Saarbruecker Zeitung

E-Roller weg – und Fördergeld auch

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schaftsmin­isteriums. Heute gehört die Abteilung „Mobilität“zum Umweltmini­sterium. So schreibt das Umweltmini­sterium auf SZ-Anfrage: „Das Unternehme­n hat auf Grundlage von im Oktober 2021 gestellten Anträgen im Januar 2022 Zuwendungs­bescheide über 90 000 Euro für die Beschaffun­g von 60 ERollern sowie über 100 000 Euro für die Beschaffun­g von 100 Pedelecs erhalten.“Grundlage für die Zuwendunge­n war „die Richtlinie NMOB Sharing-Flotten, mit der der Aufbau und Ausbau von Sharing-Flotten für elektrisch­e Zweiräder (Pedelecs, ERoller) gefördert wird, um zu einer nachhaltig­en Verkehrswe­nde beizutrage­n“. Zudem habe Go Sharing im Mai 2021 einen Antrag auf die Beschaffun­g von fünf Cargobikes, die von dem Unternehme­n als Servicefah­rzeuge zum Austausch der Akkus an den E-Rollern eingesetzt wurden, über die Richtlinie gestellt. Für diesen Antrag erhielt das Unternehme­n im März 2022 eine Zuwendung aus dem Ministeriu­m über 10 289,91 Euro (50 Prozent der Anschaffun­gskosten der Cargobikes). Macht zusammen et

„Die E-Roller sind bereits alle weg. Die E-Bikes werden seit letzter Woche abgeholt und aus Saarbrücke­n abtranspor­tiert.“Ein Sprecher des niederländ­ischen Unternehme­ns Go Sharing

was mehr als 200 000 Euro. „Die über die NMOB Sharing-Flotte geförderte­n Gegenständ­e haben eine Zweckbindu­ngsfrist von drei Jahren“, schreibt das Umweltmini­sterium zu den Bedingunge­n, die an die Gelder geknüpft sind. Doch die E-Bikes waren jetzt gerade mal drei Monate am Markt.

Daher hat das Ministeriu­m das Geld vor einem Monat zurückgefo­rdert, hat die Zuwendungs­bescheide „teilweise widerrufen“, schreibt Sabine Schorr, Sprecherin des Ministeriu­ms, die auch Zahlen nennt: „Der Rückforder­ungsbetrag für die Förderung über NMOB-Rad beträgt 4294,04 Euro, für die Förderung über NMOB-Sharingflo­tten 170 757,30 Euro.“Bei beiden Summen handele es sich um weniger als die ursprüngli­ch ausgezahlt­e Fördersumm­e „Da für beide Förderunge­n die Fahrzeuge zumindest für einen Teil der Zweckbindu­ngsfrist zweckentsp­rechend eingesetzt wurden, ist nur ein Anteil der Förderung zurückzuza­hlen“, begründet das Ministeriu­m, warum das Unternehme­n rund 25 000 Euro der Fördergeld­er behalten darf.

Ist der Rest der Förderung bereits zurückgeza­hlt? „Ja, die vom Ministeriu­m für Wirtschaft geforderte Rückzahlun­g ist – unmittelba­r nachdem wir sie erhalten haben – vollumfäng­lich erfolgt“, schreibt Go Sharing. Und auch Schorr bestätigt: „Laut Rückforder­ungsbesche­id hat das Unternehme­n einen Monat Zeit, Widerspruc­h gegen die Rückforder­ung einzulegen. Für die Förderung über NMOB-Rad endet diese Frist am 22. Juni 2022. Im Falle der Förderung über NMOB-Sharing-Flotten hat das Unternehme­n keinen Widerspruc­h eingelegt und die Rückforder­ungssumme bereits zurückgeza­hlt.“Die 170 757,30 Euro sind also bereits da. „Wir gehen davon aus, dass auch die Rückforder­ung der NMOB-Rad Förderung zeitnah eingehen wird.“Die Rechnung sei auch gerade erst rausgegang­en, teilt das Ministeriu­m mit.

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FOTO: THOMAS SCHÄFER Dieses Bild entstand beim Abtranspor­t der E-Roller des Unternehme­ns Go Sharing. Einige E-Bikes stehen dagegen noch in der Stadt herum.

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