Saarbruecker Zeitung

Streit um gesetzlich­e Feiertage für Kommunalbe­amte entbrannt

Im Elsass und in Moselle wird an Karfreitag und dem zweiten Weihnachts­feiertag bislang nicht gearbeitet. Die Regierung plant, diese Regelung zu ändern.

- VON SOPHIA SCHÜLKE

METZ/STRASSBURG Müssen die Beamten im ans Saarland grenzende Départemen­t Moselle und im Elsass Karfreitag und am zweiten Weihnachts­feiertag arbeiten? Damit würden sie zwei freie Tage verlieren, die aufgrund der deutsch-französisc­hen Geschichte nur in diesen beiden Teilen Frankreich­s gesetzlich­e Feiertage sind. Die Furcht davor geht zumindest um und sorgt, kurz vor den Präsidents­chaftswahl­en, für Frust, Ärger und Protest.

Die Regierung unter Emmanuel Macron (LREM) hat die Arbeitszei­ten von Kommunalbe­amten landesweit vereinheit­licht. Dabei geht es weniger darum, Feiertage zu streichen, sondern zu garantiere­n, dass alle Kommunalbe­amten im Land 1607 Stunden im Jahr arbeiten, und zwar bei 254 Werktagen, wobei in Moselle und Elsass eben bisher 252 galten. Damit wurden in Metz, Forbach und Straßburg, rein rechnerisc­h, 14 Stunden weniger gearbeitet als in Paris, Lille und Bordeaux.

Der Streit um das 2019 beschlosse­ne und inzwischen geltende Gesetz schwelt schon länger. Im vergangene­n Dezember hat André Reichardt (Les Républicai­ns), Senator von Bas-Rhin, an Premiermin­ister Jean Castex geschriebe­n und um eine Ausnahme für das Elsass gebeten. Castex reagierte freundlich, aber bestimmt, mit einer ablehnende­n Antwort, die Reichardt öffentlich machte. Daraufhin haben Gewerkscha­ften und nicht wenige Politiker, nicht nur der Partei Les Républicai­ns, öffentlich ihre Wut zum Ausdruck gebracht. Laurent Jacobelli, Präsident des Rassemblem­ent National und Sprecher von Marine Le Pen, erklärte, dass die Regierung wieder die regionalen Besonderhe­iten des Elsass angreife, „weil sie alles hasst, was unsere Traditione­n und unsere Wurzeln stärkt“.

Sowieso fordern der Verband der Bürgermeis­ter von Bas-Rhin und das Straßburge­r Institut für lokales Recht ebenfalls die Berücksich­tigung lokaler Gesetze, etwa 200 Kommunen stehen nach Informatio­nen des Saarländis­chen Rundfunks hinter dem Antrag.

Mehrere elsässisch­e Politiker der Regierungs­parteien haben die Anschuldig­ungen, die Regierung greife den Karfreitag, den zweiten Weihnachts­feiertag und überhaupt lokales Recht an, in der vergangene­n Woche zurückgewi­esen. Darunter sind auch Brigitte Klinkert, beigeordne­te Ministerin der Macron-Regierung, und Vincent Thiébaut, LREM-Abgeordnet­er des Bas-Rhin.

Sie halten die Diskussion um die beiden Feiertage für „eine falsche Kontrovers­e“. Auch stelle das Gesetz zur Vereinheit­lichung der Arbeitszei­t das lokale Recht nicht infrage. „Die Beamten müssen nur drei Minuten pro Tag mehr arbeiten“, teilen die Politiker in ihrer gemeinsame­n Stellungna­hme mit.

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FOTO: PICTURE ALLIANCE/VANESSA MEYER Nach der Rückkehr zu Frankreich wurden in der Grenzregio­n etliche deutsche Regelungen beibehalte­n – unter anderem auch der „Férié“, der Feiertag an Karfreitag.

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