Nalbach kämpft weiter gegen Grubenwasser
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der saarländischen Gemeinde abgewiesen.
NALBACH Eigentlich war Peter Lehnert (parteilos), Bürgermeister von Nalbach, zuversichtlich. Zwei Mal hatten sich bereits Gerichte mit der Klage seiner Gemeinde gegen die Zulassung des Sonderbetriebsplans der RAG zum Anstieg des Grubenwassers im Bergwerk Saar (Betriebsbereich Duhamel) beschäftigt. Zwei Mal hatten die Richter der Gemeinde Recht gegeben. Umso unerwarteter kam am Donnerstagabend die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Dort hatte das saarländische Oberbergamt nämlich Revision gegen das vorherige Urteil des Saarlouiser Oberverwaltungsgerichts eingelegt. Dieser wurde stattgegeben und die Klage für unzulässig erklärt.
Demnach sei die Gemeinde Nalbach bereits jetzt von den Bergbaufolgen betroffen und werde auch durch die Zulassung des Grubenwasseranstiegs nicht unverhältnismäßig in ihrer Bauplanung gehindert. Auch eine Gefährdung des Trinkwassers, wie die Gemeinde angeführt hatte, sei „weder nachvollziehbar dargelegt, noch betreibt die Klägerin eine Einrichtung zur Trinkwasserversorgung“, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. „Die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit anderer kommunaler Einrichtungen wird ebenfalls nicht nachvollziehbar dargelegt“, heißt es weiter.
Für Nalbach ist diese Entscheidung in letzter Instanz ein herber Rückschlag. Theoretisch dürfe die RAG mit der Zulassung des Sonderbetriebsplans bald mit der Teilflutung beginnen. Doch das schloss das Unternehmen aus. „Wir machen von der beklagten Betriebsplanzulassung keinen Gebrauch und werden das auch in Zukunft nicht machen. Wir brauchten die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht“, heißt es hierzu aus der RAG-Zentrale in Hessen. Dennoch sehe sich die RAG dadurch in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Eine abschließende Bewertung des Urteils könne man aber erst dann geben, wenn die schriftliche Begründung vorliege.
Der Nalbacher Verwaltungschef hingegen zeigte sich von der Entscheidung aus Leipzig zugleich überrascht und enttäuscht. Doch das letzte Wort beim Thema Grubenwasser ist noch nicht gesprochen. Denn nicht nur gegen den Sonderbetriebsplan wurde geklagt, sondern es laufen parallel auch Verfahren zur Planfeststellung und zum Abschlussbetriebsplan des Bergwerkes Saar. Bürgermeister Lehnert gibt sich kämpferisch: „Auf unser Engagement in der Sache hat diese Entscheidung keine Auswirkungen“, sagt er und fügt hinzu: „Vor allem steht nach der Entscheidung nicht fest, dass von der geplanten Grubenflutung keine Gefahren für die Umwelt und die Wasserversorgung ausgehen.“