Bußgeld droht bei verpasstem Schulstart
Nach den Ferien in einem Hochrisikogebiet müssen Ungeimpfte zunächst in Quarantäne. Was das für Familien zum Schulstart bedeutet.
Ferien in einem Hochrisikogebiet können für Eltern teuer werden. Denn wenn ein ungeimpftes Kind in Quarantäne muss und daher nicht am Unterricht teilnehmen kann, droht unter Umständen ein Bußgeld.
SAARBRÜCKEN Das vergangene Schuljahr – es war anstrengend, für Schüler wie für Eltern. Familien kamen zwischen Homeschooling und Homeoffice an ihre Grenzen. Die Sommerferien scheinen dringender als sonst nötig, um durchzuatmen. Auf den Sommerurlaub wollen nur wenige verzichten. Raus aus dem Saarland, raus aus Deutschland. Trotz angespannter Corona-Lage vielleicht sogar in ein Hochrisikogebiet. Beliebte Reiseziele wie Südfrankreich, die Türkei, Spanien und Teile von Portugal stuft das Robert-Koch-Institut als solche Gebiete ein. Das bedeutet, vor der Einreise nach Deutschland muss der Nachweis erbracht werden, dass keine Corona-Infektion besteht. Außerdem müssen die, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, für zehn Tage in Quarantäne, wobei die Isolation durch einen negativen Test nach fünf Tagen verkürzt werden kann.
Nicht geimpft sind in erster Linie Kinder und Jugendliche. Sie müssen also mindestens für fünf Tage in die heimische Isolation. Und fällt die Quarantäne zeitlich mit dem Schulstart zusammen, so dürfen sie auch erstmal nicht zum Präsenzunterricht.
„Schüler und Schülerinnen müssen ihrer Schulpflicht grundsätzlich im Präsenzunterricht in der Schule nachkommen“, erklärt Fabian Bosse, Sprecher von Saar-Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) der SZ auf Nachfrage. Heißt, wer dem Unterricht fern bleibt – schwänzt – der verstößt gegen die Schulpflicht. Das wiederum ist eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht. Was aber ist bei einer Quarantäne? Dieser Tage sorgten Berichte in Medien wie dem Spiegel, Deutschlandfunk und dem MDR für Verunsicherung. In den Artikeln wird ein Rechtsanwalt aus
Gelsenkirchen zitiert: „Eltern, die jetzt in ein Hochrisikogebiet reisen, riskieren bei Rückkehr aus dem Urlaub hohe Bußgelder, wenn ihre – nicht geimpften – Kinder in Quarantäne müssen und nicht pünktlich zur Schule können.“Die Schulgesetze der Länder sähen Geldbußen von bis zu 5000 Euro vor. Üblicherweise, so der Anwalt, seien es 100 Euro pro Kind und Tag. Besonders problematisch werde es, wenn Familien „sehenden Auges“in ein Hochrisikogebiet fahren würden – also wissentlich eine Quarantäne in Kauf nähmen. Sollten die Familien von einer Einstufung zu einem Hochrisikogebiet allerdings im Urlaub überrascht werden, seien sie vor einem Bußgeld wohl sicher, so der Anwalt.
Sollte es nach einem Auslandsaufenthalt zur Verhängung einer Quarantäneanordnung kommen, können die Schüler und Schülerinnen wie auch bei den Quarantäneanordnungen aufgrund von Kontakten zu infizierten Personen ihrer schulischen Präsenzpflicht nicht nachkommen, erklärt Ministeriumssprecher Bosse. Ihrer Schulpflicht kämen die Kinder und Jugendliche dennoch nach, da sie dann von zu Hause aus lernen müssen. Ein „Freifahrtschein“ist das aber nicht, denn die Erwartungshaltung des Saar-Bildungsministeriums ist klar: „Wie in den vergangenen Ferien haben wir selbstverständlich die Erwartung, dass Schüler und Schülerinnen und ihre Familien eine Quarantäne nach Möglichkeit vermeiden und ihre Ferienplanung so gestalten, dass eine Teilnahme am Unterricht in Präsenz nach den Ferien erfolgen kann“, betont Bosse. Gerade auch mit Blick auf die Einschränkungen des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr hätten die Familien selbst ein hohes Interesse, dass der Schulbesuch ihrer Kinder bestmöglich gewährleistet werde.
„Schüler und Schülerinnen müssen ihrer Schulpflicht grundsätzlich im Präsenzunterricht in der Schule nachkommen.“Sprecher des Saar-Bildungsministeriums