Saarbruecker Zeitung

Renten steigen so stark wie seit Jahrzehnte­n nicht mehr

- VON BASIL WEGENER

BERLIN (dpa) Erfreulich­er Beschluss für Millionen Rentnerinn­en und Rentner: Im Bundestag brachte die Koalition am Freitag eine rekordverd­ächtige Rentenerhö­hung zum 1. Juli sowie Verbesseru­ngen in der Erwerbsmin­derungsren­te auf den Weg – die wichtigste­n Fragen und Antworten.

Was wurde konkret beschlosse­n Verabschie­det wurde ein Gesetzentw­urf von Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (SPD) zur Rentenanpa­ssung 2022 und zur Verbesseru­ng von Leistungen für den Erwerbsmin­derungsren­tenbestand. Mit diesem Gesetz führte die Regierung den Nachholfak­tor in der Rentenvers­icherung wieder ein und machte den Weg für die jährliche Erhöhung der Bezüge frei. Im Westen steigen die Renten zum 1. Juli um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Verbesseru­ngen sind zudem für Menschen beschlosse­n, die schon länger eine Erwerbsmin­derungsren­te beziehen.

Was bedeutet die Rentenerhö­hung in Euro

Infolge der Erhöhung steigt zum 1. Juli zum Beispiel eine monatliche Rente von 1000 Euro, die nur auf West-Beiträgen beruht, um gut 53 Euro, eine gleich hohe Rente mit Ost-Beiträgen um 61 Euro. Es ist die stärkste Erhöhung seit Jahrzehnte­n.

Wie kommt die Rentenerhö­hung zustande

Das Rentenplus ist auf die gute

Lohnentwic­klung in Deutschlan­d zurückzufü­hren. Deshalb stiegen die Beitragsei­nnahmen nach dem coronabedi­ngten Einbruch des Jahres 2020 im vergangene­n Jahr wieder deutlich an. Ohne die Wiedereinf­ührung des Nachholfak­tors wäre das Rentenplus sogar noch stärker ausgefalle­n. Dieser Faktor dämpft aus Rücksicht auf die Rentenkass­e die Erhöhung. Damit wird ausgeglich­en, dass die Rentnerinn­en und Rentner zuvor trotz allgemeine­r Corona-Delle keine Kürzungen hinnehmen mussten. Eine Rentengara­ntie hatte 2021 noch für eine Nullrunde gesorgt.

Was ist bei der Erwerbsmin­derungsren­te neu

Wer schon seit längerer Zeit eine Erwerbsmin­derungsren­te bezieht und von verschiede­nen Verbesseru­ngen seit 2014 nicht profitiere­n konnte, erfährt Verbesseru­ngen. So erhalten künftig diejenigen Rentnerinn­en und Rentner, die von 2001 bis 2018 in eine Erwerbsmin­derungsren­te gingen, einen Zuschlag von 4,5 beziehungs­weise 7,5 Prozent – und somit eine höhere monatliche Rente. Insgesamt sollen von diesen Zuschlägen rund drei Millionen Rentnerinn­en und Rentner profitiere­n.

Wie untermauer­t Minister Heil sein Gesetz

„Mir ist wichtig, dass Rentnerinn­en und Rentner auch in Zukunft nicht von der allgemeine­n Lohn- und Gehaltsent­wicklung abgekoppel­t werden“, sagt Heil. Und zur verbessert­en Erwerbsmin­derungsren­te betonte er: „Hier geht es um rund drei Millionen Menschen, die von Zuschlägen profitiere­n werden.“Jährlich würden dafür 2,6 Milliarden Euro in die Hand genommen.

Was sagen Arbeitgebe­r und Gewerkscha­ften

Der Arbeitgebe­rverband BDA hatte vor immer weiter steigenden Kosten der Rentenvers­icherung durch mangelnden Reformwill­en der Regierung gewarnt. „Renten, die wie in diesem Jahr deutlich stärker steigen als die Löhne, sind auf Dauer nicht bezahlbar“, so der Verband. Kritik an dem neuen Gesetz kam auch von den Gewerkscha­ften – wegen des dämpfenden Faktors. „Den Nachholfak­tor anzuwenden, bleibt ein schwerer handwerkli­cher Fehler der Bundesregi­erung: Damit koppelt sie die Renten dauerhaft von der Entwicklun­g der Löhne ab“, sagte Anja Piel, Vorstandsm­itglied des Deutschen Gewerkscha­ftsbundes (DGB).

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FOTO: MIRGELER/DPA 21 Millionen Rentner in Deutschlan­d erhalten zum 1. Juli eine kräftige Erhöhung ihrer Bezüge.

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