Was kommt nach Ende der Homeoffice-Pflicht?
Während der Corona-Pandemie haben Millionen Beschäftigte von zu Hause aus gearbeitet. Ab dem 20. März wird es wieder voller in den Büros werden.
BERLIN Am 20. März Dann läuft die Homeoffice-Pflicht aus, die Bund und Ländern den Unternehmen auferlegt haben. Zur Zukunft des Homeoffice die wichtigsten Fragen und Antworten.
Bis wann gilt die Homeoffice-Pflicht noch
Nur noch bis zum 19. März sollen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern weiterhin ermöglichen, von zu Hause aus zu arbeiten, wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. So haben es Bund und Länder auf ihrer letzten Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar beschlossen, da sie ein Ende der Omikron-Welle bereits erwarteten. Die Regel im Infektionsschutzgesetz diente dazu, Kontaktzahlen zu reduzieren und die Ausbreitung des Coronavirus zu verringern.
Ja, das ist problemlos möglich. Bund und Länder erlauben es Arbeitgebern, im Einvernehmen mit den Beschäftigten Arbeit aus dem Homeoffice anzubieten. Denkbar wäre das zum Beispiel in Großraumbüros. Viele Unternehmen planen Umfragen zufolge, auch über die Pandemie hinaus Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen.
Theoretisch ja, wahrscheinlich ist das aber nicht. Bund und Länder beraten nach derzeitigem Stand das nächste Mal am 17. März, also kurz vor dem geplanten Auslaufdatum, erneut über die Corona-Lage. Sollten die Infektionszahlen wieder deutlich ansteigen, wäre eine Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht denkbar.
Wird es in Zukunft ein „Recht auf Homeoffice“geben
Nein. Arbeitsminister Heil wollte zwar schon 2020 noch in der Großen Koalition einen Gesetzentwurf für ein langfristiges „Recht auf Homeoffice“vorlegen. Die Unionsparteien verhinderten das damals. Auch die Ampel sieht in ihrem Koalitionsvertrag kein Recht auf Heimarbeit vor, weil das gegen den Widerstand der FDP nicht durchsetzbar war. Nun steht im Koalitionsvertrag: „Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Arbeitgeber können dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Das heißt, dass eine Ablehnung nicht sachfremd oder willkürlich sein darf. Für abweichende tarifvertragliche und betriebliche Regelungen muss Raum bleiben. Mobile Arbeit soll EU-weit unproblematisch möglich sein.“Heil interpretierte diese Formulierungen im Januar so, als ebne die Ampel damit den Weg zum Recht auf Homeoffice. Dem widersprachen jedoch die FDP und die Arbeitgeber.
Was wollen die Gewerkschaften
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert ein Recht auf Homeoffice. Heimarbeit solle auch im künftigen Normalbetrieb möglich sein, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Neue Regeln sollten auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz fürs Homeoffice verbindlich festlegen. Vor „Entgrenzung, Überwachung, Überforderung oder schlechter Ergonomie“sollten Beschäftigte geschützt werden.
Der Arbeitgeberverband BDA spricht sich gegen alle neuen verbindlichen Homeoffice-Regeln aus, also auch gegen den Erörterungsanspruch für Arbeitnehmer. „Unternehmen und Beschäftigte werden auch nach der Pandemie das mobile Arbeiten nutzen. Es ist daher richtig, dass die gesetzliche Verpflichtung zur mobilen Arbeit im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes zum 20. März wegfällt“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. „Wenn immer mehr Corona-Regeln in der Gesamtgesellschaft auslaufen, dürfen Wirtschaft und Arbeit nicht einseitig belastet bleiben.“Daher sehe die BDA auch die Verlängerung der Arbeitsschutzverordnung bis zum 20. Mai kritisch. „Ein neuer Erörterungsanspruch zur mobilen Arbeit würde vor dem Hintergrund der vielfältigen flexiblen Modelle der mobilen Arbeit in den Betrieben der tatsächlichen Entwicklung hinterherlaufen: Es bedarf daher keiner gesetzlichen Nachhilfe, die die Gefahr einer Spaltung der Belegschaft mit sich bringt, weil mehr als die Hälfte aller Tätigkeiten nicht mobil ausgeführt werden können“, so Kampeter.
Falls die Zahl der Infektionen wieder deutlich steigt, kann die Pflicht zum Homeoffice zurückkehren.