Wallerfangen und Beckingen können gegen die Grubenflutung klagen
Aus juristischen Gründen hat das Oberbergamt nachträglich zwei saarländische Kommunen in das Planfeststellungsverfahren für die Grubenflutung aufgenommen.
SAARLOUIS Im Zulassungsverfahren für die Teilflutung ehemaliger Bergwerke im Saarland werden nachträglich nun auch die Kommunen Wallerfangen und Beckingen berücksichtigt. Wallerfangen hatte eine entsprechende Klage beim Oberverwaltungsgericht in Saarlouis eingereicht. Das zuständige Oberbergamt nannte es gegenüber unserer Zeitung einen Fehler, die beiden Gemeinden bislang nicht im sogenannten Planfeststellungsverfahren berücksichtigt zu haben – einen Fehler, den man nun nachträglich zu „heilen“versuche. Zwar werde die Teilflutung laut Gutachten keine Auswirkungen auf die beiden Gemeinden haben, doch ihre Nachbeteiligung werde das Verfahren juristisch „höchst vorsorglich“absichern.
Beide Kommunen und ihre Bewohner können nun bis 23. August Einwendungen gegen den geplanten Wasseranstieg auf minus 320 Meter in ehemaligen Gruben im Saarland einreichen. Im vergangenen Jahr hatten bereits 30 saarländische Städte und Gemeinden die Gelegenheit dazu. Das Land hatte die Teilflutung vor rund einem Jahr unter Auflagen genehmigt (wir berichteten). Dem Oberverwaltungsgericht in Saarlouis liegen insgesamt 16 Klagen gegen das Vorhaben vor, zudem gibt es 108 Widersprüche. Obwohl die Klagefrist bereits abgelaufen ist, kann Beckingen nun noch nachträglich Klage einreichen ( Wallerfangen hatte dies bereits während der Klagefrist getan). Mit einer Entscheidung des Gerichts über die eingereichten Klagen wird im kommenden Jahr gerechnet.
Weder Wallerfangen noch Beckingen liegen in ehemaligen Abbaugebieten, in denen allein laut Experten mit Hebungen und Senkungen des Erdbodens während der Teilflutung zu rechnen ist. Wallerfangen grenzt jedoch an den für die Zulassung der Grubenflutung relevanten Betrachtungsraum, der räumlich weit über die ehemaligen Abbaugebiete hinaus geht. Dieser ist rund 360 Quadratkilometer groß und betrifft Flächenteile von insgesamt 30 Gemeinden. Der sogenannte Betrachtungsraum wurde ausgewiesen, um mögliche Auswirkungen der Teilflutung auf Mensch, Fauna, Flora und Infrastruktur vorsorglich in den Blick zu nehmen. Hierzu können auch Erschütterungen des Erdbodens infolge der Teilflutung gehören. Weil ein Zipfel des Gemeindegebiets von Beckingen in diesen Betrachtungsraum hineinrage, sei es nun aus formaljuristischen Gründen am Planfeststellungsverfahren nachbeteiligt worden. Wallerfangen wiederum grenze zwar lediglich an den Betrachtungsraum, habe zu aktiven Abbauzeiten jedoch mit geringen Erschütterungen zu kämpfen gehabt, so das Oberbergamt. Deshalb sei nun auch diese Gemeinde nachbeteiligt worden. Alle übrigen Gemeinden, die an den Betrachtungsraum grenzten beziehungsweise Überschneidungen mit ihm hätten, seien bereits berücksichtigt.
Der Bergbaukonzern RAG begrüßte die Nachbeteiligung der beiden Gemeinden. „Wir haben nichts dagegen, ganz im Gegenteil: Wir sind an der Rechtssicherheit des gesamten Verfahrens interessiert“, teilte ein RAG-Sprecher der SZ mit.