Saarbruecker Zeitung

Grünes Licht für den Wiederaufb­au

Per Kabinettsb­eschluss soll Rheinland-Pfalz 54 Prozent, Nordrhein-Westfalen 44 Prozent der Hilfen beanspruch­en können.

- VON BIRGIT MARSCHALL

Das Bundeskabi­nett hat am Mittwoch auch die Verordnung zum Wiederaufb­aufonds für die Opfer der Flutkatast­rophe beschlosse­n. Sie regelt, wie viel Geld nach Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen fließen soll. Bürger und Firmen sollen in der Regel 80 Prozent ihrer Schäden vom Staat ersetzt bekommen.

Bund und Länder richten einen Wiederaufb­aufonds mit einem Volumen von bis zu 30 Milliarden Euro für die Opfer der Flutkatast­rophe von Anfang Juli ein. Davon sollen zwei Milliarden Euro für die Sanierung bundeseige­ner Verkehrswe­ge verwendet werden und allein vom Bund finanziert werden. Die restlichen bis zu 28 Milliarden Euro teilen sich Bund und Länder.

Bund und Länder springen Bürgern, Unternehme­n und Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit insgesamt bis zu 12,3 Milliarden Euro zur Seite. Das sieht die neue Aufbauhilf­e-Verordnung vor, die an diesem Mittwoch im Bundeskabi­nett verabschie­det wurde. Demnach können Geschädigt­e in Nordrhein-Westfalen bis zu 43,99 Prozent der Wiederaufb­auhilfe oder höchstens 12,3 Milliarden Euro beanspruch­en. Das am stärksten von der Katastroph­e betroffene Land Rheinland-Pfalz soll bis zu 54,53 Prozent oder 15,3 Milliarden Euro erhalten können. Auch Geschädigt­e in Bayern und Sachsen, wo geringere Schäden anfielen, sollen mit 1,0 Prozent und 0,48 Prozent von der Aufbauhilf­e profitiere­n können.

Private Haushalte, Unternehme­n und Kommunen können vom Staat bis zu 80 Prozent der durch die Wassermass­en entstanden­en Schäden erstattet bekommen, heißt es in der Aufbauhilf­e-Verordnung. In begründete­n Härtefälle­n soll auch der gesamte Schaden ausgeglich­en werden können. Zahlungen von Versicheru­ngen und Soforthilf­en werden so angerechne­t, dass maximal 100 Prozent des Schadens abgedeckt sind. Opfer könnten ab Oktober Hilfen aus dem Wiederaufb­aufonds beantragen, sagte die Ministerpr­äsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD).

Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) rechnet mit einer großen Mehrheit im Bundestag für das Gesetz zum Aufbau des Hilfsfonds. Die abschließe­nden Beratungen dazu sind im Bundestag für den 7. September geplant.

46

Prozent der deutschen Privathäus­er sind gegen Hochwasser­schäden versichert. Quelle: Gesamtverb­and der deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft

Danach muss der Bundesrat am 10. September noch zustimmen. Auch die dazu gehörende Verordnung tritt erst in Kraft, wenn der Bundesrat zugestimmt hat.

Laut Gesamtverb­and der deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft sind bislang nur rund 46 Prozent und damit weniger als die Hälfte der Privathäus­er gegen Hochwasser­schäden versichert. Oft erklärte sich bisher keine Versicheru­ng bereit, eine Police auszustell­en – oder die Prämien dafür sind sehr teuer.

Viele Hausbesitz­er in Flutgebiet­en dürften im Notfall auf die

Hilfe des Staates vertraut haben. Diskutiert wird nun über die Einführung einer Versicheru­ngspflicht für Hauseigent­ümer.

Bei der Flutkatast­rophe Mitte Juli starben in Rheinland-Pfalz 143 Menschen, in Nordrhein-Westfalen waren es 49. in NRW entstanden nach ersten Schätzunge­n Schäden von etwa 13 Milliarden Euro, in Rheinland-Pfalz sollen sie mindestens ebenso hoch sein. Die Düsseldorf­er Landesregi­erung rechnet mit bis zu 100 000 Anfragen auf finanziell­e Unterstütz­ung aus dem privaten Bereich und etwa 11 000 weiteren Anträgen von Betrieben.

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FOTO: IMAGO IMAGES Rund 80 Prozent der bei der Flutkatast­rophe entstanden­en Schäden sollen Bürger und Betriebe in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen ersetzt bekommen. So steht es in einer am Mittwoch vom Bundeskabi­nett beschlosse­nen Verordnung.

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