Robert Habeck will bei Windkraft durchregieren
BERLIN Eine „Verhinderungsplanung“der Bundesländer beim Ausbau der Windkraft an Land soll es laut Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) nicht mehr geben: Künftig legt der Bund gesetzlich verpflichtende Ausbauziele für jedes der 16 Bundesländer fest. Erreichen sie diese Ziele nicht, werden geltende Mindestabstandsregeln von bis zu 1000 Metern wie bisher in Nordrhein-Westfalen oder Bayern hinfällig. Das sieht ein Regelungspaket zur Stärkung der Windkraft an Land vor, das Habeck am Mittwoch gemeinsam mit dem Bau- und Umweltministerium auf den Weg gebracht hat.
Geplant ist, bis 2026 bundesweit 1,4 Prozent und bis 2032 dann zwei Prozent der Fläche Deutschlands für Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Für die Bundesländer wurden anhand spezifischer Kriterien unterschiedliche Flächenziele festgelegt. Bis 2032 müssen die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen nur 1,8 Prozent ihrer Fläche für Windräder reservieren. 2,2 Prozent gelten dagegen für Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und
Bremen wurde eine Mindestfläche von 0,5 Prozent des Landesgebiets festgelegt. Alle übrigen Länder bis auf Mecklenburg-Vorpommern (2,1 Prozent der Fläche) kommen auf exakt zwei Prozent ihrer Flächen. Länder, die ihre festgelegten Ziele übertreffen, können anderen Bundesländern Grundstücke im Rahmen eines Staatsvertrags „verkaufen“oder „übertragen“.
Der Ausbau der Windenergie in Deutschland sei „eine Frage der nationalen Sicherheit und entscheidend, um die Unabhängigkeit von fossilen Importen zu stärken als auch die Klimaziele zu erreichen“, heißt es in der Formulierungshilfe der Regierung für die Bundestagsparteien, die am kommenden Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll. „Dazu muss jedes Bundesland seinen Beitrag leisten.“Derzeit sind bundesweit nur 0,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen und nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar.
Um die Ziele zu erreichen, will der Bund die umstrittenen Mindestabstandsregeln einiger Länder aushebeln können. „Künftig dürfen Mindestabstandsregelungen nicht zu Flächenrestriktionen führen“, die der Umsetzung des Ziels von zwei Prozent zuwiderliefen, heißt es. „Die Bundesländer dürfen im Grundsatz weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen und so ihren Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten“, heißt es zur Erklärung. „Tun sie das nicht, werden die landesspezifischen Abstandsregeln nicht angewandt.“
Auch das Bundesnaturschutzgesetz und das Immissionsschutzgesetz werden gelockert. Künftig sollen auch Landschaftsschutzgebiete „in angemessenem Umfang in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können“. Um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, werden bundeseinheitliche Standards für die nötigen artenschutzrechtlichen Prüfungen festgelegt. Das Paket soll im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sein und Anfang 2023 in Kraft treten.
Klimaminister Habeck betonte am Rande eines Besuchs in Jordanien, es gehe darum, die von Deutschland „selbst gesteckten Ziele“zu erreichen. Im Wind-an-Land-Gesetz werde festgelegt, welches Bundesland wie viel Fläche zur Verfügung stellen müsse. „Das Gesamtziel für Deutschland sind zwei Prozent“, sagte Habeck. „Wir teilen es aber regional fair auf.“So werde etwa die Windhöffigkeit, also das regionale Windaufkommen, mitberücksichtigt.