E-Roller weg – und Fördergeld auch
schaftsministeriums. Heute gehört die Abteilung „Mobilität“zum Umweltministerium. So schreibt das Umweltministerium auf SZ-Anfrage: „Das Unternehmen hat auf Grundlage von im Oktober 2021 gestellten Anträgen im Januar 2022 Zuwendungsbescheide über 90 000 Euro für die Beschaffung von 60 ERollern sowie über 100 000 Euro für die Beschaffung von 100 Pedelecs erhalten.“Grundlage für die Zuwendungen war „die Richtlinie NMOB Sharing-Flotten, mit der der Aufbau und Ausbau von Sharing-Flotten für elektrische Zweiräder (Pedelecs, ERoller) gefördert wird, um zu einer nachhaltigen Verkehrswende beizutragen“. Zudem habe Go Sharing im Mai 2021 einen Antrag auf die Beschaffung von fünf Cargobikes, die von dem Unternehmen als Servicefahrzeuge zum Austausch der Akkus an den E-Rollern eingesetzt wurden, über die Richtlinie gestellt. Für diesen Antrag erhielt das Unternehmen im März 2022 eine Zuwendung aus dem Ministerium über 10 289,91 Euro (50 Prozent der Anschaffungskosten der Cargobikes). Macht zusammen et
„Die E-Roller sind bereits alle weg. Die E-Bikes werden seit letzter Woche abgeholt und aus Saarbrücken abtransportiert.“Ein Sprecher des niederländischen Unternehmens Go Sharing
was mehr als 200 000 Euro. „Die über die NMOB Sharing-Flotte geförderten Gegenstände haben eine Zweckbindungsfrist von drei Jahren“, schreibt das Umweltministerium zu den Bedingungen, die an die Gelder geknüpft sind. Doch die E-Bikes waren jetzt gerade mal drei Monate am Markt.
Daher hat das Ministerium das Geld vor einem Monat zurückgefordert, hat die Zuwendungsbescheide „teilweise widerrufen“, schreibt Sabine Schorr, Sprecherin des Ministeriums, die auch Zahlen nennt: „Der Rückforderungsbetrag für die Förderung über NMOB-Rad beträgt 4294,04 Euro, für die Förderung über NMOB-Sharingflotten 170 757,30 Euro.“Bei beiden Summen handele es sich um weniger als die ursprünglich ausgezahlte Fördersumme „Da für beide Förderungen die Fahrzeuge zumindest für einen Teil der Zweckbindungsfrist zweckentsprechend eingesetzt wurden, ist nur ein Anteil der Förderung zurückzuzahlen“, begründet das Ministerium, warum das Unternehmen rund 25 000 Euro der Fördergelder behalten darf.
Ist der Rest der Förderung bereits zurückgezahlt? „Ja, die vom Ministerium für Wirtschaft geforderte Rückzahlung ist – unmittelbar nachdem wir sie erhalten haben – vollumfänglich erfolgt“, schreibt Go Sharing. Und auch Schorr bestätigt: „Laut Rückforderungsbescheid hat das Unternehmen einen Monat Zeit, Widerspruch gegen die Rückforderung einzulegen. Für die Förderung über NMOB-Rad endet diese Frist am 22. Juni 2022. Im Falle der Förderung über NMOB-Sharing-Flotten hat das Unternehmen keinen Widerspruch eingelegt und die Rückforderungssumme bereits zurückgezahlt.“Die 170 757,30 Euro sind also bereits da. „Wir gehen davon aus, dass auch die Rückforderung der NMOB-Rad Förderung zeitnah eingehen wird.“Die Rechnung sei auch gerade erst rausgegangen, teilt das Ministerium mit.