Saarbruecker Zeitung

Was ist die Härtefallk­ommission

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An die Härtefallk­ommission können sich Ausländer wenden, für die eine Abschiebun­g wegen dringender humanitäre­r oder persönlich­er Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.

Nach erfolglose­m Asylverfah­ren kann die Kommission in humanitäre­n Ausnahmefä­llen ein Ersuchen an das Innenminis­terium richten. Das Ministeriu­m ist nicht verpflicht­et, ein Bleiberech­t zu erteilen, tut dies aber in den meisten Fällen.

Voraussetz­ung sind in der Regel ein langjährig­er Aufenthalt, gute Integratio­n und die eigenständ­ige Sicherung des Lebensunte­rhalts. Häufig geht es um Familien mit Kindern, die hier geboren oder aufgewachs­en und zur Schule gegangen sind.

Geleitet wird die Kommission von der früheren Landeswahl­leiterin und Abteilungs­leiterin im Innenminis­terium, Karin Schmitz-Meßner. Ihr gehören auch Vertreter der kommunalen Spitzenver­bände, der Kirchen und des Saarländis­chen Integratio­nsrates an.

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