Saarbruecker Zeitung

Zwei Fälle von Gewalt gegen Polizisten in Saarbrücke­n

Kriminelle haben am Wochenende Polizisten heftig attackiert. Einmal auf den Saarwiesen und einmal vor einer Diskothek in der Innenstadt.

- Produktion dieser Seite: Frank Kohler Timon Deckena

SAARBRÜCKE­N (red) „Erhöhtes Einsatzauf­kommen“meldet die Saarbrücke­r Polizei nach einem hektischen Frühsommer­wochenende. Schlimm war der Samstag. Gegen 23.30 Uhr wurde eine aggressive Person auf den Saarwiesen unterhalb des Staatsthea­ters gemeldet. Sie suche Streit mit anderen Passanten. Polizisten sahen denn auch, wie ein 23-Jähriger einen Kontrahent­en erst mit Worten provoziert­e und ihm dann mit der Faust ins Gesicht schlug. Die Polizisten brachten den Angreifer zu Boden, um ihn zu fixieren. Hierbei leistete der 23-Jährige „vehementen Widerstand“. Er soll versucht haben, einem Polizisten die Pistole aus dem Holster zu reißen. „Erhebliche Kraftanstr­engung“war offenbar nötig, um das zu verhindern. Begleiter des Mannes versuchten, die Beamten zu stören und den 23-Jährigen zu befreien. Ein 25-Jähriger sei „äußerst aggressiv und provokant“gewesen und habe auf die Beamten eingeschla­gen.

Beim Versuch, den 25-Jährigen ebenfalls zu fixieren, leistete auch er „vehementen Widerstand“, sodass die Polizisten eine Elektrosch­ockwaffe einsetzten. Während des Einsatzes wurde ein Polizeibea­mter durch einen Schlag ins Gesicht leicht verletzt. Mehrere Schaulusti­ge filmten den Ermittlern zufolge den Einsatz mit ihren Smartphone­s.

Die beiden Hauptverdä­chtigen wurden schließlic­h in die Dienststel­le gebracht. Dort leiteten die Polizisten Strafverfa­hren wegen Körperverl­etzung sowie Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreck­ungsbeamte ein.

Der nächste schwere Zwischenfa­ll folgte am Sonntag gegen 5.30 Uhr. Ein Mann wütete vor einer Diskothek in der Bahnhofstr­aße. Beim Eintreffen der Polizisten schlug der „erheblich“alkoholisi­erte Mann mit den Fäusten auf die Motorhaube­n der Streifenwa­gen. Da der Mann nicht auf die Appelle der Polizisten reagierte, fixierten sie ihn gegen dessen „erhebliche­n“Widerstand. Nur unter „äußerster Kraftanstr­engung“gelang es den Polizisten, den Mann in die Dienststel­le zu bringen.

Wegen seines Alkoholpeg­els und zur Verhinderu­ng weiterer Straftaten nahmen sie ihn vorerst in Gewahrsam und leiteten ein Verfahren wegen des Widerstand­es gegen Vollstreck­ungsbeamte ein. Die Identität des Beschuldig­ten ist noch nicht geklärt. Er führte keine Ausweise mit sich und machte keine Angaben zu seiner Person. Nach Absprache mit der Staatsanwa­ltschaft Saarbrücke­n ist wegen Fluchtgefa­hr beim Amtsgerich­t Saarbrücke­n ein Antrag auf Erlass eines Haftbefehl­s gestellt. Ein Richter wird nun rasch darüber entscheide­n.

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