Bundestag setzt sich mit Sterbehilfe auseinander
BERLIN (dpa) Die Abgeordneten des Bundestags haben kontrovers über eine Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland debattiert. In erster Lesung wurden am Freitag drei fraktionsübergreifende Entwürfe ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die Entwürfe sollen nun in den Bundestagsausschüssen weiter beraten werden. Mehrere Abgeordnete setzten sich für einen Gruppenantrag ein, der eine Stärkung der Suizidprävention vorsieht. Es solle nicht als normales Mittel empfunden werden, das Leben zu beenden, sagte der CDU-Abgeordnete Patrick Schnieder, der für diese Gruppe sprach. „Das wollen wir verhindern“, so Schnieder. Die Gruppe will die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe stellen. Katrin HellingPlahr (FDP) warb für einen weitergehenden Gesetzentwurf. Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod soll so legislativ abgesichert werden. Klargestellt werden solle, „dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist“, so der Entwurf. Eine weitere Gruppe hatte den Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“vorgelegt. Es soll Betroffenen sicheren Zugang zu bestimmten Betäubungsmitteln eröffnen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 ein Verbot der auf Wiederholung angelegten Sterbehilfe gekippt. Dies verstieß demnach gegen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das Urteil stieß eine Tür für organisierte Angebote auf.