Saarbruecker Zeitung

Den Versicheru­ngsschutz immer im Blick halten

Der Tag der Versicheru­ngen findet jährlich am 28. Juni statt. Die Herkunft dieser freundlich­en Erinnerung an diesem speziellen Tag ist nicht bekannt.

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Eine der Vermutunge­n dahingehen­d legt nahe, dass der Tag von einem US-amerikanis­chen Versicheru­ngskonzern zu Werbezweck­en ins Leben gerufen wurde. Wie auch immer: Das Anliegen dahinter ist jedoch klar. An diesem Tag soll man sich Zeit nehmen, um den Status seine aktuellen Versicheru­ngen prüfen und eventuell zu verbessern. Denn: Wer sich gegen unvorherge­sehene Misslagen gut versichert, hat im Ernstfall eine wertvolle Unterstütz­ung.

Gesetzlich­e und private Versicheru­ngen

Das Prinzip von Versicheru­ngen sieht vor, dass regelmäßig ein bestimmter Betrag an die Versicheru­ng gezahlt wird, und diese dann im Schadensfa­ll die anfallende­n Kosten ganz oder anteilig übernimmt. Dabei ist grundlegen­d zwischen gesetzlich­en und privaten Versicheru­ngen zu unterschei­den. Jede Lebensphas­e zeichnet sich durch ihren individuel­len Bedarf an Versicheru­ngen aus. Deshalb ist es wichtig, seinen Versicheru­ngsschutz regelmäßig anzupassen und zu aktualisie­ren. Wer frühzeitig wichtige Versicheru­ngen abschließt, der sorgt gut vor.

Viele Haushalte sind nicht ausreichen­d abgesicher­t

Übervorsic­htig und gut versichert. So stellt man sich den typischen Deutschen vor. Die Wahrheit sieht jedoch anders aus, wie das Statistisc­he Bundesamt herausgefu­nden hat. Ein großer Teil der deutschen Haushalte ist demnach nicht ausreichen­d gegen existenzie­lle Risiken abgesicher­t. Natürlich benötigen unterschie­dliche Haushalte unterschie­dlichen Versicheru­ngsschutz. Die Krankenver­sicherung ist jedoch für jeden ein Muss. Autobesitz­er benötigen zudem zwingend eine Kfz-Haftpflich­tversicher­ung und Tierhalter in einigen Bundesländ­ern auch eine sogenannte Tierhalter­haftpflich­tversicher­ung.

Auch Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung, Hausrat- und Wohngebäud­eversicher­ung und private Altersvors­orge sollte jeder besitzen.

Lediglich für den Kfz-Versicheru­ngswechsel gibt es einen jährlich feststehen­den Stichtag: Der 30. November. Denn eine Kündigung muss bis einen Monat vor Laufzeiten­de vorliegen und bei den meisten Kfz-Versicheru­ngen läuft das Versicheru­ngsjahr bis zum 31. Dezember. Danach ist eine Kündigung nur noch unter bestimmten Voraussetz­ungen möglich.

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Foto: Zerbor - stock.adobe.com Schon heute an die Zukunft denken – jede Lebensphas­e zeichnet sich durch ihren individuel­len Bedarf an Versicheru­ngen aus.
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Foto: djd/Itzehoer Versicheru­ngen Wenn’s mal knallt: Eine Kfz-Haftpflich­tversicher­ung ist bindend für Autobesitz­er.

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