Länder pochen auf Änderungen bei Corona-Plänen des Bundes
Das Infektionsschutzgesetz soll diesen Mittwoch grünes Licht bekommen. Doch die Kritik hält an. Bayern findet deutliche Worte. Auch das Saarland ist nicht zufrieden.
BERLIN/SAARBRÜCKEN Die Kritik am neuen Corona-Schutzkonzept der Bundesregierung reißt nicht ab. Mit scharfen Worten forderte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Montag Änderungen am geplanten Infektionsschutzgesetz. „Noch haben wir keine Signale aus Berlin erhalten, dass die berechtigte Kritik der Länder berücksichtigt wird. Wenn die Bundesregierung stur an ihrem Entwurf festhält, kann sich der Kanzler künftig seine Äußerungen über ein angeblich ‚gemeinsames Projekt‘ sparen“, kritisierte Holetschek.
An diesem Mittwoch soll das Infektionsschutzgesetz nach Angaben der Bundesregierung vom Kabinett verabschiedet werden. Im Anschluss wollen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Pläne öffentlich erläutern.
Schon Anfang August hatte ihr Entwurf viel Kritik erregt, etwa bei Bundesländern und Verbänden.
Holetschek erteilte vor allem den geplanten Ausnahmen bei der Maskenpflicht in Innenräumen eine Absage. „Die Vorgabe, dass es im Falle einer Maskenpflicht in Innenräumen zwingend Ausnahmen für getestete, ‚frisch‘ geimpfte und genesene Personen geben muss, ist im Vollzug nicht umsetzbar“, sagte er. „Deshalb muss auf sie verzichtet werden.“
Die von Lauterbach und Buschmann in zähen Verhandlungen erarbeiteten Gesetzespläne sehen vor, dass ab 1. Oktober die Länder Maskenpflichten verhängen können. Diese können wiederum für jene ausgesetzt werden, die frisch genesen sind oder deren jüngste Corona-Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.
Auch bei der Definition der Kriterien, wann die Länder weitergehende Maßnahmen ergreifen sollen, „fordern wir Länder endlich klare
Angaben vom Bund“, sagte Bayerns Gesundheitsminister. Sonst drohe Chaos bei der Umsetzung.
Auch das Saarland sieht Nachbesserungsbedarf. „Wir freuen uns, dass die Länder in die Weiterentwicklung des Infektionsschutzgesetzes ab Oktober zeitnah eingebunden werden“, betonte zwar Gesundheitsstaatssekretärin Bettina Altesleben (SPD) auf SZ-Anfrage. Und: Man werde den Prozess weiter „konstruktiv begleiten“. Änderungsbedarf sehe sie allerdings „bei der bisher vorgesehenen FFP2-Maskenpflicht. Hier sollten die Länder die Möglichkeit haben, auch auf eine medizinische Maske zurückgreifen zu können.“Wie Holetschek kritisierte auch Altesleben eine dreimonatige Ausnahmeregelung für Geimpfte und Genesene bei der Maskenpflicht. Diese sei „nur schwer umzusetzen, zu kontrollieren und bedarf einer einfachen Regelung“
„Änderungsbedarf sehe ich allerdings bei der bisher vorgesehenen FFP2-Maskenpflicht.“Bettina Altesleben (SPD) Saar-Gesundheitsstaatssekretärin