Saarbruecker Zeitung

Großteil der Corona-Eilanträge in Karlsruhe erledigt

Die Freiheitsb­eschränkun­gen in der Pandemie hatten für zahllose Klagen beim Bundesverf­assungsger­icht gesorgt. Die meisten waren bisher erfolglos.

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KARLSRUHE (dpa) Rund eineinhalb Jahre nach Ausbruch der Corona-Pandemie hat das Bundesverf­assungsger­icht über die große Masse der eingereich­ten Eilanträge entschiede­n und sieht sich die zentralen, besonders heiklen Fragen nun im Detail an. Das geht aus den aktuellen Eingangs- und Erledigung­szahlen des Gerichts hervor.

Demnach waren bis Ende Juli insgesamt 124 reine Eilanträge eingegange­n. Davon wurden alle außer einem bereits beschieden. 121 dieser Eilanträge wurden abgelehnt oder erledigten sich anderweiti­g. Nur in zwei Fällen hatten die Kläger Erfolg.

Dazu kamen seit Ausbruch der Pandemie 468 Verfassung­sbeschwerd­en, die zusammen mit einem Eilantrag eingereich­t wurden. Hier sind 372 bereits entschiede­n – lediglich ein Eilantrag hatte Erfolg. Aus dem Jahr 2020 sind nur noch drei Verfahren offen, aus 2021 sind es 93. Insgesamt waren beim Gericht Ende Juli noch 178 von ursprüngli­ch einmal 696 Verfassung­sklagen anhängig. Hier sind sämtliche Verfahren mitgerechn­et, unabhängig davon ob es einen Eilantrag gab oder nicht.

Im Eilverfahr­en klären die Richter nur, was schlimmere Folgen hätte: Wenn sie die Maßnahme jetzt irrtümlich­erweise kippen – oder wenn sie in Kraft bleibt und sich später als rechtswidr­ig herausstel­lt. Bei dieser Abwägung hatte so gut wie immer der Lebensschu­tz als überragend hohes Verfassung­sgut Vorrang. Trotzdem können die Erfolgsaus­sichten offen sein. Eine umfangreic­he Prüfung findet erst im späteren Hauptverfa­hren statt. Es kann also passieren, dass Maßnahmen nachträgli­ch noch für verfassung­swidrig erklärt werden.

Besonders häufig wurde seit der zweiten Aprilhälft­e gegen die inzwischen ausgelaufe­ne Corona-Notbremse des Bundes geklagt. Denn hier war es erstmals möglich, sich direkt an das Verfassung­sgericht zu wenden. Vorher hatten sich Bürgerinne­n und Bürger, die die Corona-Maßnahmen nicht akzeptiere­n wollten, in aller Regel zuerst an den Verwaltung­sgerichten durch die Instanzen klagen müssen.

Die Notbremse mit verschärft­en Regeln musste bundeseinh­eitlich automatisc­h gezogen werden, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage die 100 überschrit­t. Sie ist seit Ende Juni außer Kraft, kann aber grundsätzl­ich reaktivier­t werden.

Eilanträge gegen die umstritten­sten Maßnahmen wie nächtliche Ausgangsbe­schränkung­en hatten die Verfassung­srichterin­nen und -richter gleich im Mai abgewiesen. Insgesamt hatten das Gericht wegen der Bundes-Notbremse 20 reine Eilanträge und 281 Verfassung­sbeschwerd­en erreicht, davon noch einmal 199 verbunden mit einem Eilantrag. Inzwischen ist die Klagewelle abgeebbt.

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FOTO: ULI DECK/DPA Erst im Hauptverfa­hren prüfen die Karlsruher Richter, ob die staatliche­n Corona-Maßnahmen tatsächlic­h verfassung­skonform waren.

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