Kritiker können ihre Bedenken zu SVolt auf dem Linslerfeld anmelden
Überherrn beteiligt ab heute die Öffentlichkeit an den Planungen für die Batteriezellenfabrik von SVolt. Bürger müssen einen 1400 Seiten starken Aktenberg bewältigen.
ÜBERHERRN (fu) Langgezogene Straßen, viel Glas, ein Springbrunnen: Die in Überherrn geplante Zellfabrik des chinesischen Batterieherstellers SVolt sieht auf Entwürfen nicht aus wie eine Industrieanlage. Die saarländische Landesregierung verbindet mit der Ansiedlung nahe der deutschfranzösischen Grenze große Hoffnungen. Doch gegen den ausersehenen Standort auf dem Linslerfeld hat sich längst auch Widerstand formiert. Bürgerinitiativen fürchten unter anderem um das Grundwasser und den Naturschutz. An diesem Donnerstag dürfte der schwelende Konflikt um das Linslerfeld reichlich neue Nahrung erhalten. Die Gemeinde Überherrn macht mehr als 1400 Seiten an Planungsunterlagen zugänglich. Es handelt sich um den Vorentwurf eines Bebauungsplans für ein Industriegebiet, etliche Gutachten und Berichte. Am Abend wird es eine Informationsveranstaltung geben, die hauptsächlich im Internet stattfindet. Mit dem gewaltigen Aktenberg beginnt die frühzeitige „Beteiligung der Öffentlichkeit“, wie sie das Baugesetz vorschreibt.
Trotz der bunten Bilder einer zukünftigen Batteriefabrik: Planungsrechtlich befindet sich das Prestigeprojekt längst nicht auf der Zielgeraden. Noch existiert für das Linslerfeld kein Bebauungsplan. Der muss gesetzlich aus dem gröberen Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt werden. Darin ist das etwa 70Hektar große Areal derzeit aber noch als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Zwar wollte die Gemeinde aus dem Linslerfeld schon vor SVolt ein Gewerbe- und Industriegebiet machen. Im übergeordneten Landesentwicklungsplan (LEP) sollte es als„Vorrangfläche für Gewerbe und Industrie“verankert werden. Doch erst jetzt schafft die Gemeinde die baurechtlichen Voraussetzungen. Im vergangenen Jahr hat der Gemeinderat ein Verfahren angestoßen, um den FNP zu ändern und gleichzeitig einen Bebauungsplan auf den Weg zu bringen. Erst wenn der Standort offiziell zum Industriegebiet erklärt worden ist, kann SVolt beim Umweltministerium die Genehmigung seines Batteriewerks beantragen.
„Das Planverfahren muss offen sein“, sagt Rechtsanwalt Christian Hirzebruch, spezialisiert auf öffentliches Bau- und Planungsrecht, von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs aus
Bonn zu den allgemeinen juristischen Vorgaben. „Die Gemeinden dürfen daher im Vorfeld keine verbindlichen und die Planung in eine bestimmte Richtung beeinflussende Entscheidungen treffen.“
In Überherrn können Bürgerinnen und Bürger, aber auch Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, bis zum 9. Mai mögliche Bedenken anmelden. Muss für immer schweigen, wer sich nicht zu Wort meldet? Es bietet sich eine zweite Chance: Nach den ersten Rückmeldungen wird die Vorplanung überarbeitet. Die neuen Entwürfe lässt der Gemeinderat im Anschluss für mindestens 30 Tage auslegen. Während der sogenannten Offenlage besteht erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme, bevor der Rat einen finalen Beschluss fasst.
„Wenn man sich jetzt nicht äußert, ist das unter rechtlichen Gesichtspunkten mit Blick auf die später noch stattfindende Offenlage nicht tragisch“, sagt Rechtsanwalt Hirzebruch über die jetzige erste Phase der Beteiligung. „Aber wenn man sich an der Planung beteiligen will, wäre es zweckmäßig, an dieser Stelle etwas zu sagen.“