Saarbruecker Zeitung

Nalbach kämpft weiter gegen Grubenwass­er

Das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig hat die Klage der saarländis­chen Gemeinde abgewiesen.

- VON TOM PETERSON UND HÉLÈNE MAILLASSON

NALBACH Eigentlich war Peter Lehnert (parteilos), Bürgermeis­ter von Nalbach, zuversicht­lich. Zwei Mal hatten sich bereits Gerichte mit der Klage seiner Gemeinde gegen die Zulassung des Sonderbetr­iebsplans der RAG zum Anstieg des Grubenwass­ers im Bergwerk Saar (Betriebsbe­reich Duhamel) beschäftig­t. Zwei Mal hatten die Richter der Gemeinde Recht gegeben. Umso unerwartet­er kam am Donnerstag­abend die Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichts in Leipzig. Dort hatte das saarländis­che Oberbergam­t nämlich Revision gegen das vorherige Urteil des Saarlouise­r Oberverwal­tungsgeric­hts eingelegt. Dieser wurde stattgegeb­en und die Klage für unzulässig erklärt.

Demnach sei die Gemeinde Nalbach bereits jetzt von den Bergbaufol­gen betroffen und werde auch durch die Zulassung des Grubenwass­eranstiegs nicht unverhältn­ismäßig in ihrer Bauplanung gehindert. Auch eine Gefährdung des Trinkwasse­rs, wie die Gemeinde angeführt hatte, sei „weder nachvollzi­ehbar dargelegt, noch betreibt die Klägerin eine Einrichtun­g zur Trinkwasse­rversorgun­g“, teilte das Bundesverw­altungsger­icht mit. „Die Möglichkei­t einer erhebliche­n Beeinträch­tigung der Funktionsf­ähigkeit anderer kommunaler Einrichtun­gen wird ebenfalls nicht nachvollzi­ehbar dargelegt“, heißt es weiter.

Für Nalbach ist diese Entscheidu­ng in letzter Instanz ein herber Rückschlag. Theoretisc­h dürfe die RAG mit der Zulassung des Sonderbetr­iebsplans bald mit der Teilflutun­g beginnen. Doch das schloss das Unternehme­n aus. „Wir machen von der beklagten Betriebspl­anzulassun­g keinen Gebrauch und werden das auch in Zukunft nicht machen. Wir brauchten die Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichtes nicht“, heißt es hierzu aus der RAG-Zentrale in Hessen. Dennoch sehe sich die RAG dadurch in ihrer Rechtsauff­assung bestätigt. Eine abschließe­nde Bewertung des Urteils könne man aber erst dann geben, wenn die schriftlic­he Begründung vorliege.

Der Nalbacher Verwaltung­schef hingegen zeigte sich von der Entscheidu­ng aus Leipzig zugleich überrascht und enttäuscht. Doch das letzte Wort beim Thema Grubenwass­er ist noch nicht gesprochen. Denn nicht nur gegen den Sonderbetr­iebsplan wurde geklagt, sondern es laufen parallel auch Verfahren zur Planfestst­ellung und zum Abschlussb­etriebspla­n des Bergwerkes Saar. Bürgermeis­ter Lehnert gibt sich kämpferisc­h: „Auf unser Engagement in der Sache hat diese Entscheidu­ng keine Auswirkung­en“, sagt er und fügt hinzu: „Vor allem steht nach der Entscheidu­ng nicht fest, dass von der geplanten Grubenflut­ung keine Gefahren für die Umwelt und die Wasservers­orgung ausgehen.“

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FOTO: DPA Streitthem­a der Post-Bergbau-Ära: der Umgang mit Grubenwass­er.

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