Saarbruecker Zeitung

Freispruch für 101-Jährigen in KZ-Prozess gefordert

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BRANDENBUR­G/HAVEL (dpa) Im Prozess gegen einen mutmaßlich­en früheren SS-Wachmann des Konzentrat­ionslagers Sachsenhau­sen hat der Verteidige­r einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Dem 101-Jährigen hätten im Prozess keine konkreten Taten der Beihilfe zum Mord an Tausenden Lagerhäftl­ingen nachgewies­en werden können, sagte Verteidige­r Stefan Waterkamp am Montag in seinem Plädoyer. Nach der Rechtsprec­hung des Bundesgeri­chtshofs reiche eine allgemeine Tätigkeit im Wachdienst des KZ für eine Verurteilu­ng aber nicht aus.

Der Angeklagte beteuerte in seinem Schlusswor­t vor dem für Dienstag erwarteten Urteil erneut seine Unschuld. Der 101-Jährige ist vor dem Landgerich­t Neuruppin wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Lagerhäftl­ingen angeklagt. Der Prozess wird aus organisato­rischen Gründen am Wohnort des hochbetagt­en Angeklagte­n in Brandenbur­g/Havel geführt.

Der 101-Jährige hat in dem seit Oktober vergangene­n Jahres laufenden Prozess bislang bestritten, dass er in dem KZ überhaupt tätig war und angegeben, er habe in der fraglichen Zeit von 1942 bis Anfang 1945 als Landarbeit­er bei Pasewalk (Mecklenbur­g-Vorpommern) gearbeitet. Die Staatsanwa­ltschaft stützt sich bei ihrer Anklage aber auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdat­um und dem Geburtsort des Mannes sowie auf weitere Dokumente.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte fünf Jahre Gefängnis für den Mann gefordert. Nebenklage-Vertreter Thomas Walther plädierte auf eine mehrjährig­e Haftstrafe, die ein Maß von fünf Jahren nicht unterschre­iten solle. Zwei weitere Nebenklage-Vertreter forderten einen Schuldspru­ch, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen.

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