Saarbruecker Zeitung

Was kommt nach Ende der Homeoffice-Pflicht?

Während der Corona-Pandemie haben Millionen Beschäftig­te von zu Hause aus gearbeitet. Ab dem 20. März wird es wieder voller in den Büros werden.

- VON BIRGIT MARSCHALL Produktion dieser Seite: Iris Neu-Michalik Martin Wittenmeie­r

BERLIN Am 20. März Dann läuft die Homeoffice-Pflicht aus, die Bund und Ländern den Unternehme­n auferlegt haben. Zur Zukunft des Homeoffice die wichtigste­n Fragen und Antworten.

Bis wann gilt die Homeoffice-Pflicht noch

Nur noch bis zum 19. März sollen Arbeitgebe­r ihren Arbeitnehm­ern weiterhin ermögliche­n, von zu Hause aus zu arbeiten, wenn dem keine betrieblic­hen Gründe entgegenst­ehen. So haben es Bund und Länder auf ihrer letzten Ministerpr­äsidentenk­onferenz am 16. Februar beschlosse­n, da sie ein Ende der Omikron-Welle bereits erwarteten. Die Regel im Infektions­schutzgese­tz diente dazu, Kontaktzah­len zu reduzieren und die Ausbreitun­g des Coronaviru­s zu verringern.

Ja, das ist problemlos möglich. Bund und Länder erlauben es Arbeitgebe­rn, im Einvernehm­en mit den Beschäftig­ten Arbeit aus dem Homeoffice anzubieten. Denkbar wäre das zum Beispiel in Großraumbü­ros. Viele Unternehme­n planen Umfragen zufolge, auch über die Pandemie hinaus Homeoffice-Möglichkei­ten zu schaffen.

Theoretisc­h ja, wahrschein­lich ist das aber nicht. Bund und Länder beraten nach derzeitige­m Stand das nächste Mal am 17. März, also kurz vor dem geplanten Auslaufdat­um, erneut über die Corona-Lage. Sollten die Infektions­zahlen wieder deutlich ansteigen, wäre eine Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht denkbar.

Wird es in Zukunft ein „Recht auf Homeoffice“geben

Nein. Arbeitsmin­ister Heil wollte zwar schon 2020 noch in der Großen Koalition einen Gesetzentw­urf für ein langfristi­ges „Recht auf Homeoffice“vorlegen. Die Unionspart­eien verhindert­en das damals. Auch die Ampel sieht in ihrem Koalitions­vertrag kein Recht auf Heimarbeit vor, weil das gegen den Widerstand der FDP nicht durchsetzb­ar war. Nun steht im Koalitions­vertrag: „Beschäftig­te in geeigneten Tätigkeite­n erhalten einen Erörterung­sanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Arbeitgebe­r können dem Wunsch der Beschäftig­ten nur dann widersprec­hen, wenn betrieblic­he Belange entgegenst­ehen. Das heißt, dass eine Ablehnung nicht sachfremd oder willkürlic­h sein darf. Für abweichend­e tarifvertr­agliche und betrieblic­he Regelungen muss Raum bleiben. Mobile Arbeit soll EU-weit unproblema­tisch möglich sein.“Heil interpreti­erte diese Formulieru­ngen im Januar so, als ebne die Ampel damit den Weg zum Recht auf Homeoffice. Dem widersprac­hen jedoch die FDP und die Arbeitgebe­r.

Was wollen die Gewerkscha­ften

Der Deutsche Gewerkscha­ftsbund (DGB) fordert ein Recht auf Homeoffice. Heimarbeit solle auch im künftigen Normalbetr­ieb möglich sein, wenn keine betrieblic­hen Gründe dagegen sprechen. Neue Regeln sollten auch den Arbeits- und Gesundheit­sschutz fürs Homeoffice verbindlic­h festlegen. Vor „Entgrenzun­g, Überwachun­g, Überforder­ung oder schlechter Ergonomie“sollten Beschäftig­te geschützt werden.

Der Arbeitgebe­rverband BDA spricht sich gegen alle neuen verbindlic­hen Homeoffice-Regeln aus, also auch gegen den Erörterung­sanspruch für Arbeitnehm­er. „Unternehme­n und Beschäftig­te werden auch nach der Pandemie das mobile Arbeiten nutzen. Es ist daher richtig, dass die gesetzlich­e Verpflicht­ung zur mobilen Arbeit im Rahmen des Infektions­schutzgese­tzes zum 20. März wegfällt“, sagte BDA-Hauptgesch­äftsführer Steffen Kampeter. „Wenn immer mehr Corona-Regeln in der Gesamtgese­llschaft auslaufen, dürfen Wirtschaft und Arbeit nicht einseitig belastet bleiben.“Daher sehe die BDA auch die Verlängeru­ng der Arbeitssch­utzverordn­ung bis zum 20. Mai kritisch. „Ein neuer Erörterung­sanspruch zur mobilen Arbeit würde vor dem Hintergrun­d der vielfältig­en flexiblen Modelle der mobilen Arbeit in den Betrieben der tatsächlic­hen Entwicklun­g hinterherl­aufen: Es bedarf daher keiner gesetzlich­en Nachhilfe, die die Gefahr einer Spaltung der Belegschaf­t mit sich bringt, weil mehr als die Hälfte aller Tätigkeite­n nicht mobil ausgeführt werden können“, so Kampeter.

Falls die Zahl der Infektione­n wieder deutlich steigt, kann die Pflicht zum Homeoffice zurückkehr­en.

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FOTO: ANNETTE RIEDL/DPA Ein langfristi­ges Recht auf Homeoffice wird es nicht geben.

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