Im Einsatz für kindgerechte Justiz und mehr Opferschutz
SAARBRÜCKEN (jos) Das Saarland hat seit 1. Februar eine Landesbeauftragte für kindgerechte Justiz und Opferschutz. Das gab Justizstaatssekretär Roland Theis (CDU) am Dienstag bekannt. Mit der ehrenamtlichen Aufgabe ist die Rechtspsychologin und Diplom-Juristin Agata Schubert betraut worden. Sie ist nun im Justizministerium zentrale Anlaufstelle für Minderjährige und deren gesetzliche Vertreter, soweit diese Beteiligte oder Betroffene gerichtlicher Verfahren sind, sowie für Opfer von Straf- und Gewalttaten und ihnen nahestehende Personen. Schubert soll insbesondere Minderjährige sowie Opfer von Straftaten unterstützen und ihnen Informationen über ihre Rechte geben. Außerdem soll sie die Kooperation der Kinder- und Jugend- sowie Opferhilfeeinrichtungen untereinander fördern und Hilfsangebote Dritter bündeln. Ferner wird sie das Justizministerium in Sachen kindgerechter Ausgestaltung der Justiz und des Opferschutzes beraten und an einem entsprechenden Fortbildungsangebot arbeiten.
„Ich möchte, dass Menschen, die Schreckliches erfahren mussten, künftig noch besser geholfen wird“, erklärte Schubert am Dienstag vor der Landespressekonferenz. „Für die Belange der Betroffenen will ich die Beschäftigten im Justizsystem noch mehr sensibilisieren.“Theis betonte, dass es im Saarland zwar bereits viele Angebote für den Opferschutz gebe, doch es gelte, dieser Palette nun auch eine eigene Struktur mithilfe der Beauftragten zu geben.
Unterdessen hat das Saarland am Dienstag zwei Bundesratsinitiativen für besseren Opferschutz auf den Weg gebracht. Zum einen soll im erweiterten Führungszeugnis von verurteilten pädosexuellen Straftätern künftig dauerhaft die Straftat vermerkt sein. Bislang wird der Hinweis im erweiterten Führungszeugnis nach Ablauf mehrerer Jahre gelöscht – und der Betroffene kann dann unentdeckt etwa wieder als Lehrer oder Betreuer eines KinderFerienlagers arbeiten. Eine zweite Bundesratsinitiative sieht eine Erhöhung des Strafmaßes für Betreiber von Internet-Foren für Kinderpornografie auf mindestens drei Jahre vor.