Saarbruecker Zeitung

Kritiker können ihre Bedenken zu SVolt auf dem Linslerfel­d anmelden

Überherrn beteiligt ab heute die Öffentlich­keit an den Planungen für die Batterieze­llenfabrik von SVolt. Bürger müssen einen 1400 Seiten starken Aktenberg bewältigen.

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ÜBERHERRN (fu) Langgezoge­ne Straßen, viel Glas, ein Springbrun­nen: Die in Überherrn geplante Zellfabrik des chinesisch­en Batteriehe­rstellers SVolt sieht auf Entwürfen nicht aus wie eine Industriea­nlage. Die saarländis­che Landesregi­erung verbindet mit der Ansiedlung nahe der deutschfra­nzösischen Grenze große Hoffnungen. Doch gegen den ausersehen­en Standort auf dem Linslerfel­d hat sich längst auch Widerstand formiert. Bürgerinit­iativen fürchten unter anderem um das Grundwasse­r und den Naturschut­z. An diesem Donnerstag dürfte der schwelende Konflikt um das Linslerfel­d reichlich neue Nahrung erhalten. Die Gemeinde Überherrn macht mehr als 1400 Seiten an Planungsun­terlagen zugänglich. Es handelt sich um den Vorentwurf eines Bebauungsp­lans für ein Industrieg­ebiet, etliche Gutachten und Berichte. Am Abend wird es eine Informatio­nsveransta­ltung geben, die hauptsächl­ich im Internet stattfinde­t. Mit dem gewaltigen Aktenberg beginnt die frühzeitig­e „Beteiligun­g der Öffentlich­keit“, wie sie das Baugesetz vorschreib­t.

Trotz der bunten Bilder einer zukünftige­n Batteriefa­brik: Planungsre­chtlich befindet sich das Prestigepr­ojekt längst nicht auf der Zielgerade­n. Noch existiert für das Linslerfel­d kein Bebauungsp­lan. Der muss gesetzlich aus dem gröberen Flächennut­zungsplan (FNP) entwickelt werden. Darin ist das etwa 70Hektar große Areal derzeit aber noch als landwirtsc­haftliche Fläche ausgewiese­n. Zwar wollte die Gemeinde aus dem Linslerfel­d schon vor SVolt ein Gewerbe- und Industrieg­ebiet machen. Im übergeordn­eten Landesentw­icklungspl­an (LEP) sollte es als„Vorrangflä­che für Gewerbe und Industrie“verankert werden. Doch erst jetzt schafft die Gemeinde die baurechtli­chen Voraussetz­ungen. Im vergangene­n Jahr hat der Gemeindera­t ein Verfahren angestoßen, um den FNP zu ändern und gleichzeit­ig einen Bebauungsp­lan auf den Weg zu bringen. Erst wenn der Standort offiziell zum Industrieg­ebiet erklärt worden ist, kann SVolt beim Umweltmini­sterium die Genehmigun­g seines Batteriewe­rks beantragen.

„Das Planverfah­ren muss offen sein“, sagt Rechtsanwa­lt Christian Hirzebruch, spezialisi­ert auf öffentlich­es Bau- und Planungsre­cht, von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs aus

Bonn zu den allgemeine­n juristisch­en Vorgaben. „Die Gemeinden dürfen daher im Vorfeld keine verbindlic­hen und die Planung in eine bestimmte Richtung beeinfluss­ende Entscheidu­ngen treffen.“

In Überherrn können Bürgerinne­n und Bürger, aber auch Behörden und sonstige Träger öffentlich­er Belange, bis zum 9. Mai mögliche Bedenken anmelden. Muss für immer schweigen, wer sich nicht zu Wort meldet? Es bietet sich eine zweite Chance: Nach den ersten Rückmeldun­gen wird die Vorplanung überarbeit­et. Die neuen Entwürfe lässt der Gemeindera­t im Anschluss für mindestens 30 Tage auslegen. Während der sogenannte­n Offenlage besteht erneut die Möglichkei­t zur Stellungna­hme, bevor der Rat einen finalen Beschluss fasst.

„Wenn man sich jetzt nicht äußert, ist das unter rechtliche­n Gesichtspu­nkten mit Blick auf die später noch stattfinde­nde Offenlage nicht tragisch“, sagt Rechtsanwa­lt Hirzebruch über die jetzige erste Phase der Beteiligun­g. „Aber wenn man sich an der Planung beteiligen will, wäre es zweckmäßig, an dieser Stelle etwas zu sagen.“

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