Grünes Licht für den Wiederaufbau
Per Kabinettsbeschluss soll Rheinland-Pfalz 54 Prozent, Nordrhein-Westfalen 44 Prozent der Hilfen beanspruchen können.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch auch die Verordnung zum Wiederaufbaufonds für die Opfer der Flutkatastrophe beschlossen. Sie regelt, wie viel Geld nach Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen fließen soll. Bürger und Firmen sollen in der Regel 80 Prozent ihrer Schäden vom Staat ersetzt bekommen.
Bund und Länder richten einen Wiederaufbaufonds mit einem Volumen von bis zu 30 Milliarden Euro für die Opfer der Flutkatastrophe von Anfang Juli ein. Davon sollen zwei Milliarden Euro für die Sanierung bundeseigener Verkehrswege verwendet werden und allein vom Bund finanziert werden. Die restlichen bis zu 28 Milliarden Euro teilen sich Bund und Länder.
Bund und Länder springen Bürgern, Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit insgesamt bis zu 12,3 Milliarden Euro zur Seite. Das sieht die neue Aufbauhilfe-Verordnung vor, die an diesem Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet wurde. Demnach können Geschädigte in Nordrhein-Westfalen bis zu 43,99 Prozent der Wiederaufbauhilfe oder höchstens 12,3 Milliarden Euro beanspruchen. Das am stärksten von der Katastrophe betroffene Land Rheinland-Pfalz soll bis zu 54,53 Prozent oder 15,3 Milliarden Euro erhalten können. Auch Geschädigte in Bayern und Sachsen, wo geringere Schäden anfielen, sollen mit 1,0 Prozent und 0,48 Prozent von der Aufbauhilfe profitieren können.
Private Haushalte, Unternehmen und Kommunen können vom Staat bis zu 80 Prozent der durch die Wassermassen entstandenen Schäden erstattet bekommen, heißt es in der Aufbauhilfe-Verordnung. In begründeten Härtefällen soll auch der gesamte Schaden ausgeglichen werden können. Zahlungen von Versicherungen und Soforthilfen werden so angerechnet, dass maximal 100 Prozent des Schadens abgedeckt sind. Opfer könnten ab Oktober Hilfen aus dem Wiederaufbaufonds beantragen, sagte die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD).
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) rechnet mit einer großen Mehrheit im Bundestag für das Gesetz zum Aufbau des Hilfsfonds. Die abschließenden Beratungen dazu sind im Bundestag für den 7. September geplant.
46
Prozent der deutschen Privathäuser sind gegen Hochwasserschäden versichert. Quelle: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft
Danach muss der Bundesrat am 10. September noch zustimmen. Auch die dazu gehörende Verordnung tritt erst in Kraft, wenn der Bundesrat zugestimmt hat.
Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft sind bislang nur rund 46 Prozent und damit weniger als die Hälfte der Privathäuser gegen Hochwasserschäden versichert. Oft erklärte sich bisher keine Versicherung bereit, eine Police auszustellen – oder die Prämien dafür sind sehr teuer.
Viele Hausbesitzer in Flutgebieten dürften im Notfall auf die
Hilfe des Staates vertraut haben. Diskutiert wird nun über die Einführung einer Versicherungspflicht für Hauseigentümer.
Bei der Flutkatastrophe Mitte Juli starben in Rheinland-Pfalz 143 Menschen, in Nordrhein-Westfalen waren es 49. in NRW entstanden nach ersten Schätzungen Schäden von etwa 13 Milliarden Euro, in Rheinland-Pfalz sollen sie mindestens ebenso hoch sein. Die Düsseldorfer Landesregierung rechnet mit bis zu 100 000 Anfragen auf finanzielle Unterstützung aus dem privaten Bereich und etwa 11 000 weiteren Anträgen von Betrieben.