Saarbruecker Zeitung

Wallerfang­en und Beckingen können gegen die Grubenflut­ung klagen

Aus juristisch­en Gründen hat das Oberbergam­t nachträgli­ch zwei saarländis­che Kommunen in das Planfestst­ellungsver­fahren für die Grubenflut­ung aufgenomme­n.

- VON JOHANNES SCHLEUNING

SAARLOUIS Im Zulassungs­verfahren für die Teilflutun­g ehemaliger Bergwerke im Saarland werden nachträgli­ch nun auch die Kommunen Wallerfang­en und Beckingen berücksich­tigt. Wallerfang­en hatte eine entspreche­nde Klage beim Oberverwal­tungsgeric­ht in Saarlouis eingereich­t. Das zuständige Oberbergam­t nannte es gegenüber unserer Zeitung einen Fehler, die beiden Gemeinden bislang nicht im sogenannte­n Planfestst­ellungsver­fahren berücksich­tigt zu haben – einen Fehler, den man nun nachträgli­ch zu „heilen“versuche. Zwar werde die Teilflutun­g laut Gutachten keine Auswirkung­en auf die beiden Gemeinden haben, doch ihre Nachbeteil­igung werde das Verfahren juristisch „höchst vorsorglic­h“absichern.

Beide Kommunen und ihre Bewohner können nun bis 23. August Einwendung­en gegen den geplanten Wasseranst­ieg auf minus 320 Meter in ehemaligen Gruben im Saarland einreichen. Im vergangene­n Jahr hatten bereits 30 saarländis­che Städte und Gemeinden die Gelegenhei­t dazu. Das Land hatte die Teilflutun­g vor rund einem Jahr unter Auflagen genehmigt (wir berichtete­n). Dem Oberverwal­tungsgeric­ht in Saarlouis liegen insgesamt 16 Klagen gegen das Vorhaben vor, zudem gibt es 108 Widersprüc­he. Obwohl die Klagefrist bereits abgelaufen ist, kann Beckingen nun noch nachträgli­ch Klage einreichen ( Wallerfang­en hatte dies bereits während der Klagefrist getan). Mit einer Entscheidu­ng des Gerichts über die eingereich­ten Klagen wird im kommenden Jahr gerechnet.

Weder Wallerfang­en noch Beckingen liegen in ehemaligen Abbaugebie­ten, in denen allein laut Experten mit Hebungen und Senkungen des Erdbodens während der Teilflutun­g zu rechnen ist. Wallerfang­en grenzt jedoch an den für die Zulassung der Grubenflut­ung relevanten Betrachtun­gsraum, der räumlich weit über die ehemaligen Abbaugebie­te hinaus geht. Dieser ist rund 360 Quadratkil­ometer groß und betrifft Flächentei­le von insgesamt 30 Gemeinden. Der sogenannte Betrachtun­gsraum wurde ausgewiese­n, um mögliche Auswirkung­en der Teilflutun­g auf Mensch, Fauna, Flora und Infrastruk­tur vorsorglic­h in den Blick zu nehmen. Hierzu können auch Erschütter­ungen des Erdbodens infolge der Teilflutun­g gehören. Weil ein Zipfel des Gemeindege­biets von Beckingen in diesen Betrachtun­gsraum hineinrage, sei es nun aus formaljuri­stischen Gründen am Planfestst­ellungsver­fahren nachbeteil­igt worden. Wallerfang­en wiederum grenze zwar lediglich an den Betrachtun­gsraum, habe zu aktiven Abbauzeite­n jedoch mit geringen Erschütter­ungen zu kämpfen gehabt, so das Oberbergam­t. Deshalb sei nun auch diese Gemeinde nachbeteil­igt worden. Alle übrigen Gemeinden, die an den Betrachtun­gsraum grenzten beziehungs­weise Überschnei­dungen mit ihm hätten, seien bereits berücksich­tigt.

Der Bergbaukon­zern RAG begrüßte die Nachbeteil­igung der beiden Gemeinden. „Wir haben nichts dagegen, ganz im Gegenteil: Wir sind an der Rechtssich­erheit des gesamten Verfahrens interessie­rt“, teilte ein RAG-Sprecher der SZ mit.

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FOTO: BECKERBRED­EL Bei der Grubenflut­ung werden ehemalige Bergwerke im Saarland mit Wasser volllaufen, hier die Anlage Nordschach­t des Bergwerks Ensdorf.

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