Was ist die Härtefallkommission
An die Härtefallkommission können sich Ausländer wenden, für die eine Abschiebung wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.
Nach erfolglosem Asylverfahren kann die Kommission in humanitären Ausnahmefällen ein Ersuchen an das Innenministerium richten. Das Ministerium ist nicht verpflichtet, ein Bleiberecht zu erteilen, tut dies aber in den meisten Fällen.
Voraussetzung sind in der Regel ein langjähriger Aufenthalt, gute Integration und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Häufig geht es um Familien mit Kindern, die hier geboren oder aufgewachsen und zur Schule gegangen sind.
Geleitet wird die Kommission von der früheren Landeswahlleiterin und Abteilungsleiterin im Innenministerium, Karin Schmitz-Meßner. Ihr gehören auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen und des Saarländischen Integrationsrates an.