Österreich muss seine Kindergeldregeln ändern
ktwdlatRf (dpa) Die Kindergeldregeln in Österreich verstoßen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Nun drohen dem Land Nachzahlungen. Hintergrund des Urteils ist, dass Ausländer dort unter bestimmten Umständen weniger Kindergeld bekommen als Österreicher. Betroffen sind Arbeitnehmer, deren Kinder sich permanent in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Österreich koppelt die staatlichen Zahlungen seit einiger Zeit an die dortigen Lebenshaltungskosten. „Dieser Mechanismus stellt eine ungerechtfertigte mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit von Wanderarbeitnehmern dar“, teilte das oberste Gericht der EU am Donnerstag mit (Rechtssache C-328/20).
Mit der Entscheidung gab der EuGH einer sogenannten Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission statt. Falls Österreich dem Urteil nicht nachkommt, kann die Kommission erneut klagen und eine Geldstrafe beantragen. Die aktuelle Koalition zwischen ÖVP und Grünen hat bereits für ein negatives EuGH-Urteil vorgesorgt und 220 Millionen Euro für mögliche Kindergeld-Rückzahlungen beiseitegelegt. Die Kindergeld-Regelung aus dem Jahr 2019 galt als Prestigeprojekt der damaligen Koalitionsregierung zwischen konservativer ÖVP und rechter FPÖ.
In Deutschland wurde ein Vorgehen wie in Österreich ebenfalls bereits mehrfach diskutiert. So hatte etwa im Juni 2018 die CSU im Bundesrat einen Antrag zur Anpassung der Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten in dem Land, in dem das Kind lebt, vorgestellt. Der Finanzausschuss entschied jedoch, seine Beratungen dazu zu vertagen.