Merkel-Äußerung hat Rechte der AfD verletzt
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre Neutralitätspflicht verletzt, als sie 2020 die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich mit den Stimmen von CDU und AfD „unverzeihlich“nannte. Damit hatte die Klage der AfD gegen die Altkanzlerin Erfolg.
Eine Sprecherin Merkels teilte in Berlin auf Anfrage mit: „Bundeskanzlerin a.D. Dr. Angela Merkel respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.“Inhaltlich äußerte sich Merkel nicht. Die AfD feierte das Urteil.