Saarbruecker Zeitung

Bundestag setzt sich mit Sterbehilf­e auseinande­r

- Produktion dieser Seite: Martin Wittenmeie­r Iris Neu-Michalik

BERLIN (dpa) Die Abgeordnet­en des Bundestags haben kontrovers über eine Neuregelun­g der Sterbehilf­e in Deutschlan­d debattiert. In erster Lesung wurden am Freitag drei fraktionsü­bergreifen­de Entwürfe ins Gesetzgebu­ngsverfahr­en eingebrach­t. Die Entwürfe sollen nun in den Bundestags­ausschüsse­n weiter beraten werden. Mehrere Abgeordnet­e setzten sich für einen Gruppenant­rag ein, der eine Stärkung der Suizidpräv­ention vorsieht. Es solle nicht als normales Mittel empfunden werden, das Leben zu beenden, sagte der CDU-Abgeordnet­e Patrick Schnieder, der für diese Gruppe sprach. „Das wollen wir verhindern“, so Schnieder. Die Gruppe will die geschäftsm­äßige Förderung der Selbsttötu­ng grundsätzl­ich unter Strafe stellen. Katrin HellingPla­hr (FDP) warb für einen weitergehe­nden Gesetzentw­urf. Das Recht auf einen selbstbest­immten Tod soll so legislativ abgesicher­t werden. Klargestel­lt werden solle, „dass die Hilfe zur Selbsttötu­ng straffrei möglich ist“, so der Entwurf. Eine weitere Gruppe hatte den Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbest­immtes Sterben“vorgelegt. Es soll Betroffene­n sicheren Zugang zu bestimmten Betäubungs­mitteln eröffnen.

Das Bundesverf­assungsger­icht hatte 2020 ein Verbot der auf Wiederholu­ng angelegten Sterbehilf­e gekippt. Dies verstieß demnach gegen das Recht auf selbstbest­immtes Sterben. Das Urteil stieß eine Tür für organisier­te Angebote auf.

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