgeset­ze der Länder sähen Geldbußen von bis zu 5000 Euro vor. Üblicherwe­ise, so der Anwalt, seien es 100 Euro pro Kind und Tag. Besonders problemati­sch werde es, wenn Familien „sehenden Auges“in ein Hochrisiko­gebiet fahren würden – also wissentlic­h eine Quarantäne in Kauf nähmen. Sollten die Familien von einer Einstufung zu einem Hochrisiko­gebiet allerdings im Urlaub überrascht werden, seien sie vor einem Bußgeld wohl sicher, so der Anwalt.

Sollte es nach einem Auslandsau­fenthalt zur Verhängung einer Quarantäne­anordnung kommen, können die Schüler und Schülerinn­en wie auch bei den Quarantäne­anordnunge­n aufgrund von Kontakten zu infizierte­n Personen ihrer schulische­n Präsenzpfl­icht nicht nachkommen, erklärt Ministeriu­mssprecher Bosse. Ihrer Schulpflic­ht kämen die Kinder und Jugendlich­e dennoch nach, da sie dann von zu Hause aus lernen müssen. Ein „Freifahrts­chein“ist das aber nicht, denn die Erwartungs­haltung des Saar-Bildungsmi­nisteriums ist klar: „Wie in den vergangene­n Ferien haben wir selbstvers­tändlich die Erwartung, dass Schüler und Schülerinn­en und ihre Familien eine Quarantäne nach Möglichkei­t vermeiden und ihre Ferienplan­ung so gestalten, dass eine Teilnahme am Unterricht in Präsenz nach den Ferien erfolgen kann“, betont Bosse. Gerade auch mit Blick auf die Einschränk­ungen des Schulbetri­ebs im vergangene­n Schuljahr hätten die Familien selbst ein hohes Interesse, dass der Schulbesuc­h ihrer Kinder bestmöglic­h gewährleis­tet werde.

„Schüler und Schülerinn­en müssen ihrer Schulpflic­ht grundsätzl­ich im Präsenzunt­erricht in der Schule nachkommen.“Sprecher des Saar-Bildungsmi­nisteriums

 ?? FOTO: SKOLIMOWSK­A/DPA ?? Die Schulgeset­ze der Länder sehen bei Verstößen gegen die Schulpflic­ht Geldbußen von bis zu 5000 Euro vor. Allerdings gibt es Ausnahmen.
FOTO: SKOLIMOWSK­A/DPA Die Schulgeset­ze der Länder sehen bei Verstößen gegen die Schulpflic­ht Geldbußen von bis zu 5000 Euro vor. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany