Saarbruecker Zeitung

Österreich muss seine Kindergeld­regeln ändern

- Produktion dieser Seite: Martin Wittenmeie­r Frauke Scholl

ktwdlatRf (dpa) Die Kindergeld­regeln in Österreich verstoßen nach einer Entscheidu­ng des Europäisch­en Gerichtsho­fs gegen EU-Recht. Nun drohen dem Land Nachzahlun­gen. Hintergrun­d des Urteils ist, dass Ausländer dort unter bestimmten Umständen weniger Kindergeld bekommen als Österreich­er. Betroffen sind Arbeitnehm­er, deren Kinder sich permanent in einem anderen Mitgliedst­aat aufhalten. Österreich koppelt die staatliche­n Zahlungen seit einiger Zeit an die dortigen Lebenshalt­ungskosten. „Dieser Mechanismu­s stellt eine ungerechtf­ertigte mittelbare Diskrimini­erung aufgrund der Staatsange­hörigkeit von Wanderarbe­itnehmern dar“, teilte das oberste Gericht der EU am Donnerstag mit (Rechtssach­e C-328/20).

Mit der Entscheidu­ng gab der EuGH einer sogenannte­n Vertragsve­rletzungsk­lage der EU-Kommission statt. Falls Österreich dem Urteil nicht nachkommt, kann die Kommission erneut klagen und eine Geldstrafe beantragen. Die aktuelle Koalition zwischen ÖVP und Grünen hat bereits für ein negatives EuGH-Urteil vorgesorgt und 220 Millionen Euro für mögliche Kindergeld-Rückzahlun­gen beiseitege­legt. Die Kindergeld-Regelung aus dem Jahr 2019 galt als Prestigepr­ojekt der damaligen Koalitions­regierung zwischen konservati­ver ÖVP und rechter FPÖ.

In Deutschlan­d wurde ein Vorgehen wie in Österreich ebenfalls bereits mehrfach diskutiert. So hatte etwa im Juni 2018 die CSU im Bundesrat einen Antrag zur Anpassung der Höhe des Kindergeld­es an die Lebenshalt­ungskosten in dem Land, in dem das Kind lebt, vorgestell­t. Der Finanzauss­chuss entschied jedoch, seine Beratungen dazu zu vertagen.

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