Saarbruecker Zeitung

Merkel-Äußerung hat Rechte der AfD verletzt

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Nach einem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts hat die damalige Bundeskanz­lerin Angela Merkel ihre Neutralitä­tspflicht verletzt, als sie 2020 die Wahl des thüringisc­hen Ministerpr­äsidenten Thomas Kemmerich mit den Stimmen von CDU und AfD „unverzeihl­ich“nannte. Damit hatte die Klage der AfD gegen die Altkanzler­in Erfolg.

Eine Sprecherin Merkels teilte in Berlin auf Anfrage mit: „Bundeskanz­lerin a.D. Dr. Angela Merkel respektier­t selbstvers­tändlich die Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts.“Inhaltlich äußerte sich Merkel nicht. Die AfD feierte das Urteil.

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