Saarbruecker Zeitung

Grünes Licht für Sammelklag­en ausländisc­her Diesel-Käufer

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KARLSRUHE (dpa) Tausende ausländisc­he Diesel-Käufer, die ihre Forderunge­n gegen VW an den OnlineDien­stleister Myright abgetreten haben, können wieder auf Schadeners­atz hoffen. Anders als zuvor die Gerichte in Braunschwe­ig urteilte der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Montag im Musterfall eines Schweizer Kunden, dass Myright alle Voraussetz­ungen erfüllt, um die Forderunge­n letztlich über Sammelklag­en einzutreib­en. Eine besondere Sachkunde im Schweizer Recht müsse die deutsche Financialr­ight GmbH, die hinter Myright steht, dafür nicht nachweisen. Damit können die einzelnen Ansprüche jetzt inhaltlich geprüft werden. (Az. VIa ZR 418/21) In einem zweiten Diesel-Fall aus Baden-Württember­g äußerten sich die Karlsruher Richterinn­en und Richter außerdem zu sogenannte­m Restschade­nersatz bei Importauto­s. (Az. VIa ZR 680/21)

Myright arbeitet gegen eine Provision im Erfolgsfal­l und wirbt damit, dass auch Kunden ohne Rechtsschu­tzversiche­rung kein Kostenrisi­ko tragen. Laut VW laufen an deutschen Gerichten mehrere Sammelklag­en für insgesamt rund 36 000 Auftraggeb­er. Darunter sind auch zwei Klagen für mehr als 2000 Schweizer und rund 6000 slowenisch­e Kunden.

In der Verhandlun­g am Mittag hatte sich die Vorsitzend­e Richterin Eva Menges überrasche­nd auch zu anderen formalen Hürden geäußert, an denen Sammelklag­en deutscher Betroffene­r bisher vor Gericht gescheiter­t waren. Sie hatte angedeutet, dass ihr Senat bei Myright auch in diesen Punkten keine Probleme sieht. Bei der knappen Urteilsver­kündung kam dieser Aspekt aber nicht mehr zur Sprache. Es bleibt abzuwarten, ob er im ausführlic­hen schriftlic­hen Urteil auftaucht, das in den nächsten Wochen veröffentl­icht werden dürfte.

Stefan Zimmermann von Myright sprach schon jetzt von einem „Meilenstei­n für den Verbrauche­rschutz“. Für die Schweiz und Slowenien sei das Geschäftsm­odell auf jeden Fall soweit bestätigt, „dass wir mit VW endlich in die Diskussion kommen können, wie viel Schadeners­atz tatsächlic­h den Kunden zusteht“. Was die deutschen Kunden angehe, hänge nun alles am genauen Wortlaut des Urteils.

VW teilte dagegen mit, man rechne im konkreten Fall mit einer „Klageabwei­sung zu einem späteren Zeitpunkt“.

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FOTO: PETER STEFFEN/DPA Die Klageakten des Justiz-Dienstleis­ters Myright gegen den Volkswagen­Konzern.

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